Gesetzlich Krankenversicherte müssen selbst bei einer Sehschwäche ohne eine private Brillenzusatzversicherung die Kosten für eine Brille in den meisten Fällen komplett allein tragen. Muss eine Brille wegen einer Beschädigung ersetzt werden, kann unter Umständen jedoch ein anderer zur Kostenübernahme verpflichtet sein.
