Nachdem die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen zwölf Jahre in Folge rückläufig war, ist sie letztes Jahr wieder gestiegen. Experten gehen davon aus, dass in nächster Zeit nicht mit einem Rückgang zu rechnen ist. Umso wichtiger ist es für Firmen, sich unter anderem vor Zahlungsausfällen von B2B-Kunden zu schützen, um nicht selbst in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.
14.590 Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2022
Nach den aktuellen Insolvenzstatistikdaten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) gab es letztes Jahr fast 105.530 Insolvenzen und damit 12,2 Prozent weniger als im Vorjahr. Konkret handelte es sich dabei um beantragte Insolvenzverfahren für 14.590 Unternehmen sowie für 90.940 sonstige Schuldner, darunter Verbraucher.
Während sich jedoch die Zahl der beantragten Insolvenzverfahren in 2022 bei den sonstigen Schuldnern im Vergleich zu 2021 um 14,4 Prozent reduzierte, erhöhte sie sich bei den Unternehmen im gleichen Zeitraum um 4,3 Prozent. Und das, nachdem die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen seit 2010 bis einschließlich 2021 jedes Jahr rückläufig war. Die niedrigste Anzahl der Firmeninsolvenzen seit 24 Jahren verzeichnete die Destatis 2021, damals waren es 13.990 beantragte Verfahren.
Allerdings spiegeln die Werten von 2020 und 2021 nur eingeschränkt das tatsächliche Insolvenzgeschehen bei den Firmen wider, denn laut Destatis war von März 2020 bis Mai 2021 die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen infolge der Coronapandemie ganz oder teilweise ausgesetzt. Firmen, die aufgrund des Jahrhunderthochwassers im Juli 2021 zahlungsunfähig waren, mussten zudem erst ab Februar 2022 einen Insolvenzantrag stellen, sofern sich ihre finanzielle Lage nicht gebessert hatte.
Diese Wirtschaftszweige waren besonders betroffen
Betrachtet man die am häufigsten von Insolvenzen betroffenen Unternehmen, zeigt sich, dass 2022 zwei Wirtschaftszweige besonders betroffen waren. Summenmäßig die meisten beantragten Insolvenzverfahren gab es im Baugewerbe mit fast 2.700 betroffenen Betrieben – das waren 11,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Danach folgt der Handel einschließlich Kfz-Werkstätten mit rund 2.240 Verfahren (plus 5,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr).
Den größten Anstieg bei den Insolvenzanträgen je Wirtschaftszweig mit mehr als 100 betroffenen Unternehmen gab es im verarbeitenden Gewerbe. Hier wurden 2022 rund 1.110 Insolvenzverfahren gestellt und damit 13,2 Prozent mehr als noch 2021.
In folgenden weiteren Wirtschaftszweigen stellten letztes Jahr jeweils mehr als 1.000 Firmen einen Antrag auf ein Insolvenzverfahren: Firmen mit sonstigen wirtschaftliche Dienstleistungen (circa 1.600 Insolvenzverfahren, plus 7,9 Prozent zu 2021), freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen (fast 1.460 Insolvenzverfahren, plus 4,3 Prozent), Gastgewerbe (knapp 1.240 Insolvenzverfahren, minus 10,4 Prozent) sowie Verkehr und Lagerei, dazu gehören Firmen im Personen- und Güterverkehr, Post- und Kurierdienste, aber auch Betreiber von Flughäfen und Parkhäusern (rund 1.100 Insolvenzverfahren, plus 7,9 Prozent).
Durchwachsene Zukunftsaussichten
Nach Angaben von Destatis nimmt seit August 2022 die Zahl der Unternehmenspleiten kontinuierlich zu. So hat sich im Vergleich zum jeweiligen Monat des Vorjahres die Anzahl der beantragten Firmeninsolvenzverfahren im Januar 2023 um 20,2 Prozent und im Februar 2023 um 20,3 Prozent erhöht. Neuere Destatis-Daten liegen noch nicht vor.
