Seit Jahren lebt rund jeder fünfte Einwohner in einem Singlehaushalt. Rechnet man die Alleinerziehenden mit dazu, ist der Anteil derjenigen, die für ihr Haushaltseinkommen allein verantwortlich sind, noch höher. Gerade diese Personen benötigen eine bedarfsgerechte Absicherung im Falle eines Unfalles oder einer Krankheit.
16,7 Millionen Alleinlebende
Nach dem zuletzt veröffentlichten Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes (Destatis) lebten in Deutschland letztes Jahr fast 16,71 Millionen Personen allein in einem Haushalt. Das entspricht rund 20,1 Prozent aller rund 83,10 Millionen Personen, die in einem Ein- oder Mehrpersonenhaushalt in Deutschland wohnen.
Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland, bei der Daten zur Struktur sowie zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung erhoben werden. Insgesamt werden dazu seit 1957 jährlich rund 1 Prozent der Einwohner befragt.
Insgesamt ist nach den Destatis-Daten bis vor wenigen Jahren der Anteil der Alleinlebenden fast stetig gestiegen. Während 1991 und 1992 noch unter 15 Prozent der Einwohner allein in einem Haushalt wohnten, waren es 1997 bis 2000 unter 17 Prozent sowie 2006 und 2007 unter 19 Prozent. Seit 2013 stagniert der Anteil auf einem hohen Niveau von über 20 Prozent.
Vier von zehn Haushalte sind Singlehaushalte
Betrachtet man die insgesamt 40,9 Millionen Hauptwohnsitzhaushalte, die es 2022 hierzulande gab, handelte es sich bei 40,8 Prozent um Einpersonenhaushalte. Auch hier gab es bis 2014 einen Anstieg von rund 33 Prozent in den Jahren 1991 bis 1994 auf mehr als 40 Prozent seit dem Jahr 2014.
Der aktuelle Mikrozensus belegt zudem, dass von allen Alleinlebenden letztes Jahr 51 Prozent ledig, 24,7 Prozent verwitwet, 18,8 Prozent geschieden und 5,5 Prozent getrennt lebend waren. Zudem waren von allen Einwohnern, die allein lebten, fast zwei Drittel – konkret 64,0 Prozent – jünger als 65 Jahre.
Laut den Destatis-Daten bestritten 47,8 Prozent der Alleinlebenden ihren Lebensunterhalt überwiegend durch die eigene Erwerbs- beziehungsweise Berufstätigkeit, 36,8 Prozent von ihren Renten- oder Pensionsbezügen und 1,7 Prozent aus ihrem Vermögen. Weitere 10,8 Prozent der Einpersonenhaushalte lebten von öffentlichen Leistungen wie Arbeitslosengeld I, Bürgergeld (vormals Hartz IV) oder BAföG und 3,0 Prozent von den Einkünften Angehöriger.
2,76 Millionen Alleinerziehende
Doch nicht nur Alleinlebende sind in der Regel allein für das Haushaltseinkommen verantwortlich, sondern im besonderen Maße auch Alleinerziehende, die nicht nur für ihren eigenen Lebensunterhalt, sondern auch für den ihrer Kinder sorgen müssen. Gemäß Destatis gab es letztes Jahr fast 2,76 Millionen Alleinerziehende.
Rund 60,1 Prozent finanzierten ihren Lebensunterhalt größtenteils mit ihrem Arbeitseinkommen, 17,1 Prozent mit ihren Renten- oder Pensionsbezügen und 1,0 Prozent lebten von ihrem Vermögen. Bei 19,5 Prozent setzten sich die Haushaltseinnahmen maßgeblich aus staatlichen Leistungen, dazu zählt auch das Elterngeld, sowie bei 2,3 Prozent aus Einkünften von Angehörigen zusammen.
Höheres Armutsrisiko von Alleinlebenden und Alleinerziehenden
Insgesamt waren letztes Jahr über 19,46 Millionen Personen, also fast jeder vierte Einwohner, entweder alleinlebend oder alleinerziehend und somit oft auch allein für das Haushaltseinkommen verantwortlich. Dass insbesondere diese Personengruppen ein höheres Armutsrisiko haben, verdeutlichen die Destatis-Daten zur Armut.
Letztes Jahr galten 12,2 Millionen Einwohner und damit 14,7 Prozent der Bevölkerung in Deutschland aufgrund ihres geringen Haushaltseinkommen als armutsgefährdet. Dagegen lag der Anteil bei den Alleinlebenden, die von Armut bedroht waren, bei 25,7 Prozent und bei den Alleinerziehenden bei 25,5 Prozent.
