Jeden Tag knapp 2.660 Arbeits- und Wegeunfälle im Schnitt

Zum vierten Mal in Folge lag die Zahl der meldepflichtigen Arbeits- und Wegeunfälle binnen eines Kalenderjahres unter einer Million. Konkret wurden letztes Jahr über 969.350 Beschäftigte verletzt oder getötet. Allerdings reicht für die Betroffenen der finanzielle Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung selbst für diese Unfälle nicht aus.

Über 969.350 meldepflichtige Arbeits- und Wegeunfälle in 2023

Wie aus den vorläufigen Zahlen, die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) jüngst veröffentlicht wurden, hervorgeht, ereigneten sich 2023 über 969.350 meldepflichtige Arbeits– sowie Wegeunfälle – das waren rund 2.656 Unglücke pro Tag. Insgesamt ist die Anzahl dieser Unfälle um 0,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken und damit auf den drittniedrigsten Wert seit 1990.

Zudem gab es seit der Wiedervereinigung nur von 2020 bis 2023 jeweils weniger als eine Million meldepflichtige Arbeits- sowie Wegeunfälle. Vor der Coronapandemie lagen die Zahlen noch deutlich höher. Die meisten dieser meldepflichtigen Arbeits- und Wegeunfälle, nämlich 2,13 Millionen, ereigneten sich 1992, die wenigsten mit 913.315 im Jahr 2020 – dem Beginn der Coronapandemie.

Ein Arbeits- oder Wegeunfall ist ein Unfall, den ein gesetzlich Unfallversicherter wie zum Beispiel ein Arbeitnehmer während einer beruflichen Tätigkeit oder auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstätte nach Hause erleidet. Zieht sich der Versicherte dabei so schwere Unfallverletzungen zu, dass er für mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist oder daran stirbt, muss der Unfall vom Arbeitgeber beim Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet werden.

Weniger Arbeits-, aber mehr Wegeunfälle

Insgesamt gab es nach den vorläufigen DGUV-Daten letztes Jahr über 785.160 meldepflichtige Arbeitsunfälle und knapp 184.190 meldepflichtige Wegeunfälle. Im Vergleich zum Vorjahr waren das 0,3 Prozent weniger Arbeitsunfälle, aber 6,3 Prozent mehr Wegeunfälle.

Bei den meldepflichtigen Arbeitsunfällen ist das die zweitniedrigste Anzahl seit 1990. Die wenigsten Arbeitsunfälle, nämlich 760.492, gab es im Jahr 2020. Die meisten Arbeitsunfälle, konkret über 1,87 Millionen, ereigneten sich 1992.

Bei den Wegeunfällen belegte das Jahr 2023 den zehnten Platz bei den niedrigsten Werten seit 34 Jahren. Die wenigsten meldepflichtigen Wegeunfälle gab es im Jahr 2020 mit 152.823, im Jahr 2007 mit 167.067 sowie im Jahr 2021 mit 170.853 derartigen Unglücken auf dem Hin- oder Rückweg zur Arbeit. Die meisten Wegeunfälle, konkret 264.584, wurden im Jahr 1995 den Unfallversicherungsträgern gemeldet.

610 Menschen starben letztes Jahr durch Arbeits- und Wegeunfälle

Insgesamt starben letztes Jahr von den rund 969.350 Betroffenen, die bei einem meldepflichtigen Arbeits- oder Wegeunfall verletzt wurden, 610 Personen. Das ist der niedrigste Wert seit 1990. Die Zahl der tödlichen Arbeits- und Wegeunfälle ist im Vergleich zum Vorjahr um 9,1 Prozent beziehungsweise 61 Fälle gesunken.

Konkret verloren 2023 rund 390 Personen bei Arbeits- sowie 220 Menschen bei Wegeunfällen ihr Leben. Das ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang von 7,8 Prozent bei den tödlichen Arbeitsunfällen und sogar um 11,3 Prozent bei den tödlichen Wegeunfällen.

Zudem erhielten fast 13.930 Personen in 2023 erstmals eine gesetzliche Unfallrente. Das ist ebenfalls der niedrigste Wert seit 1990. Voraussetzung für eine solche Rente ist, dass die Erwerbsfähigkeit eines gesetzlich Unfallversicherten seit mehr als 26 Wochen nach dem Arbeits- oder Wegeunfall aufgrund der Unfallverletzungen mindestens zu 20 Prozent gemindert ist.

In 10.253 Fällen waren letztes Jahr die Unfallverletzungen, die zu einer entsprechenden Rentenleistung geführt haben, auf einen Arbeitsunfall und in 3.672 Fällen auf einen Wegeunfall zurückzuführen.

Insgesamt war damit die Anzahl der neu bewilligten Unfallrenten der gesetzlichen Unfallträger in 2023 um knapp 4,1 Prozent geringer als noch 2022. Bei den Unfallrenten aufgrund eines Arbeitsunfalles ist die Anzahl im Vergleichszeitraum um 6,2 Prozent zurückgegangen, während die Zahl der Unfallrenten, die durch einen Wegeunfall verursacht wurden, um 2,4 Prozent gestiegen ist.

Gesetzlicher Unfallschutz mit Lücken

Doch selbst wer nach einem Arbeits- oder Wegeunfall Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung wie eine gesetzliche Unfallrente hat, muss beispielsweise nach einer unfallbedingten Erwerbsminderung mit hohen Einkommenseinbußen rechnen.

Bei einer 100-prozentigen Minderung der Erwerbsfähigkeit aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalles erhält der Betroffene beispielsweise maximal zwei Drittel seines Jahresarbeitsverdienstes (JAV) als Unfallrente von der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese wird außerdem auf eine mögliche Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet.

Beispiele dazu, wie die Anrechnung einer Unfallrente von der gesetzlichen Unfallversicherung und einer Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung wie der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente im Detail erfolgt, enthält das Kapitel 6 des online abrufbaren Studientextes „Zusammentreffen von Rente und Einkommen“ von der Deutschen Rentenversicherung.

Zudem sind die meisten Unfälle, nämlich alle Freizeitunfälle sowie alle Unfälle im Rahmen privater Verrichtungen, selbst wenn sie sich während der Berufsausübung oder auf dem Arbeitsweg ereignen, nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Diese Absicherungslücken der gesetzlichen Unfallversicherung lassen sich mit entsprechenden Lösungen der privaten Versicherungswirtschaft wie einer privaten Unfallversicherung und/oder einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung schließen.

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