Gesetzliche Erwerbsminderungsrente: im Schnitt nur 933 Euro

Rund 1,8 Millionen Personen erhalten eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Jedes Jahr werden weit über 160.000 Personen durch einen Unfall oder eine Krankheit erwerbsgemindert und haben einen entsprechenden Rentenanspruch, da sie dafür die sonstigen Voraussetzungen erfüllen. Eine Statistik zeigt die durchschnittliche Rentenhöhe und das Alter der Betroffenen bei Rentenbeginn.

Hohe Hürden für eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente

Nach aktuellen Statistiken der Deutschen Rentenversicherung (DRV) haben letztes Jahr insgesamt 1.790.604 Personen, davon 45,8 Prozent Männer und 54,2 Prozent Frauen, eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente ausbezahlt bekommen. Der überwiesene Rentenzahlbetrag, also die monatliche Rentenhöhe abzüglich der Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, aber ohne Berücksichtigung einer eventuell noch anfallenden Einkommensteuer, lag im Schnitt bei 933 Euro.

Bei den 820.305 Männern mit einer Erwerbsminderungsrente betrug die ausbezahlte Rentenhöhe im Schnitt knapp 927 Euro und bei den 970.299 weiblichen Rentenbeziehern waren es durchschnittlich fast 939 Euro.

Nur wer auf nicht absehbare Zeit aus gesundheitlichen Gründen weniger als sechs Stunden am Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann, hat Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, sofern er die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.

Dazu gehört, dass der Betroffene bis auf wenige Ausnahmen bis zum Eintritt der Erwerbsminderung eine Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung von fünf Jahren (allgemeine Wartezeit) vorweisen kann. Zudem muss er in den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit aufweisen.

Volle Erwerbsminderungsrente: durchschnittlich 950 Euro

Wer aufgrund einer Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden am Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann, erhält eine volle Erwerbsminderungsrente. Sind es mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden am Tag, besteht Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, sofern die versicherungsrechtlichen Kriterien erfüllt sind. Die Höhe der Rente wegen einer teilweisen Erwerbsminderung entspricht der Hälfte einer vollen Erwerbsminderungsrente. Für Beschäftigte unter Tage gibt es eine gesonderte Erwerbsminderungsrente für Bergleute.

Im Detail erhielten letztes Jahr über 95 Prozent der Erwerbsminderungsrentner und damit 1.703.706 Personen, nämlich 782.140 Männer und 921.566 Frauen, eine volle Erwerbsminderungsrente. Ihnen wurde ein durchschnittlicher Rentenzahlbetrag von 950 Euro überwiesen. Die betroffenen Männer erhielten im Schnitt rund 940 Euro, die voll erwerbsgeminderten Frauen 958 Euro.

Knapp 5 Prozent aller Bezieher einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente beziehungsweise 82.302 Personen – konkret 33.816 Männer und 48.486 Frauen – wurde eine Rente wegen einer teilweisen Erwerbsminderung ausbezahlt. Die überwiesene Rentenhöhe lag im Schnitt bei 602 Euro – bei den Männern waren es 650 Euro, bei den Frauen knapp 569 Euro.

Des Weiteren wurde letztes Jahr 4.596 ehemaligen Bergbaumitarbeitern, die vormals unter Tage beschäftigt waren, monatlich eine spezielle Erwerbsminderungsrente für Bergleute überwiesen. Der Rentenzahlbetrag lag hier bei knapp 546 Euro. Konkret betraf dies 4.349 Männer, deren Rentenhöhe im Schnitt bei 564 Euro lag, sowie 247 Frauen. Die hatten einen durchschnittlichen Rentenzahlbetrag von 227 Euro.

Letztes Jahr gab es fast 164.000 neue Erwerbsminderungsrentner

In den vergangenen zehn Jahren wurden jährlich zwischen 161.000 und 176.000 Menschen aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles erwerbsgemindert und erhielten eine entsprechende gesetzliche Erwerbsminderungsrente, da sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllten.

