Wer in eine Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, einzahlt, kann seit 2024 deutlich mehr von der Steuer absetzen als noch im Vorjahr.
Bis zu 27.566 Euro steuerlich absetzbar
Die Basisrente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorgelösung, die insbesondere für Selbstständige gedacht ist, aber auch von Beamten und Arbeitnehmern abgeschlossen werden kann.
Wer einen Basisrentenvertrag abgeschlossen hat, kann die Beiträge, die er in diesen Vertrag einzahlt, bis zu einer gesetzlich festgelegten Höhe im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG (Einkommensteuergesetz) steuerlich absetzen und damit seine Steuerlast bezüglich der Einkommensteuer reduzieren.
Maximal absetzbar ist nach § 10 Abs. 3 EStG je Basisrentensparer der Höchstbeitrag der knappschaftlichen Rentenversicherung (West) – aufgerundet auf einen vollen Eurobetrag. 2023 lag dieser Wert noch bei 26.528 Euro. Zum Jahreswechsel ist er um 1.038 Euro gestiegen und beträgt nun 27.566 Euro. Ehepaare, die steuerlich zusammen veranlagt werden, können das Doppelte absetzen. In 2023 waren das noch 53.056 Euro und seit 2024 sind es nun 55.132 Euro – ein Plus von 2.076 Euro.
Zu beachten ist, dass gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2a EStG alle Beiträge, die eine Person binnen einem Jahr in einen Basisrentenvertrag, in die gesetzliche Rentenversicherung, in eine landwirtschaftliche Alterskasse und/oder in ein berufsständisches Versorgungswerk zusammengezählt einzahlt, insgesamt bis zur genannten Höchstgrenze steuerlich absetzbar sind.
Besondere Regelung für Arbeitnehmer und Beamte
Zudem müssen „rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer die steuerlich absetzbaren Rürup-Beiträge um den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung kürzen“, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) betont.
Eine ähnliche Regelung gibt es nach Angaben des GDV auch für Beamte: „Für Beamte, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, gilt: Der Höchstbetrag von 27.566 beziehungsweise 55.132 Euro ist um einen fiktiven Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zu kürzen, der bei dem jeweiligen Gehalt zu zahlen wäre (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil).“
Pfändungssichere Altersvorsorge mit lebenslanger Rente
Die Basisrente garantiert nach Erreichen des vertraglich festgelegten Renteneintrittsdatums eine lebenslange Leibrente. Der frühestmögliche Rentenbeginn für Rürup-Rentenverträge, die nach 2011 abgeschlossen wurden, ist das 62. Lebensjahr. Die Höhe der Beiträge kann im Laufe der Ansparphase der jeweiligen finanziellen Situation angepasst werden. Auch eine sofort beginnende Rente mittels einer Einmalzahlung ist möglich.
„Die eingezahlten Beiträge zur Basisrente werden nicht auf das Bürgergeld angerechnet und sind im Falle von Arbeitslosigkeit geschützt. Weder die Agentur für Arbeit noch das Sozialamt oder eventuelle Gläubiger haben Zugriff darauf“, wie der GDV betont.
Zu allen Fachfragen rund um die Altersvorsorge ist die Fachabteilung LV der SDV AG gerne für Sie erreichbar:
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