HABEN SIE IHRE 15 STUNDEN BILDUNGSZEIT NACH DEN REGELUNGEN VON IDD FÜR 2019 ERFÜLLT?

Das Jahr 2019 neigt sich langsam dem Ende entgegen und somit auch die Möglichkeit die Bildungszeit von 15 Stunden pro Jahr – nach den Regelungen von IDD – zu erfüllen.

Wir bitten Sie daher Ihre bisherigen Zeiten zu überprüfen und die ggf. noch ausstehende Bildungszeit zu leisten – denn noch bis Jahresende haben Sie die Möglichkeit hierfür.

In unserem Extranet können Sie noch diverse Webinare besuchen und wertvolle Weiterbildungszeit sammeln. Die Webinare finden Sie in unserer Kalenderübersicht:

Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne an Frau Annika Kruger unter Tel. 0821/71008-820 oder Mail: annika.kruger@sdv.ag wenden.