Fit und gut abgesichert auf die Skipiste

Mit einem guten Fitnesstraining und der richtigen Ausrüstung lässt sich das Verletzungsrisiko beim Wintersport deutlich reduzieren. Und sollte es doch zu einem Unfall kommen, sorgt der passende Versicherungsschutz für finanzielle Sicherheit.

Skigymnastik minimiert das Unfallrisiko

Beim Skifahren und Snowboarden sind Kraft, Beweglichkeit, Kondition und Reaktion sowie ein gutes Balancegefühl notwendig, um problemlos und sicher die Abfahrt zu meistern. Daher empfehlen Gesundheitsexperten, rechtzeitig, am besten vier bis sechs Wochen bevor man auf die Skipiste geht, regelmäßig ein spezielles Training zu absolvieren.

Eine gezielte Skigymnastik hilft, die Muskeln und Gelenke auf die ungewohnten Belastungen, die beim Skifahren entstehen, vorzubereiten, und verbessert zudem die Ausdauer sowie das eigene Körpergefühl. Entsprechende Trainingsmöglichkeiten werden unter anderem von vielen Volkshochschulen oder Sportvereinen saisonal angeboten.

Auch die Initiative „In Form – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“, die vom Bundesministerium für Gesundheit und vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft getragen wird, empfiehlt zwei Trainingsanleitungen des Deutschen Skiverbandes e.V. (DSV) – eine für Alpinskifahrer und eine weitere für den Skilanglauf. Sie sind kostenlos als YouTube-Videos abrufbar und können zu Hause durchgeführt werden.

Grundsätzlich sollte man weder krank noch alkoholisiert auf die Skipiste gehen, denn ein vermindertes Urteils- und Reaktionsvermögen erhöht das Unfallrisiko.

Die passende Wintersportausrüstung

Ein weiterer Sicherheitsaspekt ist eine sinnvolle und gut gewartete Skiausrüstung. Dazu gehört, dass die Skier gut gewachst sind und die Skibindung auf den Skifahrer eingestellt ist. Ski- und Snowboardfahrer können zudem mit einem Skihelm das Kopfverletzungsrisiko bei Stürzen erheblich reduzieren.

Mittlerweile gibt es auch spezielle Protektoren für Wintersportler, um das Verletzungsrisiko bei einem Sturz zu minimieren. Weitere Tipps für die richtige Skiausrüstung enthält der Webauftritt der als gemeinnützig anerkannten Stiftung Sicherheit im Skisport (SIS), die unter anderem vom DSV gegründet wurde.

Verhaltensregeln für Ski- und Snowboardfahrer

Wichtig ist zudem, auf der Skipiste die folgenden zehn Verhaltensregeln des Internationalen Ski-Verbands FIS, die für Ski- und Snowboardfahrer gelten, einzuhalten, um Unfälle zu vermeiden:

  1. Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
  2. Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
  3. Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
  4. Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
  5. Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
  6. Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
  7. Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
  8. Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.
  9. Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
  10. Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

Wer sich nicht an die FIS-Regeln hält, verstößt gegen die erforderliche Sorgfaltspflicht. Bei einem Unfall kann vom Gericht geprüft werden, inwieweit sich ein Beteiligter nicht an die vorgegebenen FIS-Verhaltensmaßnahmen gehalten hat und dadurch das Unglück verursachte. In dem Fall muss der Unfallverursacher für den angerichteten Schaden bei Dritten aufkommen.

Kostenschutz als Unfallverursacher …

Doch trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann bereits ein kleiner Augenblick der Unaufmerksamkeit zu einem Unfall führen. Für den Unfallverursacher, der für die Schäden der Unfallopfer aufkommen muss, ist das Kostenrisiko groß: Medizinische Behandlungskosten, Schmerzensgeldansprüche, aber auch Einkommensausfälle oder Rentenansprüche bei einer unfallbedingten Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit des oder der Geschädigten können schnell zu fünf-, sechs- oder gar siebenstelligen Forderungen führen.

Dieses Kostenrisiko lässt sich jedoch mit einer Privathaftpflichtversicherung, wie sie die Manufaktur Augsburg bietet, absichern. Die Police übernimmt die Schäden, die ein Versicherter als Fußgänger, Radfahrer, aber eben auch als Freizeitsportler unabsichtlich verursacht hat und für die er haften muss. Zudem wehrt sie ungerechtfertigte oder überhöhte Forderungen Dritter ab.

