Aktuell gehen Beschäftigte tendenziell immer später in den Ruhestand. Allerdings hat sich aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung auch die durchschnittliche Bezugsdauer einer Altersrente auf einen neuen Rekordwert erhöht.
Durchschnittlicher Rentenbezug auf 21,7 Jahre gestiegen
Wie aus den statistischen Daten der Deutschen Rentenversicherung hervorgeht, sind die Bürger zum Beispiel im Jahr 2005 im Schnitt mit 63,2 Jahren in Rente gegangen – Frauen mit 63,2 Jahren und Männer mit 63,1 Jahren. 2021 lag das durchschnittliche Alter beim Erstbezug einer gesetzlichen Altersrente dagegen bei 64,1 Jahren. Männer waren beim Renteneintritt im Schnitt 64,1 Jahre und Frauen 64,2 Jahre alt.
Gesetzlich Rentenversicherte haben somit letztes Jahr rund elf Monate später eine Altersrente erstmals in Anspruch genommen als noch vor rund 15 Jahren. 2021 waren Frauen beim Renteneintritt im Durchschnitt somit knapp elf Monate und Männer ein ganzes Jahr älter als noch 2005.
Dennoch ist die durchschnittliche Rentenbezugsdauer im gleichen Zeitraum deutlich gestiegen. Während 2005 die Rentner im Schnitt noch rund 18,9 Jahre lang eine Altersrente bis zum Wegfall, also meist bis zum Ableben bezogen, betrug die Bezugsdauer 2021 bereits 21,7 Jahre – der bisher höchste Wert. Im Durchschnitt hat sich damit die Bezugsdauer einer Altersrente seit 2005 bis 2021 um 2,8 Jahre erhöht.
Längere Lebenserwartung, längere Bezugsdauer
Beim Rentenbezug gibt es jedoch deutliche Unterschiede zwischen Männern und Frauen: Die durchschnittliche Rentenbezugsdauer betrug letztes Jahr bei den Männern 20,0 Jahre und bei den Frauen knapp 23,3 Jahre. Frauen erhalten statistisch gesehen somit 3,3 Jahre länger eine Altersrente als Männer. Allerdings hat sich die Dauer des durchschnittlichen Rentenbezugs seit 2005 bei den Männern um über 3,6 Jahre und bei den Frauen nur um knapp 2,1 Jahre erhöht.
Ähnliches zeigt sich auch beim durchschnittlichen Sterbealter. Männliche Rentenbezieher verstarben 2021 im Schnitt mit 81,0 Jahren – und somit 4,0 Jahre später als noch 2005. Frauen mit einer Altersrente waren letztes Jahr bei ihrem Ableben durchschnittlich 84,6 Jahre alt und damit nicht ganz 2,1 Jahre älter als noch im Jahr 2005.
Dass sich die Rentenbezugsdauer trotz des leicht gestiegenen Renteneintrittsalters erhöht hat, liegt insbesondere an der gestiegenen Lebenserwartung. Während laut der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Periodensterbetafel 2005/2007 die Lebenserwartung der Männer damals noch 76,9 Jahre und die der Frauen 82,3 Jahre betrug, sind es laut der aktuellen Sterbetafel 2019/2021 bei den Männern nun 78,5 Jahre und bei Frauen 83,4 Jahre.
Ursachen für das tendenziell steigende Renteneintrittsalter
Das tendenziell steigende Renteneintrittsalter hat dagegen andere Ursachen. Zum einen wird die gesetzlich festgelegte Altersgrenze, ab der frühestens ein Renteneintritt möglich ist, seit 2012 bis 2031 für fast alle Altersrentenarten stufenweise erhöht:
- Wer vor 1947 geboren wurde, konnte die Regelaltersrente noch mit 65 Jahren in Anspruch nehmen. Für alle, die ab 1964 auf die Welt kamen, wird das erst mit 67 Jahren möglich sein. Um eine Altersrente für langjährig Versicherte ohne Rentenabschläge zu erhalten, lag das frühestmögliche Renteneintrittsalter bei 65 Jahren für alle mit einem Geburtsjahr vor 1949. Mit einem Geburtsdatum ab 1964 beträgt die Altersgrenze 67 Jahre.
- Alle mit dem Geburtsjahrgang 1951 und 1952 konnten bereits mit 63 Jahren eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte Bei den ab 1964 Geborenen liegt das früheste Renteneintrittsalter dafür bei 65 Jahren.
- Schwerbehinderte, die vor 1952 geboren wurden, konnten noch mit 63 Jahren eine abschlagfreie Altersrente für Schwerbehinderte Diese Altersgrenze steigt für 1964 oder später Geborene auf 67 Jahre. Der Bezug einer Altersrente für Schwerbehinderte ohne Abschläge war mit dem 60. Lebensjahr möglich, sofern man ebenfalls vor 1952 das Licht der Welt erblickte. Für alle ab 1964 Geborenen hat sich das festgelegte Renteneintrittsalter auf 62 Jahre erhöht.
- Zwar bleibt der frühestmögliche Renteneintritt bei der Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen bei 63 Jahren, allerdings hängt die Abschlagshöhe vom Geburtsdatum ab. Wer 1948 geboren wurde und mit dem 63. Lebensjahr eine solche Rente in Anspruch nahm, hat einen Rentenabschlag von 7,2 Prozent. Für Personen, die nach 1964 auf die Welt kamen und ebenfalls mit 63 Jahren eine solche Rente beanspruchen wollen, beträgt der Rentenabschlag 14,4 Prozent.
Zum anderen gibt es zwei häufig beantragte Altersrentenarten, die bereits mit dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden konnten, für alle, die nach 1951 geboren sind, nicht mehr. Es handelt sich dabei um die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit und die Altersrente für Frauen.
Fazit: Die Daten verdeutlichen, dass man heute eine Altersvorsorge für einen deutlich längeren Rentenbezug auslegen sollte als noch vor ein paar Jahren.
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