Allein letztes Jahr haben 163.907 Personen, davon 47,7 Prozent Männer und 52,3 Prozent Frauen, aufgrund ihres Gesundheitszustandes erstmals eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhalten. Die durchschnittliche Rentenhöhe dieser Neurentner lag bei 950 Euro. Bei den 78.188 betroffenen Männern betrug der Rentenzahlbetrag im Schnitt 989 Euro und bei den 85.719 Frauen waren es 915 Euro.

Im Einzelnen erhielten 143.327 Personen und damit 87,4 Prozent aller Neurentner eine volle Erwerbsminderungsrente mit einer Rentenhöhe von im Schnitt 1.007 Euro. Im Detail betraf dies 69.801 erwerbsgeminderte Männer. Deren durchschnittlicher Rentenzahlbetrag lag bei 1.037 Euro. Zudem hatten 73.526 erwerbsgeminderte Frauen eine Rentenauszahlung von im Schnitt 978 Euro.

Des Weiteren bekamen von allen Erwerbsminderungsrentnern mit Rentenbeginn 2022 20.158 Betroffene, davon 7.988 Männer und 12.170 Frauen, eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Höhe von durchschnittlich 556 Euro. Der Rentenzahlbetrag bei den Männern belief sich im Schnitt auf 595 Euro, bei den Frauen waren es im Durchschnitt 531 Euro. Zusätzlichen 422 Personen – 399 Männern und 23 Frauen – wurde letztes Jahr erstmals eine Erwerbsminderungsrente für Bergleute ausbezahlt. Die überwiesene Rente betrug im Schnitt 548 Euro.

Jeder zwölfte Neurentner war jünger als 40 Jahre

Von allen Berechtigten, die 2022 erstmals eine Erwerbsminderungsrente erhielten, war mehr als jeder zwölfte Neurentner beim Renteneintritt jünger als 40 Jahre.

Weit mehr als jeder fünfte Erwerbsminderungsrentner mit Rentenbeginn im letzten Jahr hatte sein 50. Lebensjahr noch nicht erreicht. Das Durchschnittsalter der Neurentner mit einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente lag bei 53,9 Jahren.

Konkret waren 8,6 Prozent aller Erwerbsgeminderten, die letztes Jahr erstmals eine entsprechende Rente zugesprochen bekamen, noch keine 40 Jahre alt, 14,3 Prozent waren zwischen 40 und 49 Jahre, 47,4 Prozent zwischen 50 und 59 Jahre und 29,6 Prozent 60 Jahre und älter.

Rentenhöhe unter der Hälfte des bisherigen Einkommens

Die Höhe einer vollen Erwerbsminderungsrente entspricht maximal der Höhe einer voraussichtlichen Altersrente entsprechend dem bisherigen Einkommensniveau bis zum Eintritt der Erwerbsminderung, abzüglich eines möglichen Rentenabschlages von bis zu 10,8 Prozent, der abhängig vom Renteneintrittsalter ist.

Da die Höhe der gesetzlichen Altersrente selbst eines Standardrentners, der 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, laut DRV aktuell bei nur 48 Prozent seines bisherigen Nettoeinkommens liegt, beträgt die volle Erwerbsminderungsrente weniger als die Hälfte des bisherigen Einkommens. Die Höhe der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist nur halb so hoch und entspricht damit sogar weniger als einem Viertel des Verdienstes vor Renteneintritt.

Manche Personengruppen, dazu gehören zum Beispiel viele Selbstständige, aber auch Hausfrauen und -männer, Kinder sowie zahlreiche Auszubildende, Studenten und Berufsanfänger, erfüllen die versicherungsrechtlichen Vorgaben nicht und haben somit gar keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, selbst wenn sie erwerbsgemindert sind.

Detaillierte Informationen zu den gesetzlichen Voraussetzungen und den Berechnungsgrundlagen zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente enthalten die kostenlos herunterladbaren Broschüren „Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle“ des DRV und „Erwerbsminderungsrente“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Zu allen Fachfragen rund um die Einkommensabsicherung ist die Fachabteilung LV der SDV AG gerne für Sie erreichbar:
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