Keine Gleichberechtigung: weder beim Verdienst noch bei der Rente

Offizielle Statistiken belegen, dass aktuell im Schnitt der Stundenlohn von Frauen im Vergleich zu Männern bundesweit um fast ein Fünftel niedriger ist. Je nach Region, Alter und anderen Kriterien ist die Differenz sogar noch höher. Doch auch bei der Höhe der gesetzlichen Altersrente gibt es signifikante geschlechterspezifische Differenzen.

Frauen verdienen im Schnitt 18 Prozent weniger als Männer

Vor Kurzem hat das Statistische Bundesamt (Destatis) aktuelle Daten zum Gender Pay Gap, einem Indikator, der die Verdienstungleichheit zwischen Männern und Frauen aufzeigt, veröffentlicht. Nach den aktuellen Daten, die auf einer monatlichen Erhebung basieren, hatten Frauen letztes Jahr einen um knapp 18 Prozent geringeren Bruttostundenlohn als Männer.

Konkret handelt es sich hier um den unbereinigten Gender Pay Gap, der den durchschnittlichen Verdienst von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen vergleicht, ohne Berücksichtigung der Faktoren wie Beschäftigungsumfang, Beruf oder Karrierelevel, durch die teilweise der geschlechterspezifische Unterschied begründet ist.

Im Detail erhielten Männer bundesweit einen durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 25,30 Euro, bei den Frauen waren es dagegen 17,6 Prozent weniger, nämlich nur 20,84 Euro. Damit hat sich der Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen bereits seit dem Jahr 2020 nahezu nicht mehr geändert.

Betrachtet man die Statistiken zum Gender Pay Gap seit der Wiedervereinigung, gab es die höchsten geschlechterspezifischen Unterschiede mit jeweils rund 23 Prozent in den Jahren 2006 bis 2009 und 2012. Seitdem wird der Verdienstabstand zwischen Männern und Frauen kleiner – wenn auch nur langsam. Von 2013 bis 2015 lag der unbereinigte Gender Pay Gap noch bei 22 Prozent, 2016 dann bei 21 Prozent, 2017 sowie 2018 waren es noch 20 Prozent und 2019 sank er auf 19 Prozent.

Gender Pay Gap nach Regionen …

Von allen 27 EU-Ländern wiesen im Jahr 2022 nach den Destatis-Angaben nur Estland (21 Prozent), Österreich (18 Prozent) und Tschechien (18 Prozent) einen noch höheren geschlechtsspezifischen Verdienstabstand als Deutschland auf. Einen unbereinigten Gender Pay Gap von 3,6 bis maximal 5,0 Prozent hatten dagegen Rumänien, Slowenien, Polen, Italien und Belgien. In Luxemburg verdienten die Männer sogar rund 0,2 Prozent weniger als die Frauen.

Innerhalb Deutschlands zeigt sich, dass es 2023 deutliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland gibt. In den alten Bundesländern inklusive Berlin hatten Frauen im Schnitt einen um 19 Prozent geringeren Stundenlohn als Männer, in den neuen Bundesländern waren es dagegen nur 7 Prozent. Betrachtet man die einzelnen Bundesländer, sind die Unterschiede sogar noch gravierender.

Den niedrigsten geschlechterspezifischen Verdienstabstand gab es in Brandenburg (4 Prozent) und Sachsen-Anhalt (5 Prozent), den höchsten in Baden-Württemberg (22 Prozent) und Bayern (22 Prozent).

… und nach persönlichen Merkmalen

Die Destatis-Daten belegen ferner, dass mit höherem Alter der Beschäftigten auch die Gehaltsunterschiede drastischer sind. Während beispielsweise bei den unter 25-Jährigen der Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern nur 2 Prozent und bei den 25- bis 29-Jährigen nur 6 Prozent betrug, hatten die 50- bis 54-jährigen Frauen 24 Prozent und die 55- bis 64-jährigen Frauen sogar 26 Prozent weniger Bruttostundenlohn als die Männer der jeweiligen Altersklasse.

Gravierend ist auch die geschlechterspezifische Differenz des Arbeitslohns je nach Ausbildungsabschluss. Während Arbeitnehmerinnen ohne Berufsausbildung im Schnitt einen um 9 Prozent geringeren Stundenlohn erhielten als Arbeitnehmer, lag der Abstand bei Beschäftigten mit Berufsabschluss bei 14 Prozent, mit einem Meister-, Techniker- oder Fachschulabschluss bei 21 Prozent.

Zudem erhielten weibliche Arbeitnehmer mit einem Bachelorabschluss einen um 20 Prozent geringeren Stundenlohn als männliche. Bei den Frauen, die einen Diplom- oder einen Masterabschluss, ein Staatsexamen oder sogar eine Promotion oder Habilitation hatten, lag der Verdienstunterschied zu den Männern mit gleichem Ausbildungsabschluss sogar bei 23 Prozent.