Nach der EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen, kurz EU-SILC (European Community Statistics on Income and Living Conditions), gilt ein Einwohner als armutsgefährdet, wenn sein Haushaltseinkommen unter 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung liegt. 2022 lag diese Armutsgefährdungsschwelle für einen Alleinlebenden bei einem Monatseinkommen von 1.250 Euro netto, also nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben.
Alleinerziehende mit einem Kind unter 14 Jahren galten 2022 mit einem Nettohaushaltseinkommen von bis zu 1.625 Euro als armutsgefährdet. Die Armutsgefährdungsschwelle bei Alleinerziehenden mit zwei Kindern im genannten Alter betrug maximal 2.000 Euro netto. Zum Vergleich: Bei einem Haushalt mit zwei Erwachsenen ohne Kinder lag die Armutsgefährdungsschwelle bei 1.875 Euro netto, bei einem Paar mit einem unter 14-jährigen Kind waren es monatlich 2.250 Euro netto und mit zwei Kindern unter 14 Jahren 2.625 Euro netto.
Gegen krankheits- oder unfallbedingte Einkommensausfälle
Insbesondere für diejenigen, die als Arbeitnehmer oder auch als Selbstständige im Wesentlichen von ihrem eigenen Erwerbseinkommen leben, ist eine private Einkommensabsicherung besonders wichtig. Doch selbst für Arbeitnehmer, die über Sozialversicherungen wie die gesetzliche Kranken-, Unfall- oder Rentenversicherung geschützt sind, reichen die Leistungen daraus nicht aus, um beispielsweise die Einkommensverluste komplett auszugleichen, die im Falle einer krankheits- oder unfallbedingten längeren oder dauerhaften Arbeits- beziehungsweise Erwerbsunfähigkeit drohen.
Verringert sich aufgrund eines Unfalles oder einer Krankheit das Erwerbseinkommen oder fällt es komplett weg, kann dies schnell zu finanziellen Schwierigkeiten führen. Für alle und insbesondere für Alleinlebende und Alleinerziehende, die ihr Haushaltseinkommen hauptsächlich durch ihre Berufstätigkeit finanzieren, ist daher eine passende private Einkommensabsicherung existenziell.
Dazu gehört für Arbeitnehmer wie auch für Selbstständige eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, die im Fall einer dauerhaften Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit eine Rente auszahlt. Wer nicht gesetzlich krankenversichert ist und im Krankheitsfall keinen Anspruch auf ein Krankengeld durch die gesetzliche Krankenversicherung hat – wie dies bei vielen Selbstständigen, aber auch Gutverdienern der Fall sein kann –, benötigt zudem eine private Krankentagegeldversicherung.
Doch auch gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte, die im Krankheitsfall nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber Anspruch auf ein Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung haben, müssen mit Einkommenseinbußen rechnen. Das Krankengeld beträgt nämlich maximal 70 Prozent des bisherigen Bruttogehaltes, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoeinkommens.
Liegt der Bruttolohn über der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung – das sind aktuell 4.987,50 Euro im Monat –, beträgt die Krankengeldhöhe maximal 70 Prozent dieses Wertes und nicht des bisherigen tatsächlichen Einkommens. Vom Krankengeld werden noch die Beiträge für die gesetzliche Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.
Wenn eine persönliche Unterstützung notwendig ist
Für Alleinlebende oder Alleinerziehende ist nach einem Unfall oder bei einer Krankheit nicht nur die finanzielle Absicherung wichtig. Wer beispielsweise bettlägerig ist oder aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen alltägliche Verrichtungen von der Haushaltsführung wie der Essenszubereitung über das Einkaufengehen bis hin zur Kinderbetreuung nicht mehr selbst erledigen kann, ist zudem auf fremde Hilfe angewiesen.
Es gibt diesbezüglich auch private Kranken-, Pflege- und Unfallversicherungen, bei denen entsprechende Assistanceleistungen wie die Bereitstellung und/oder Kostenübernahme entsprechender Dienstleister wie einer Haushaltshilfe zum Versicherungsumfang gehören oder optional vereinbart werden können.
Zu allen Fachfragen rund um die Einkommensabsicherung ist die Fachabteilung LV (Telefon: 0821 71008 200, E-Mail: lv@sdv.ag)
und für Fachfragen zur Krankenversicherung die Fachabteilung KV (Telefon: 0821 71008 300, E-Mail: kv@sdv.ag)
der SDV AG gerne für Sie erreichbar.