Die Privathaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Policen, die ein Verbraucher haben sollte. Je nach Vertragsvereinbarung gilt der Versicherungsschutz nicht nur für den Versicherungsnehmer.
Existenzielle Absicherung
Wer einem anderen vorsätzlich oder auch fahrlässig einen Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden zufügt, haftet gemäß § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) dafür in unbegrenzter Höhe mit seinem gesamten bisherigen und auch künftigen Einkommen und Vermögen.
Schutz vor den Folgen eines Missgeschickes, bei dem man als Privatperson andere versehentlich schädigt, bietet eine bestehende Privathaftpflichtversicherung (PHV). Sie übernimmt für die im Versicherungsvertrag vereinbarten Risiken zum einen die Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Versicherte selbst fahrlässig oder auch grob fahrlässig verursacht hat, wehrt aber auch zu hohe oder ungerechtfertigte Forderungen Dritter ab.
Ohne eine solche Police kann insbesondere ein Missgeschick, bei dem andere Personen verletzt werden, durch die berechtigten Schadenersatzforderungen des Geschädigten wie Schmerzensgeld, Kosten der medizinischen Behandlungen, Ausgleich für Einkommensausfälle bis hin zu einer Rente im Falle einer unfallbedingten Erwerbsminderung schnell zum finanziellen Ruin des Schädigers führen.
Doch auch Sachschäden im fünf-, sechs- oder siebenstelligen Bereich sind möglich, wenn man beispielsweise als Fußgänger oder Radfahrer einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem ein oder mehrere Fahrzeuge beschädigt werden.
(Ehe-)Partner und Kinder sind abgesichert
Während bei einer PHV-Police für Singles der Versicherungsschutz je nach Vertragsvereinbarung oft nur für den Versicherungsnehmer (VN) besteht, gilt er in einem normalen PHV-Vertrag unter anderem für den Ehepartner des VN. Bei einem unverheirateten Paar kann auch der namentlich in der Police genannte Partner des VN, sofern er mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt, kostenlos in der Police mitversichert sein.
Des Weiteren sind bei einer PHV-Police üblicherweise auch die minderjährigen sowie unter bestimmten Voraussetzungen die unverheirateten volljährigen Kinder des VN und/oder seines mitversicherten (Ehe-)Partners abgesichert, selbst wenn die Kinder nicht mehr in häuslicher Gemeinschaft mit dem VN leben.
Erwachsene Kinder sind häufig jedoch nur durch eine PHV-Police der Eltern geschützt, wenn sie noch zur Schule gehen oder direkt danach ihre Erstausbildung in Form einer Lehre oder eines Studiums absolvieren. Zum Studium gehört in der Regel auch ein Bachelor- und ein unmittelbar angeschlossener Masterstudiengang, nicht jedoch eine Referendarzeit oder Fortbildungen nach dem Studium.
Abgesichert ist ein volljähriges unverheiratetes Kind üblicherweise zudem in der Zeit, in der es einen freiwilligen Wehrdienst, einen Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales Jahr vor, während oder direkt nach der Erstausbildung ableistet.
Wenn Kinder eine zweite Ausbildung absolvieren
Es gibt allerdings PHV-Tarife, die hinsichtlich des versicherten Personenkreises deutlich umfangreicher sind als andere. So besteht beim Premium-Plus-Tarif der Manufaktur Augsburg der Versicherungsschutz für das ledige erwachsene Kind sogar dann, wenn der Zeitraum zwischen dem Schulende und dem Beginn der ersten Berufsausbildung bis zu einem Jahr beträgt.
Darüber hinaus gilt die Absicherung im genannten Tarif für das volljährige unverheiratete Kind nicht nur während der Erstausbildung, wie dies bei vielen anderen PHV-Policen der Fall ist, sondern auch ein Jahr danach und während einer zweiten Berufsausbildung, sofern diese innerhalb eines Jahres an die erste anschließt.
Rundumschutz für alle Personen eines Haushaltes
Zudem können im Premium-Plus-Tarif alle Personen, die mit dem VN in häuslicher Gemeinschaft leben und dort auch behördlich gemeldet sind, in einer Police mitversichert werden. Das gilt beispielsweise für Eltern, Großeltern, aber auch für andere Verwandte und Bekannte, die mit dem VN in einem Haushalt wohnen.
Selbst wenn ein VN in seinem Haushalt eine Person beschäftigt – also zum Beispiel eine Haushaltshilfe im Minijob – und diese während dieser Tätigkeit unabsichtlich andere schädigt, ist dies im Premium-Plus-Tarif mit abgesichert. Das Gleiche gilt für Schäden, die Personen, welche aufgrund eines Arbeitsvertrages mit dem VN oder aus Gefälligkeit seine Wohnung, sein Haus und/oder seinen Garten betreuen oder dessen Streudienst verrichten, während dieser Beschäftigung versehentlich anderen zufügen.
Des Weiteren gilt der PHV-Schutz im Rahmen des Premium-Plus-Tarifs für die Eltern und Großeltern des VN oder seines Ehepartners, sofern diese in einem Alten- oder Pflegeheim leben und keine andere PHV-Absicherung für sie vorhanden ist. Eine PHV-Absicherung besteht im genannten Tarif zudem für Au-pair-Kräfte und Austauschschüler während ihres Aufenthaltes beim VN, wenn es keine anderweitige Absicherung gibt.
Mehr Infos zur privaten Haftpflichtversicherung finden Sie hier: https://www.manaug-produktgeber.de/private-haftpflichtversicherung/
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