Damit eine Überschwemmung nicht zum Drama wird

Immer wieder verursachen Überschwemmungen nicht nur hohe Schäden bei Privathaushalten und Firmen in Deutschland, sondern es werden dabei auch Personen verletzt oder getötet. Mit den richtigen Vorsorge- und Verhaltensmaßnahmen lässt sich dieses Schadensrisiko jedoch minimieren.

Überschwemmungen sind nahezu überall möglich

Es gibt in Deutschland fast keine Region, die nicht von Hochwasser oder einer Überschwemmung betroffen werden kann. Zum einen sind Bereiche in der Nähe von Gewässern wie Flüssen oder Bächen potenziell hochwassergefährdet, zum anderen kann es hierzulande nahezu an allen Orten zu Überschwemmungsschäden durch Starkregen kommen.

Starkregenereignisse haben nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hierzulande beispielsweise in der Zeit von 2002 bis 2021 allein an Wohngebäuden versicherte Schäden in Höhe von 12,6 Milliarden Euro verursacht. „Statistisch gesehen war jedes zehnte Haus in den Jahren 2002 bis 2021 von Starkregen betroffen“, betont Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV.

Grund genug für Privathaushalte und Firmen mit einem passenden Versicherungsschutz die finanziellen Folgen eines solchen Ereignisses abzufedern. Zwar besteht für fast jedes Haus eine Gebäudeversicherung, allerdings fehlt bei knapp der Hälfte der zusätzliche Versicherungsschutz vor Elementarschäden, zu denen die Schäden durch Hochwasser oder Überschwemmung zählen.

Die Schäden am Hausrat der betroffenen Haushalte oder am Inventar der Betriebe sowie an den Kraftfahrzeugen sind bei der genannten Schadensumme noch gar nicht mit eingerechnet. Die Absicherungslücke ist hier sogar noch höher als bei den Häusern, denn auch hierfür benötigen Privathaushalte und Unternehmen eine Elementarschadenversicherung, die meist optional in eine bestehende Hausrat- oder Geschäftsinhaltsversicherung miteingeschlossen werden kann. Nur bei den Kraftfahrzeugen sind Überschwemmungsschäden in der Regel automatisch abgesichert, sofern für das Kfz eine Voll- oder Teilkaskoversicherung besteht.

Präventivmaßnahmen für das Gebäude …

Zudem kann jeder Gebäudeeigentümer seine Immobilie präventiv gegen Überschwemmungsschäden schützen. Das fängt bereits bei einem geplanten Neubau bei der Auswahl des richtigen Bauplatzes an und reicht bis zum Einbau beziehungsweise bei bestehenden Gebäuden dem Nachrüsten von Rückstauklappen im Abwassersystem sowie Schottsystemen wie Dammbalken an Fenstern und Türen, um zu verhindern, dass Wasser ins Haus eindringen kann.

Umfassende Tipps, wie man seine Immobilie gegen Hochwasser- und Überschwemmungsschäden schützen kann, enthalten die kostenlos downloadbaren Ratgeber „Baukonstruktive Überflutungsvorsorge“ des GDV, „Leitfaden Starkregen – Objektschutz und bauliche Vorsorge“ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) und „Hochwasserschutzfibel“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Zudem bietet der GDV einen herunterladbaren „Leitfaden für Schutzkonzepte und Schutzmaßnahmen bei Industrie- und Gewerbeunternehmen“ an.

Grundsätzlich empfiehlt es sich für alle Privathaushalte und Unternehmen zu prüfen, ob sie in einer Region wohnen, die besonders von Hochwasser oder Starkregenereignisse bedroht ist. Möglich ist dies mit dem Hochwasser-Check, ein kostenlos nutzbares Onlinetool des GDV, das auch Präventivmaßnahmen enthält.

Bei einer mittleren oder starken Bedrohung ist es beispielsweise sinnvoll, bei einem Neubau auf einen Keller zu verzichten oder auch die Heizungsanlagen sowie Stromverteilerkästen in einem Obergeschoss zu installieren. Zudem sollten in dem Fall immer Material zum Abdichten wie Sandsäcke, Schalbretter und Silikon sowie eine Tauchpumpe im Haus vorhanden sein.

… und für Haushalte

Tipps, welche Vorbereitungen auf ein drohendes Hochwasser oder eine Überschwemmung sinnvoll sind, und welche Verhaltensmaßnahmen während und nach solch einer Katastrophe zu berücksichtigen sind, um das Schadens- und Verletzungsrisiko zu minimieren, enthält der Webauftritt des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).

Jeder Haushalt sollte einen Notfallplan gemeinsam mit den Haushaltsmitgliedern und eventuell sogar mit den Nachbarn erstellen, der unter anderem festlegt, wer was im Ernstfall zu unternehmen hat. Zu so einem Plan gehört auch, die wichtigsten Telefonnummern von Rettungsdiensten und Angehörigen griffbereit zu vermerken und abzusprechen, wie man Nachbarn und Ortsansässige vor einer akuten Gefahr warnen kann, wenn Telefon- und Mobilfunknetze nicht mehr funktionieren.

Des Weiteren sollte man überlegen, an welchem sicheren Ort hilfsbedürftige oder kranke Personen sowie Haustiere evakuiert werden können, wie viel Zeit dies in Anspruch nimmt und wer für die Durchführung zuständig sein soll.