Beim Premium-Plus-Tarif der Manufaktur Augsburg ist der Versicherte übrigens auch geschützt, wenn er selbst Opfer eines Unfalls geworden ist und der Unfallverursacher für den erlittenen Schaden nicht aufkommen kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Unfallverursacher nicht über eine Privathaftpflichtversicherung abgesichert ist und auch nicht das notwendige Einkommen und/oder Vermögen hat, um den angerichteten Schaden aus der eigenen Tasche zu begleichen.

Ein weiteres Highlight: Im genannten Tarif sind auch Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen mitversichert. Das heißt: Leiht sich ein Wintersportler die Skirüstung aus und beschädigt er diese beispielsweise bei einem fahrlässig verursachten Unfall, übernimmt die eigene Privathaftpflichtpolice den Schaden.

… und als Verunfallter

Apropos selbstverschuldeter Unfall: Wird man bei einem solchen Unglück schwer verletzt, haftet kein anderer für die erlittenen Schäden. Doch insbesondere schwere Unfallverletzungen können schnell zu finanziellen Problemen führen. Beispielsweise drohen hohe Einkommenseinbußen, wenn man aufgrund einer unfallbedingten Invalidität seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann. Auch ein behindertengerechter Umbau des Eigenheims kostet mitunter viel Geld.

Dies lässt sich jedoch mit einer privaten Unfallversicherung, wie sie die Manufaktur Augsburg unter anderem mit dem Premium-Plus-Tarif anbietet, absichern. Individuell vereinbart werden kann hier nicht nur eine Invaliditätsleistung ab 1 Prozent Invalidität. Je nach gewählter Progression erhöht sich die Invaliditätsleistung bei schwerwiegenden Verletzungen um 225 Prozent bis zu 1.000 Prozent bei einem Invaliditätsgrad von 100 Prozent.

Zudem kann eine lebenslange Unfallrente, die bereits ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent ausgezahlt wird, eine Todesfallleistung, ein Genesungsgeld, ein Krankenhaustagegeld und ein Krankengeld für Arbeitnehmer und Selbstständige vereinbart werden. Der Premium-Plus-Tarif wartet außerdem mit zahlreichen beitragsfreien Leistungen auf. Dazu zählen beispielsweise ein Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen von bis zu 1.500 Euro und eine Sofortleistung bei schweren Verletzungen von 20.000 Euro.

Weitere kostenlose Features sind die Übernahme der Kosten bis zu 1 Million Euro für unfallbedingte kosmetische Operationen, eine unbegrenzte Kostenerstattung für einen durch den Unfall notwendigen Zahnersatz sowie für unfallbedingte medizinische und berufliche Rehabilitationen, die binnen drei Jahren ab dem Unfalltag anfallen. Zudem gibt es bei einer durch den Unfall verursachten Invalidität eine Kostenhilfe in Höhe von 25.000 Euro für die behindertengerechten Anpassungen der Wohnung und/oder des Autos.

Besonders für Wintersportler relevant: Beim Premium-Plus-Tarif sind ohne Aufpreis auch die Rettungs-, Bergungs- und Suchkosten bis zu einer Höhe von 1 Million Euro mitversichert. Zudem wird anders als bei vielen anderen Unfallpolicen ein Unglück, das durch eine Bewusstseinsstörung infolge Herz-Kreislauf-Leiden, Schlaganfall oder Ohnmacht verursacht wurde, als versicherter Unfall gewertet. Im genannten Tarif sind sogar unfreiwillig erlittene Verletzungen aufgrund von Erfrierungen, einem Sonnenstich oder wegen erhöhter Kraftanstrengungen mitversichert.

Mehr Infos zur privaten Haftpflichtversicherung finden Sie unter https://www.manaug-produktgeber.de/private-haftpflichtversicherung/
und zur Unfallversicherung unter https://www.manaug-produktgeber.de/unfallversicherung/

Zu allen Fragen rund um die Produkte der Manufaktur Augsburg GmbH steht Ihnen deren Team gerne unter Tel. 0821/71008-500 oder E-Mail info@manaug.de zur Verfügung.