So niedrig ist die gesetzliche Altersrente tatsächlich

Eine aktuelle Statistik der Deutschen Rentenversicherung belegt, dass Ende letzten Jahres knapp 18,46 Millionen Bürger eine gesetzliche Altersrente bekommen haben. Die ausbezahlte Rente lag im Schnitt bei 989 Euro im Monat. Bei mehr als jedem dritten Rentenbezieher (knapp 37 Prozent) betrug die monatliche Nettorente weniger als 750 Euro und bei jedem fünften (21 Prozent) sogar unter 450 Euro. Knapp zwei Drittel (65 Prozent) aller Rentenbezieher bekamen weniger als 1.200 Euro Altersrente ausbezahlt, nur etwa ein Drittel (35 Prozent) hatten eine höhere Nettorente.

Frauen haben im Schnitt eine um 35 Prozent niedrigere Altersrente als Männer

Die in der Statistik angegebenen monatlichen Rentenzahlbeträge entsprechen der im Durchschnitt ausbezahlten Nettorentenhöhe je Rentenbezieher, also der monatlichen Rentenhöhe abzüglich der Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, aber ohne Berücksichtigung einer eventuell noch anfallenden Einkommensteuer.

Im Detail erhielten 8,17 Millionen Männer und über 10,28 Millionen Frauen Ende 2020 eine gesetzliche Altersrente ausbezahlt. Im Durchschnitt lag der Rentenzahlbetrag bei den Männern bei 1.227 Euro, während die Frauen mit einer Nettorentenhöhe von im Schnitt 800 Euro knapp 35 Prozent weniger überwiesen bekamen.

Die Rentenstatistik zeigt nicht nur die Höhenunterschiede der Rentenzahlbeträge zwischen Männern und Frauen, sondern auch zwischen den sieben verschiedenen Altersrentenarten, die Ende 2020 an die Rentenbezieher ausbezahlt wurden. Insgesamt gibt es fünf aktuelle Varianten der Altersrenten sowie zwei weitere Rentenarten, die aufgrund ihrer Voraussetzungen seit einigen Jahren nur noch von sehr wenigen neu beantragt werden können.

Die reguläre Altersrente

Die anteilig häufigste Altersrentenart war die reguläre Altersrente, auch Regelaltersrente genannt. Insgesamt erhielten Ende letzten Jahres 7,68 Millionen Personen, was knapp 42 Prozent aller Altersrentenbezieher entspricht, eine solche Rentenart ausbezahlt. Sie ist zugleich auch mit einem durchschnittlichen Rentenzahlbetrag von 697 Euro Monatsrente diejenige Altersrentenart mit der niedrigsten Rentenhöhe.

Im Detail hatten die 3,12 Millionen Männer mit einer solchen Rentenart eine Nettorentenhöhe von im Schnitt 893 Euro. Bei den 4,56 Millionen Frauen mit dieser Rentenart lag der durchschnittliche Rentenzahlbetrag dagegen bei nur 563 Euro im Monat und damit rund 37 Prozent niedriger als bei den Männern.

Anspruch auf eine Regelaltersrente hat derjenige, der eine Mindest-Versicherungszeit (Wartezeit) in der gesetzlichen Rentenversicherung von fünf Jahren vorweisen kann und das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht hat. Je nach Geburtsjahr liegt das Renteneintrittsalter zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr. Es wurde und wird für jeden, der ab dem 1. Januar 1947 bis einschließlich 31. Dezember 1963 geboren ist, seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre erhöht. Ab 1964 Geborene können frühestens mit 67 Jahren eine Regelaltersrente beanspruchen.

Die Altersrente ab 63 Jahren mit Abschlägen

Mit fast 2,12 Millionen Rentenbeziehern ist die zweithäufigste aktuelle Rentenart die Altersrente für langjährig Versicherte. Ihr Anteil an allen, die Ende 2020 eine Altersrente ausbezahlt bekamen, liegt bei über 11 Prozent. Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag belief sich auf monatlich 1.173 Euro.

Insgesamt bezogen 1,36 Millionen Männer diese Rentenart. Ihre Nettorente betrug im Schnitt 1.350 Euro. Bei den fast 758.000 Frauen mit einer solchen Altersrente lag der durchschnittliche Rentenzahlbetrag bei 856 Euro. Frauen wurde damit im Durchschnitt eine fast 500 Euro niedrigere Nettorente ausbezahlt als Männern, anteilig waren das 37 Prozent weniger.

Anspruch auf eine Altersrente für langjährig Versicherte mit Rentenabschlägen haben Personen, die mindestens eine 35-jährige Wartezeit vorweisen können und 63 Jahre alt sind.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Eine relativ hohe Rente im Vergleich zu allen anderen Altersrentenarten erhielten die Personen mit einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte, auch als abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren bezeichnet. Doch von allen Altersrentenbeziehern hatte nicht einmal jeder elfte eine solche Rentenart.

