Der Schritt in die berufliche Selbstständigkeit ist mitunter mit hohen finanziellen Wagnissen verbunden. Allerdings können Unternehmensgründer zahlreiche existenzgefährdende Risiken mit entsprechenden Versicherungspolicen absichern.
Tipps vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Wer ein Unternehmen gründen und als Gewerbetreibender oder Freiberufler tätig sein möchte, sollte dies sorgfältig planen, um das persönliche und finanzielle Risiko möglichst klein zu halten. Das Webportal www.existenzgruender.de des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) enthält dazu hilfreiche Hintergrundinformationen, Checklisten und Tipps.
Bei den wichtigsten zehn Gründungsschritten, die das BMWK hier aufführt, wird unter anderem auch zu betrieblichen Versicherungen und privater Vorsorge geraten, denn eine fehlende Absicherung bestimmter unternehmensspezifischer wie auch privater Risiken, kann im schlimmsten Fall das Fortbestehen der Firma gefährden und zum finanzielle Ruin des Unternehmers führen.
Als Unternehmer hat man ein hohes Haftungsrisiko
Eine Gefahr bergen beispielsweise bereits die unternehmerische Tätigkeit und das Unternehmen an sich. Schädigt ein Selbstständiger, egal ob als Gewerbetreibender oder als Freiberufler, oder sein Mitarbeiter bei der betrieblichen Tätigkeit versehentlich einen anderen, muss der Unternehmer für die dabei angerichteten Personen-, Sach- und Vermögensschäden in der Regel aufkommen.
Das Gleiche gilt, wenn ein Besucher beispielsweise im Firmengebäude verunfallt, weil der Boden zu rutschig war, und sich dabei verletzt oder einen Sachschaden erleidet. Eine Begrenzung, bis zu welcher Schadenhöhe der Unternehmer haften muss, gibt es nicht.
Eine Absicherung solcher teils existenzgefährdenden Haftungsschäden bietet jedoch eine Betriebshaftpflichtversicherung. Eine solche Police übernimmt im Versicherungsfall nicht nur die entsprechenden Schäden wie Schadenersatz- und Schmerzensgeldzahlungen bis zu den in der Police vereinbarten Versicherungs- bzw. Deckungssummen, sondern wehrt auch ungerechtfertigte oder überhöhte Ansprüche von Dritten, die an das Unternehmen oder den Selbstständigen gestellt werden, ab.
Für einige Berufsgruppen gibt es Pflichtversicherungen
Bei einigen Berufsgruppen können selbst kleinere Missgeschicke zu hohen Personen-, Sach- und Vermögensschäden oder auch zu hohen reinen Vermögensschäden ohne einen vorausgegangenen Personen- oder Sachschaden bei den Kunden des jeweiligen Unternehmens führen. Dies betrifft insbesondere Unternehmer oder freiberuflich Tätige, die im Bereich der Beratung, Verwaltung, Behandlung oder als Gutachter tätig sind. Absichern lassen sich Forderungen an den Unternehmer bei derartigen Schäden durch eine Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Für manche Berufe, sofern sie selbstständig ausgeübt werden, wie Ärzte, Apotheker, Hebammen, Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater, Hausverwalter, Wirtschaftsprüfer, Notare und Versicherungsmakler ist die Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung.
Doch auch andere Selbstständige wie IT-Experten, Webseitenersteller, Unternehmensberater, Immobilienmakler, Buchhalter, Übersetzer, Physiotherapeuten, Fitnesstrainer, Yogalehrer, Kosmetik- oder Nagelstudiobetreiber sowie Heilpraktiker unterliegen einem hohen Haftungsrisiko und sollten sich mit einer entsprechenden Police absichern.
Vom Brandschaden bis zur Überschwemmung
Neben den Haftungsrisiken gibt es zahlreiche Gefahren wie Brand, Einbruch-Diebstahl, Leitungswasserrohrbruch, Sturm und Hagel, die zum Problem für ein Unternehmen werden können, da sie beträchtliche Schäden am Betriebsinventar von den betrieblichen Anlagen und Maschinen bis hin zur Firmen-IT verursachen können.
Neben hohen Reparatur- oder auch Wiederbeschaffungskosten können solche Schäden ferner zu einem längeren Betriebsstillstand und damit unter anderem zu Ertragsausfällen führen. Mit einer Inhalts- und einer Betriebsunterbrechungsversicherung lassen sich die Folgen derartiger Schäden finanziell absichern.
Schäden durch weitere Naturgefahren wie Überschwemmung durch Starkregen, Hochwasser, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Lawinen oder Schneedruck am Inventar können über eine Elementarschadenversicherung – diese wird als Einzelpolice oder als Ergänzung zur Inhaltsversicherung angeboten –, abgedeckt werden.
Versicherungsschutz bei Bedienfehlern bis hin zu Cyberattacken
Zudem gibt es sogenannte Allgefahrenversicherungen wie die Elektronik- oder Maschinenversicherung, die neben den klassischen Schadensrisiken, welche auch eine Inhaltsversicherung absichert, zahlreiche andere Schadensursachen wie beispielsweise Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, Kurzschluss und Überspannung bis hin zu Bedienungsfehlern oder Ungeschicklichkeit an den versicherten Elektronikgeräten oder Maschinen abdecken.
Unerlässlich ist heute eine Cyberversicherung, denn kein Unternehmen kommt mittlerweile ohne Computer und digitale Daten aus. Eine solche Police zahlt je nach Vertragsvereinbarung mitunter für Eigen- und Drittschäden wie die Daten- und Systemwiederherstellung, wenn durch Cyberattacken wie Hackerangriffe und Schadprogramme Daten beschädigt oder gelöscht wurden.
Auch ein Chef kann krank werden
Unternehmer sollten zudem ihre persönlichen Risiken wie den Verlust der eigenen Arbeitskraft absichern. Zwar unterliegen auch Selbstständige einer Krankenversicherungspflicht, das heißt, sie müssen sich über eine gesetzliche oder private Krankenversicherung absichern, allerdings besteht keine gesetzliche Verpflichtung, sich als Unternehmer vor Einkommenseinbußen, die bei einer längeren krankheits- oder unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit drohen, zu schützen.
Vorübergehende Einkommenseinbußen aufgrund Krankheit oder Unfall können jedoch mit einer Krankentagegeldversicherung abgesichert werden. Zusätzlich wichtig ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, damit man trotz einer dauerhaften krankheits- oder unfallbedingten Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit seinen finanziellen Lebensstandard halten kann und nicht zum Sozialhilfefall wird.
Der Grund: Viele Selbstständige haben keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, da sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, doch selbst wenn in einigen wenigen Fällen ein solcher Rentenanspruch besteht, liegt die Rentenhöhe deutlich unter dem bisherigen Einkommen. Apropos Rente: Auch über die eigene Altersvorsorge sollte sich ein Unternehmer so früh wie möglich Gedanken machen.
Zu allen Fachfragen rund um die Absicherung von Existenzgründern und Jungunternehmern ist die Fachabteilung Gewerbe der SDV AG gerne für Sie erreichbar:
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