Grundsätzlich sollte man immer auf die Wetter- und Hochwasserlage achten. In der Regel wird bereits Tage oder zumindest einige Stunden vor einem Starkregen- oder Hochwasserereignis in den aktuellen Wettermeldungen im Radio und Fernsehen, im Internet beispielsweise im Webaufritt des Deutschen Wetterdienstes (www.dwd.de), aber auch in den kostenlos downloadbaren Warn-Apps „NINA“ vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) sowie „Katwarn“ vom Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme gewarnt. Aktuelle Hochwasserwarnungen gibt es zudem im Länderübergreifenden Hochwasserportal (www.hochwasserzentralen.de), einer Initiative von Bundesländern.

Kurz vor und …

Wird akut vor Hochwasser und Überschwemmung gewarnt, sollte man genügend Notfallutensilien wie ein geladenes Smartphone und eine Taschenlampe sowie ausreichend Vorräte und Trinkwasser, aber auch Abdichtmaterial wie Sandsäcke im Haus haben. Welche Notfallutensilien, Vorräte- und Getränkemengen sinnvoll sind, verdeutlicht der kostenlos downloadbare BBK-Ratgeber „Meine persönliche Checkliste“.

Muss damit gerechnet werden, dass die Überschwemmung in wenigen Stunden das Haus erreicht, empfiehlt es sich, hilfsbedürftige und kranke Personen sowie Haustiere in Sicherheit zu bringen und das eigene Kraftfahrzeug außerhalb des Gefahrenbereichs zu parken.

Ferner sollten wertvolles Inventar, notwendige Medikamente, wichtige Dokumente, Fotos sowie ein Notfallgepäck rechtzeitig in hochwassergeschützte Bereiche, zum Beispiel in eine obere Etage, gebracht werden. Sofern noch kein Wasser in die Räume eingedrungen ist und somit keine Gefahr für das eigene Leben besteht, sind elektrische Geräte abzuschalten beziehungsweise vom Strom zu trennen, Türen und Fenstern mit Sandsäcken und eventuell Silikon abzudichten sowie Abflussöffnungen zu schließen oder ebenfalls abzudichten

Zudem kann es ratsam sein, Kellerräume komplett leer zu räumen sowie den Heizöltank, wenn vorhanden, fest mit dem Boden oder an der Wand zu verankern oder mit Gewichten zu beschweren, um ein Aufschwimmen im Wasser zu verhindern. Des Weiteren sollten die Anschlüsse von vorhandenen Öleinfüllstutzen und Belüftungen gegen das Eindringen von Wasser gesichert werden.

… während einer Überschwemmung

Auf keinen Fall darf man in den Keller, in eine Souterrainwohnung oder eine Tiefgarage gehen, wenn bereits Wasser in die Räume eindringt, denn eine Wasserhöhe von nur wenigen Zentimetern reicht aus, dass sich Türen und Tore nicht mehr öffnen lassen und man ertrinkt, wenn die Räume volllaufen.

Zudem besteht eine hohe Gefahr, einen Stromschlag zu erleiden, wenn Wasser mit Steckdosen oder stromführende Leitungen in Berührung kommt.

Ferner sollte man niemals durch überschwemmte Unterführungen fahren oder bei Hochwasser aus Neugierde überflutete Bereiche besuchen, da auch hier eine erhöhte Lebensgefahr besteht. Weitere Tipps, wie man in einer Notsituation wie einer Überschwemmung richtig handelt, enthält der BBK-Ratgeber „Katastrophen“.

Nach Eintritt des Schadenfalls

Ist ein Überschwemmungsschaden eingetreten, ist dieser für eine reibungslose Schadenregulierung durch den Versicherer schriftlich festzuhalten und zu fotografieren. Dabei sollte auch der Wasserstand im Haus bildlich festgehalten werden. Der Versicherer ist zeitnah über den Schaden zu informieren. Die Reparatur- und Aufräumarbeiten sollten in Abstimmung mit dem Versicherer durchgeführt werden.

Laut GDV berät der Gebäudeversicherer beispielsweise, „wie das Wasser abgepumpt, das Gebäude gereinigt und getrocknet werden kann“. Nach Angaben des GDV sollten zudem zerstörte Gegenstände erst nach Rücksprache mit Ihrem Versicherer entsorgt werden.

Steht Wasser im Keller, ist nach Aussagen des BBK vor dem Abpumpen unbedingt darauf zu achten, dass der Grundwasserspiegel ausreichend gesunken ist, anderenfalls könnte die Bodenwanne des Hauses beschädigt werden.

Mitunter kann es auch notwendig sein, dass die Elektrik, ein Heizöltank und/oder unter Umständen auch die Statik des Hauses von Fachleuten überprüft wird. Sind Schadstoffe wie Öl oder Farben ausgelaufen, ist ferner die Feuerwehr zu verständigen. Elektrische Geräte, die von der Überschwemmung betroffen waren, sollten vor der Verwendung von einem Fachmann geprüft werden.

Zu allen Fachfragen rund um die Wohngebäude- und Hausratversicherung ist die Fachabteilung Sach der SDV AG gerne für Sie erreichbar:
Telefon: 0821 71008 400
E-Mail: sach@sdv.ag