Letztes Jahr sind knapp 858.400 Personen in den Ruhestand gegangen und haben eine gesetzliche Altersrente erhalten. Im Schnitt wurde jedem dieser Neurentner eine Monatsrente von knapp 1.022 Euro ausbezahlt. Allerdings war die Höhe der am häufigsten Altersrentenart, nämlich die der Regelaltersrente, deutlich niedriger.
Unterschiede bei der Rentenhöhe je Rentenart und Geschlecht
Nach den vor Kurzem veröffentlichten Statistikdaten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) haben im Detail 858.368 Personen, davon 409.772 Männer und 448.596 Frauen, in 2021 erstmalig eine gesetzliche Altersrente ausbezahlt bekommen.
Der durchschnittliche monatliche Rentenzahlbetrag vor Steuern – konkret die Rentenhöhe abzüglich der gesetzlichen Kranken– und Pflegeversicherung ohne Abzug einer möglichen Einkommensteuer – lag für alle Neurentner bei 1.022 Euro; bei den Männern waren es jedoch im Schnitt fast 1.204 Euro, bei den Frauen dagegen nur 856 Euro.
Doch nicht nur zwischen den Geschlechtern gibt es erhebliche Unterschiede bei der ausbezahlten Rentenhöhe. Auch innerhalb der verschiedenen gesetzlichen Altersrentenarten haben Frauen eine zwischen 21,8 Prozent und 29,4 Prozent niedrigere Nettorentenhöhe vor Steuern als Männer. Zu den häufigsten Altersrentenarten der Neurentner gehören aktuell die Regelaltersrente, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die Altersrente für langjährig Versicherte mit Rentenabschlägen und die Altersrente für Schwerbehinderte mit und ohne Rentenabschläge.
Reguläre Altersrente: Nur durchschnittlich 670 Euro Rentenzahlbetrag
Anteilig die meisten neuen Bezieher einer Altersrente, nämlich 358.403 Personen beziehungsweise 41,8 Prozent aller Neurentner in 2021 erhielten eine reguläre Altersrente, auch Regelaltersrente genannt. Allerdings war bei der Regelaltersrente im Vergleich zu allen anderen Altersrentenarten der durchschnittliche Rentenzahlbetrag vor Steuern mit 670 Euro im Monat am niedrigsten.
Männer, die 2021 erstmalig eine solche Altersrentenart erhielten, bekamen eine Durchschnittsrente von 793 Euro ausbezahlt, Frauen dagegen 28,5 Prozent weniger, nämlich nur 567 Euro.
Eine Regelaltersrente erhält derjenige, der die gesetzlich festgelegte Regelaltersgrenze erreicht hat und bei Renteneintritt mindestens die allgemeine Wartezeit der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) von fünf Jahren erfüllt. Die Regelaltersgrenze für alle ab 1947 bis 1964 Geborenen erhöht sich schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Für alle ab 1964 Geborenen beträgt die Regelaltersgrenze dann 67 Jahre.
Abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Die zweithäufigste Altersrentenart der Neurentner war letztes Jahr die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Sie setzt bei Renteneintritt eine 45-jährige Wartezeit voraus. Diese Rentenart ist auch als abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren bekannt, allerdings wird die entsprechende Altersgrenze, die man für einen Bezug einer solchen Rente erreichen muss, für alle ab 1953 bis 1964 Geborenen stufenweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr angehoben. Ab Geburtsjahrgang 1964 ist der früheste Renteneintritt im Alter von 65 Jahren möglich.
31,3 Prozent und damit fast ein Drittel aller Neurentner, das waren 268.957 Personen, erhielten 2021 erstmalig eine solche Altersrente überwiesen. Der monatliche Rentenzahlbetrag vor Steuern betrug im Schnitt 1.427 Euro. Die männlichen Rentenbezieher mit dieser Rentenart bekamen im Monat durchschnittlich 1.579 Euro und die Frauen 1.235 Euro als Rente ausbezahlt – die geschlechterspezifische Differenz betrug damit 21,8 Prozent und war von allen gängigen Altersrentenarten noch die niedrigste.
