Der passende Versicherungsschutz für Haustierbesitzer

In rund 45 Prozent aller Haushalte leben hierzulande Haustiere. Wer ein Tier hält, muss nicht nur für die Pflege und das Futter Zeit und Geld aufwenden, denn wird ein Tier krank oder verunfallt es, fallen zudem Kosten für die medizinisch notwendige Versorgung an. Ferner haftet ein Tierhalter, wenn das Tier bei anderen einen Schaden anrichtet.

Über 34 Millionen Haustiere

Nach einer repräsentativen Umfrage vom letzten Jahr leben rund 15,7 Millionen Katzen, 10,5 Millionen Hunde, 4,6 Millionen Kleintiere wie Kaninchen, Hamster und Meerschweinchen sowie rund 3,5 Millionen Ziervögel hierzulande in Haushalten. Ferner besitzen die Bürger etwa 2,2 Millionen Aquarien und 1,2 Millionen Terrarien sowie 1,3 Millionen Gartenteiche mit Zierfischen. Das sind insgesamt etwa 34,3 Millionen Heimtiere.

Die Datenauswertung zeigt, dass etwa 45 Prozent aller Haushalte in Deutschland ein oder mehrere Haustiere halten. Die Befragung wurde 2023 im Auftrag des Industrieverbands Heimtierbedarf e.V. (IVH) und des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) bei 5.000 Haushalten durchgeführt.

Das Haftungsrisiko eines Tierhalters …

Ein Haustierhalter hat Pflichten, die Zeit und Geld kosten. Dabei geht es nicht nur um die artgerechte Haltung und Verpflegung. Wer ein Haustier hält, muss nämlich gemäß § 833 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) auch für Schäden aufkommen, die das Tier anrichtet – unabhängig davon, ob den Tierhalter ein Verschulden dafür trifft oder nicht.

Stürzt beispielsweise ein Radfahrer, weil ihm ein Hund oder eine Katze vor das Rad gelaufen ist, muss der jeweilige Tierhalter für die eingetretenen Schäden aufkommen. Das sind zum einen die Sachschäden, die durch den Unfall am Fahrrad oder auch an der Kleidung des Gestürzten entstanden sind. Zum anderen muss der Tierhalter auch für notwendige Arzt- und Behandlungskosten sowie mögliche Einkommensausfälle aufkommen, wenn der Radfahrer durch den Unfall verletzt wurde. Dem Verletzten steht unter Umständen auch ein Schmerzensgeld vom Haustierhalter zu.

Ein besonders Haftungsrisiko haben Halter von Rüden und Hengsten, also nicht kastrierten männlichen Hunden oder Pferden. Sie müssen nämlich auch für die Folgen eines ungewollten Deckaktes haften. Das können beispielsweise die Tierarztkosten und Aufwendungen sein, die mit der Trächtigkeit und der Entbindung der gedeckten Hündin sowie mit der Aufzucht der Welpen anfallen, aber auch Schadenersatzforderungen, die zum Beispiel der Halter einer Rassehündin stellen kann, wenn die betroffene Hündin nach dem Deckakt nicht mehr zur Zucht zugelassen ist.

Selbst wer Kleintiere oder ein Terrarium hat, trägt ein Schadensrisiko: Entweicht beispielsweise eine Schlange oder ein sonstiges gehaltenes Reptil aus dem Terrarium und muss durch Spezialkräfte gesucht werden, hat der Tierhalter die Kosten dafür zu tragen. Ein anderes Beispiel: Knabbert ein in einer Mietwohnung gehaltenes Kaninchen den Teppichboden oder eine Wohnungstür an, muss der Tierhalter für den angerichteten Schaden aufkommen.

… und wie es sich absichern lässt

Dieses Haftungsrisiko können Tierhalter von Katzen und zahmen oder gezähmten Kleintieren wie Kaninchen, Hamstern, Meerschweinchen, Vögeln und Fischen über eine Privathaftpflichtversicherung absichern. Für exotische oder gefährliche Tiere wie giftige Schlangen ist je nach Vertragsvereinbarung der Haftpflichtschutz automatisch in der Privathaftpflichtversicherung inkludiert oder kann eventuell gegen Aufpreis mitversichert werden. Anderenfalls ist eine eigenständige Tierhalterhaftpflichtpolice notwendig.

Eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung benötigt man für Tiere, die nicht zu den Kleintieren zählen wie Hunde oder Pferde. Grundsätzlich übernimmt eine Privat- oder Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht nur die Schäden, die das in der Police (mit-)versicherte Tier bei anderen anrichtet, sondern wehrt auch unberechtigte oder überhöhte Forderungen Dritter ab. Je nach Policenvereinbarung deckt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sogar die Kosten für einen ungewollten Deckakt.

Ein Haustier kann auch krank werden

Auch Haustiere können in jedem Alter krank werden oder verunfallen. Selbst chronische Erkrankungen sind möglich. Bei einigen Tierarten wie Hunden, Katzen oder auch Pferden ist zudem eine regelmäßige ärztliche Vorsorge, unter anderem für eine Grundimmunisierung durch Impfungen vor gefährlichen oder gar lebensbedrohlichen Krankheiten, wichtig.

Tierarztkosten bis zum vier- oder fünfstelligen Bereich für die medizinische Behandlung und/oder auch für eine notwendige Operation sind je nach Vorfall und Tierart keine Seltenheit. Absichern lässt sich das Kostenrisiko mit einer Tierkrankenversicherung.

Je nach vereinbartem Versicherungsumfang übernimmt eine solche Police zum Beispiel komplett, anteilig oder bis zu einer bestimmten Höhe anfallende Operations- und/oder Heilbehandlungskosten bis hin zu empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen.

Zu allen Fachfragen rund um eine Tierversicherung ist die Fachabteilung Sach der SDV AG gerne für Sie erreichbar:
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