Nun hat sich die GroKo also geeinigt – die sogenannte Grundrente soll bereits ab 01. Januar 2021 kommen. Dann sollen alle Rentner, die 35 Jahre eingezahlt haben und nur eine Minirente erhalten, einen entsprechenden Zuschuss erhalten, um sie von der Grundsicherung weg zu bekommen. Doch kann diese Zeitplanung überhaupt aufgehen?
Ambitioniertes Vorhaben
Die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung, Gundula Roßbach, ist skeptisch was das knappe Zeitfenster zur Einführung angeht. Der Aufbau einer vollautomatischen Prüfung dauert ihrer Meinung nach mehrere Jahre. Immerhin muss nicht nur für die 1,6 Millionen neuen Rentner, die in Deutschland pro Jahr in Rente gehen, der Anspruch auf die Grundrente genau in Augenschein genommen werden, sondern auch für den bereits vorhandenen Bestand. Und das sind knapp 21 Millionen Bundesbürger. Dazu kommen die besonderen Herausforderungen, alte Versicherungskonten und Rentner aus der ehemaligen DDR genau zu analysieren. Ein weiteres Problem besteht darin, dass derzeit der individuelle Familienstand der Rentner nicht erfasst wird. Für die geplante Bedürftigkeitsprüfung, die sich am Einkommen orientiert, müssen aber Ehepaare genau identifiziert werden.
Problematik der Meldung von Einkommensdaten aus dem Finanzamt
Grundsätzlich kann der Familienstand von der zuständigen Meldebehörde benannt werden, viel schwieriger ist es da mit der Meldung der Einkommensdaten, die aus den jeweiligen Finanzämtern kommen sollen. Denn es ist unklar, wie gut die DRV die entsprechenden Daten verarbeiten kann, immerhin muss ja nicht einmal jeder Rentner eine Steuererklärung abgeben. Eine weitere Frage stellt sich, wie im Ausland lebende Rentner der Einkommensprüfung unterzogen werden können. Alles in allem mehr Fragen als derzeit Antworten. Das zuständige Bundesministerium hat dazu Stellung bezogen und angekündigt, dass der Aufbau eines automatisierten Übermittlungsverfahrens mindestens zwei Jahre dauern kann.
Rentenbehörde muss Personal aufstocken
Funktioniert die digitale Kooperation mit den entsprechenden Finanzämtern nicht nach Wunsch, müssten die Rentenbehörden mehrere tausend zusätzliche Stellen entstehen. Dabei lautet doch das Credo der Bundesregierung, dass die Grundrente nicht aus den Rentenbeiträgen, sondern vom Staat finanziert wird. Wie soll das gehen, wenn doch das Verfahren zur Ermittlung der Grundrente weitgehend beim DRV landet und damit die Beitragszahler indirekt in letzter Konsequenz die Kosten der Grundrente sehr wohl tragen müssen?
Verfahren zur Gesetzgebung muss abgeschlossen sein
Um das Ermittlungsverfahren zur Berechtigung des Grundrentenbezugs zu starten, muss erst das entsprechende Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein. Dazu muss der Bundesrat zustimmen, da ja durch den Zugriff auf die Steuerdaten die Finanzhoheit der Länder betroffen ist. Auch der Beratungsbedarf bei der DRV selbst dürfte drastisch steigen, wobei Schätzungen, wie viele Rentner einen Anspruch auf die neue Grundrente haben, derzeit nicht möglich sind. Das entsprechende Ministerium hat eine Zahl von möglichen 1,5 Millionen Betroffene genannt. Immerhin haben alle Arbeitnehmer, die 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben und nur ein geringes Einkommen von 30 bis 80 Prozent des durchschnittlichen Einkommens bekommen, Anspruch. Der Höchstzuschuss soll bei 450 Euro pro Monat liegen.
Hinsichtlich der Einkommensprüfung sind Freibeträge in Höhe von 1250,00 für Alleinstehende und 1950 Euro für Paare vorgesehen. Wer eine Grundrente bekommt, muss sein Einkommen einmal pro Jahr offen legen.