So viele sind mit Rentenabschlägen früher in den Ruhestand
Jeder fünfte Neurentner, konkret 20,6 Prozent beziehungsweise 176.623 Personen, haben 2021 erstmalig eine Altersrente für langjährig Versicherte auf ihr Konto überwiesen bekommen. Diese Altersrentenart kann man bereits bei Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch nehmen, sofern man Rentenabschläge in Kauf nimmt und bei Renteneintritt eine 35-jährige Wartezeit erfüllt.
Der Rentenzahlbetrag vor Steuern lag bei den Neurentnern mit einer Altersrente für langjährig Versicherte im Schnitt bei rund 1.074 Euro im Monat. Bei dieser Rentenart war der prozentuale Unterschied bei der Rentenhöhe zwischen Männern und Frauen mit 29,4 Prozent von allen Rentenarten am höchsten. Die männlichen Neurentner hatten einen durchschnittlichen Auszahlungsbetrag von 1.308 Euro, die weiblichen dagegen nur von knapp 924 Euro.
Besondere Altersrenten für Schwerbehinderte …
Etwa jeder 16. Neurentner erhielt letztes Jahr eine Altersrente für Schwerbehinderte ausbezahlt – im Detail waren es rund 6,2 Prozent aller Altersrentenerstbezieher beziehungsweise 52.990 Personen. Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag vor Steuern betrug 1.180 Euro. Männern wurde im Schnitt 1.329 Euro, Frauen dagegen nur 1.022 Euro ausbezahlt – und damit 23,1 Prozent weniger als den Männern.
Die Anspruchsvoraussetzungen für eine Altersrente für Schwerbehinderte sind unter anderem ein Schwerbehinderungsgrad von mindestens 50 und eine 35-jährige Wartezeit bis Renteneintritt. Diese Altersrente ist mit oder ohne Rentenabschläge möglich. Wer ab 1964 geboren ist, kann mit einem frühestmöglichen Renteneintrittsalter von 65 Jahren eine abschlagsfreie Altersrente für Schwerbehinderten erhalten. Für alle 1952 bis 1964 Geborenen wird das frühestmögliche abschlagsfreie Renteneintrittsalter schrittweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr angehoben.
Ein Bezug einer Altersrente für Schwerbehinderte mit Abschlägen ist dagegen für alle, die ab 1964 geboren sind, frühestens ab dem 62. Lebensjahr möglich. Für die Geburtsjahrgänge 1952 bis 1964 erhöht sich diese Altersgrenze stufenweise von 60 auf 62 Lebensjahre.
… und Bergleute
Den höchsten durchschnittlichen Rentenzahlbetrag, nämlich im Schnitt 2.369 Euro, erhielten die 49 Personen, die letztes Jahr erstmals eine Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute ausbezahlt bekommen haben – das sind weniger als 0,01 Prozent aller Neurentner.
Anspruch auf diese Rentenart haben nur Personen, die bei Renteneintritt eine 25-jährige Mindestversicherungszeit vorweisen, die durch eine Beschäftigung mit ständigem Arbeiten unter Tage erfüllt wurde. Die Altersgrenze für den frühestmöglichen Renteneintritt für diese abschlagsfreie Rente wird schrittweise für die Geburtsjahrgänge 1952 bis 1964 vom 60. auf das 62. Lebensjahr angehoben. Alle Neurentner mit dieser Rentenart waren in 2021 Männer.
Rentenarten, die nur noch erhält, wer vor 1952 geboren ist
Neben den genannten Altersrentenarten gibt es zwei weitere, nämlich die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit sowie die Altersrente für Frauen, die nur noch Personen, die vor 1952 geboren wurden, beantragen können, sofern sie unter anderem bei Rentenbeginn eine 15-jährige Wartezeit erfüllen.
Insgesamt haben weniger als 0,2 Prozent eine dieser beiden Rentenarten erstmalig in 2021 ausbezahlt bekommen. Im Detail bezogen letztes Jahr zum ersten Mal 504 Personen eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit. Deren Rentenzahlbetrag vor Steuern belief sich im Schnitt auf 917 Euro im Monat. Zudem wurde 842 Neurentnerinnen eine Altersrente für Frauen in 2021 überwiesen. Die Nettorentenhöhe vor Steuern lag hier bei durchschnittlich 477 Euro.
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