Thomas Langen, Vorsitzender der Kommission Kreditversicherung im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), war Ende 2022 skeptisch hinsichtlich der kommenden Unternehmensinsolvenzen und erklärte: „Wir halten einen Anstieg von 15 bis 20 Prozent für wahrscheinlich. Dann würde die Zahl von derzeit rund 14.000 auf 16.100 bis 16.800 Insolvenzen steigen.“ Dies sei laut GDV „allerdings keine Insolvenzwelle, sondern eine Normalisierung nach Jahren mit ungewöhnlich wenigen Insolvenzen“.
Leichte Entwarnung hinsichtlich der Unternehmensinsolvenzen gab es vor Kurzem jedoch vom Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH), das monatlich das bundesweite Insolvenzgeschehen für Personen- und Kapitalgesellschaften analysiert. Das IWH wertet dazu nach eigenen Angaben „aktuelle Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Registergerichte aus und verknüpft sie mit Bilanzkennzahlen betroffener Unternehmen“.
„Die Zeiten ungewöhnlich niedriger Insolvenzzahlen sind vorerst vorbei“, betonte Anfang April dieses Jahres Steffen Müller, Leiter der IWH-Abteilung Strukturwandel und Produktivität und der dort angesiedelten Insolvenzforschung. Er ergänzte: „Unsere Frühindikatoren lassen für die kommenden Monate aber keinen weiteren Anstieg der Insolvenzzahlen erwarten.“
Schutzschirm bei Forderungsausfällen
Die Gründe für den bisherigen Anstieg der Firmeninsolvenzen waren laut Experten unter anderem die zahlreichen, sich zum Teil überlagernden Krisen: angefangen bei den wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie wie Umsatzeinbußen durch Lieferengpässe, Logistikprobleme und zeitweise angeordnete Lockdowns über deutlich gestiegene Energiepreise und eine hohe Inflation aufgrund des Krieges in der Ukraine bis hin zu einem Fachkräftemangel, der dazu führt, dass Betriebe ihren Produktions- und/oder Dienstleistungsumfang, der ohne diese Personalprobleme möglich wäre, nicht realisieren können.
Selbst ein wirtschaftlich solide aufgestelltes Unternehmen kann schnell in finanzielle Schieflage geraten, wenn es einen Großkunden oder auch mehrere sonstige Kunden hat, die nicht liquide genug sind, um ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Umso wichtiger ist es, mit Präventivmaßnahmen wie einer frühzeitigen Bonitätsüberprüfung eines möglichen Kunden Forderungsausfällen vorzubeugen. Mit einem guten Debitorenmanagement lassen sich zudem Zahlungsverzögerungen schnell erkennen, um zeitnah säumige Kunden anzumahnen.
Dennoch bleibt trotz allem die Gefahr von Zahlungsausfällen bestehen. Mit einer Warenkreditversicherung, auch Forderungsausfallversicherung genannt, lässt sich jedoch zumindest das Risiko minimieren, dass das eigene Unternehmen durch säumige Kunden einen Liquiditätsengpass erleidet. Versicherbar sind in der Regel berechtigte Forderungen aus Warenlieferungen sowie aus Werk- und Dienstleistungen.
Je nach Policenvereinbarung übernimmt der Versicherer dazu beispielsweise die Bonitätsprüfung der Kunden des versicherten Unternehmens und eventuell auch das Inkasso bei einem Zahlungsverzug oder einem drohenden Zahlungsausfall eines Kunden. Kommt es dennoch zum Forderungsausfall, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz des säumigen Kunden, ersetzt die Warenkreditversicherung die ausstehende Forderungssumme im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme (Kreditlimit) abzüglich eines eventuell in der Police festgelegten Selbstbehaltes.
Zu allen Fachfragen rund um die Absicherung von Firmen ist die Fachabteilung Gewerbe der SDV AG gerne für Sie erreichbar:
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