Die durchschnittliche Rentenhöhe der 1,65 Millionen Personen, die eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte erhielten, lag bei 1.417 Euro. Zwar war der Höhenunterschied bei der Nettorente zwischen den 946.000 männlichen und den 708.000 weiblichen Beziehern dieser Altersrentenart im Vergleich zu allen anderen am geringsten. Dennoch hatten Frauen mit einem durchschnittlichen Rentenzahlbetrag von 1.222 Euro eine um fast 22 Prozent niedrigere Nettorente als Männer, deren ausbezahlte Monatsnettorente im Schnitt 1.563 Euro betrug.

Warum nur jeder elfte Rentenbezieher eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte hat, liegt unter anderem an der hohen Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung von mindestens 45 Jahren, die man für diese Rentenart benötigt. Das früheste Renteneintrittsalter liegt bei jedem, der ab 1947 bis Anfang 1964 geboren wurde, entsprechend der schrittweisen Erhöhung des Rentenalters zwischen dem 63. und 65. Lebensjahr. Wer ab 1964 geboren wurde, kann frühestens mit 65 Jahren eine solche Rente beanspruchen.

Die Altersrente für Schwerbehinderte

Eine besondere Altersrente ohne oder auch mit Rentenabschlägen gibt es für schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Insgesamt erhielten Ende 2020 1,82 Millionen Menschen und damit fast jeder zehnte Altersrentenbezieher eine Altersrente für Schwerbehinderte ausbezahlt. Die Nettorentenhöhe betrug 1.231 Euro.

Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag der fast 758.000 Frauen mit dieser Rentenart lag bei 1.027 Euro pro Monat. Die Nettorentenhöhe der Frauen war damit 25 Prozent niedriger als die der 1,06 Millionen Männer, denen im Schnitt ein Rentenzahlbetrag von 1.377 Euro überwiesen wurde.

Wer eine Altersrente für Schwerbehinderte beziehen will, muss nicht nur den genannten Behinderungsgrad nachweisen, sondern benötigt auch eine Wartezeit von mindestens 35 Jahren. Für alle, die ab 1952 bis Anfang 1964 geboren sind, liegt das früheste Renteneintrittsalter für eine solche Rente mit Abschlägen zwischen dem 60. und dem 62. Lebensjahr sowie für eine Altersrente für Schwerbehinderte ohne Abschläge zwischen dem 63. und dem 65. Lebensjahr. Alle, die ab 1964 geboren wurden, können eine Altersrente für Schwerbehinderte mit Rentenabschlägen mit 62 Jahren und ohne Abschläge mit 65 Jahren in Anspruch nehmen, wenn sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen.

Die Altersrente für Bergleute

Die Altersrentenart mit dem höchsten durchschnittlichen Rentenzahlbetrag ist die Altersrente für Bergleute. Jeder Rentenbezieher erhielt hier im Schnitt 2.248 Euro ausbezahlt. Allerdings bezogen Ende 2020 insgesamt weniger als 38.000 Rentner, davon nur zwei Frauen, eine solche Rentenart.

Damit hatten nur 0,2 Prozent aller Altersrentenbezieher eine Altersrente für Bergleute ausbezahlt bekommen. Der Grund dafür ist, dass man mindestens 25 Jahre unter Tage gearbeitet und entsprechend lange gesetzliche Rentenversicherungsbeiträge entrichtet haben muss, um einen Anspruch auf diese Rentenart zu haben.

Auch hier gibt es eine Erhöhung des frühestmöglichen Renteneintrittsalters, nämlich vom 60. auf das 62. Lebensjahr für alle, die ab 1952 bis Anfang 1964 geboren wurden. Personen mit einem Geburtsdatum ab 1964 können mit dem 62. Lebensjahr eine solche Rente erhalten.

Altersrentenarten, die es für alle ab 1952 Geborenen nicht mehr gibt

Zwar kommen die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit sowie die Altersrente für Frauen noch zur Auszahlung, allerdings werden diese selten neu beantragt. Beide Rentenarten können nämlich nur von Personen in Anspruch genommen werden, die vor 1952 geboren wurden und mindestens eine 15-jährige Wartezeit aufweisen, sofern sie die sonstigen Voraussetzungen für diese Rentenarten erfüllen. So ist die Altersrente für Frauen nur für Frauen vorgesehen. Eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit gilt ausschließlich für Personen, die eine bestimmte Zeit vor der Rente arbeitslos waren oder eine Altersteilzeitarbeit nach dem Altersteilzeitgesetz ausgeübt hatten.

Doch auch, wenn in den letzten Jahren nur wenige diese Rentenarten neu beantragt haben, erhielten Ende 2020 über 5,15 Millionen Personen beziehungsweise 28 Prozent aller Bezieher einer Altersrente eine der beiden genannten Rentenarten. Davon wurden knapp 1,84 Millionen Personen Ende 2020 eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit ausbezahlt. Die überwiesene Nettorentenhöhe betrug im Schnitt 1.401 Euro.

Zudem erhielten fast 3,32 Millionen Frauen eine Altersrente für Frauen. Das waren 18 Prozent aller Bezieher einer Altersrente. Die Altersrente für Frauen war damit Ende 2020 nach der Regelaltersrente die zweithäufigste aller ausbezahlten Altersrentenarten. Von allen Frauen, die eine Altersrente bekamen, erhielt fast jede dritte (32 Prozent) diese Rentenart. Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag lag bei 960 Euro pro Monat.

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