„Unabhängige Beratung“ – mit dieser Begrifflichkeit werben viele Makler. Verbraucherschützern ist der Claim schon länger ein Dorn im Auge. Nun schafft eine Entscheidung des OLG Dresden vorläufig Fakten.
„Unabhängige Beratung“ – mit dieser Begrifflichkeit werben viele Makler. Verbraucherschützern ist der Claim schon länger ein Dorn im Auge. Nun schafft eine Entscheidung des OLG Dresden vorläufig Fakten.
Versicherungsmakler sind dazu verpflichtet, ihre Kunden produktunabhängig zu beraten. Bei einer Poolanbindung befürchten viele den Verlust dieser Unabhängigkeit. Doch dafür gibt es für SDV-Partner...