Gründe für den Verdienstabstand

Es gibt einige Faktoren, die zumindest teilweise für den Verdienstunterschied laut Destatis verantwortlich sind: „Ausgehend vom unbereinigten Gender Pay Gap lassen sich rund 64 Prozent der Verdienstlücke durch die für die Analyse zur Verfügung stehenden Merkmale erklären. Demnach ist ein Großteil der Verdienstlücke darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger als Männer in Branchen, Berufen und Anforderungsniveaus arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird. Außerdem sind sie häufiger in Teilzeit oder geringfügig beschäftigt als Männer, was ebenfalls mit geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten einhergeht.“

Der Unterschied beim Stundenlohn zwischen Männern und Frauen betrug 2023 knapp 18 Prozent beziehungsweise 4,46 Euro. Die Destatis zeigt die Gründe anteilig zur Lohndifferenz auf, die zum Teil für den Verdienstabstand verantwortlich gemacht werden können: Das sind mit einem Anteil von 24 Prozent schlechter bezahlte Berufe und Branchen, in denen Frauen häufiger als Männer arbeiten. Weitere 18 Prozent sind auf einen niedrigeren Beschäftigungsumfang von Frauen als Männer zurückzuführen.

Rund 10 Prozent sind laut Destatis durch den unterschiedlichen Qualifikationsanspruch begründet, weitere 5 Prozent beruhen auf einer häufigeren geringfügigen Beschäftigung bei Frauen im Vergleich zu Männern, 4 Prozent des Verdienstabstands sind durch den Ausbildungsabschluss zu erklären und weitere 3 Prozent gehen auf sonstige Faktoren zurück.

Trotz gleicher Berufsmerkmale 6 Prozent weniger Stundenlohn

Damit verbleiben immer noch 36 Prozent des Lohnabstandes, deren Ursache nicht geklärt ist. Destatis betont dazu: „Die verbliebenen 36 Prozent des Verdienstunterschieds können nicht durch die im Schätzmodell verfügbaren Merkmale erklärt werden. Dieser unerklärte Teil entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap von 6 Prozent.“

„Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch bei vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie im Berichtsjahr 2023 pro Stunde 6 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen“, wie die Statistikexperten von Destatis hinzufügen. Seit mehreren Jahren hat sich der bereinigte Gender Pay Gap nur geringfügig verändert und pendelt zwischen 6 und 7 Prozent.

Noch höhere Unterschiede bei der Altersrente

Doch nicht nur der Stundenlohn, auch die ausbezahlte gesetzliche Altersrente ist bei Frauen im Schnitt deutlich niedriger als bei Männern, wie ein Blick in die Rentenstatistik der Deutschen Rentenversicherung (DRV) belegt. Gründe dafür sind neben einem durchschnittlich niedrigeren Erwerbseinkommen der Frauen im Vergleich zu den Männern unter anderem auch die im Schnitt geringere Anzahl an Beitrags- beziehungsweise Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Letzteres ist auch darauf zurückzuführen, dass Frauen ihre Erwerbstätigkeit häufiger als Männer beispielsweise für die Kindererziehung und/oder die Pflege von Angehörigen unterbrechen.

Laut der DRV-Statistik für 2022 – aktuellere Zahlen gibt es noch nicht – lag der durchschnittliche monatliche Zahlbetrag der gesetzlichen Altersrente pro Neurentner (Rentenbezieher, die im genannten Berichtsjahr erstmals eine Rente erhielten) bei 1.058 Euro im Monat. Der Zahlbetrag entspricht der Höhe der Altersrente abzüglich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ohne Abzug einer möglichen Einkommensteuer. Allerdings bekamen die weiblichen Neurentner eine Altersrente von 890 Euro pro Monat, die männlichen hatten dagegen knapp 1.241 Euro. Das entspricht einem Unterschied von über 28 Prozent. Auch wenn man die unterschiedlichen Altersrentenarten betrachtet, liegt der geschlechterspezifische Unterschied zwischen 21 und 29 Prozent.

Bei der Regelaltersrente, die eine fünfjährige Wartezeit zur Bedingung hat, betrug der Rentenabstand zwischen den Geschlechtern 27 Prozent – der Rentenzahlbetrag der Männer lag bei 813 Euro, der der Frauen bei 593 Euro. Und selbst bei Rentenarten, für die man mindestens 35 oder 45 Beitrags- oder Versicherungsjahre in der GRV vorweisen muss, um sie zu erhalten, sind die Höhenunterschiede je nach Geschlecht signifikant.

Der Rentenzahlbetrag der Männer, die 2022 erstmals eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte bekamen, welche eine 45-jährige Wartezeit voraussetzt, lag bei 1.641 Euro. Neurentnerinnen mit der gleichen Rentenart erhielten 21 Prozent weniger, nämlich nur 1.289 Euro. Bei den Neurentnern mit einer Altersrente für langjährig Versicherte mit Rentenabschlägen, die eine GRV-Wartezeit von 35 Jahren zur Bedingung hat, erhielten Männer im Schnitt 1.359 Euro ausbezahlt. Frauen hatten 29 Prozent weniger, nämlich nur durchschnittlich 963 Euro.

Männliche Neurentner mit einer Altersrente für Schwerbehinderte, welche einen Behinderungsgrad von mindestens 50 und eine 35-jährige Wartezeit voraussetzt, erhielten 1.387 Euro, weibliche Neurentner mit der gleichen Rentenart dagegen nur 1.064 Euro ausbezahlt. Das ist eine geschlechterspezifische Differenz bei der Rentenhöhe von 23 Prozent. Die Statistiken verdeutlichen, dass eine ausreichende Altersvorsorge nicht nur für Männer, sondern insbesondere auch für Frauen notwendig ist, um im Rentenalter finanziell sorglos leben zu können.

Zu allen Fachfragen rund um die Altersvorsorge ist die Fachabteilung LV der SDV AG gerne für Sie erreichbar:
Telefon: 0821 71008 200
E-Mail: lv@sdv.ag