Damit die Bestattungskosten nicht die Erben belasten

Die letzte Ruhestätte kann für die Hinterbliebenen zum finanziellen Problem werden, denn je nach Art und Ausführung kostet eine Bestattung und Grabgestaltung eine mittlere vier- bis fünfstellige Summe. Hat der Verstorbene zu Lebzeiten nichts anderes geregelt, müssen diese Kosten üblicherweise die Erben übernehmen.

Die Anbindung gibt den Startschuss

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