Dass Ehepaare auf gemeinsame Versicherungen setzen können, ist hinlänglich bekannt. Dann reicht nicht nur eine gemeinsame Haftpflichtversicherung, sondern auch eine Police für den Hausrat. Auch Kinder sind in Familientarifen bis zu unterschiedlichen Zeitpunkten mitversichert. Diese Tarife gelten auch für eingetragene Lebensgemeinschaften. Doch auch ohne den Gang zum Standesamt bestehen Möglichkeiten für Paare, sofern sie ein gemeinsames Zuhause teilen, sich gemeinsam abzusichern.
Der gemeinsame Haushalt macht vieles möglich
Wer mit seinem Partner unter einem Dach wohnt, der kommt mit einem Haftpflichtvertrag für beide aus. Dieser ist sogar oft noch günstiger. Wichtig ist hier nur, dass die zweite Person, die mitversichert werden soll, auch mit vollem Namen in der Police genannt ist. Es gilt auch abzuchecken, ob Ihr Kunde eventuell einen ausdrücklichen Vertrag für Singles hat. In diesem Fall muss der bestehende Schutz entsprechend erweitert werden. Prüfen Sie zudem, wer von den beiden Partnern den günstigeren Tarif hat und welche Police schon länger läuft.
Um Nachteile abzuwehren, auf entsprechende Klauseln achten
Darauf hingewiesen werden muss allerdings, dass es auch Nachteile bei gemeinsamen Policen gibt. Es kann etwa vorkommen, dass bei versehentlichen Verletzungen des Partners, die Krankenversicherung Kosten für eine medizinische Behandlung zurückverlangt. Daher gilt es auf eine entsprechende Vertragsklausel zu achten, dass „bei Unverheirateten sogenannte Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern oder Arbeitgebern wegen Personenschäden“ im Versicherungsschutz enthalten sind. Sonst kann es durchaus sehr teuer werden!
Bei der Hausratversicherung auf eine Police setzen
Auch bei der Police zur Hausratversicherung gilt, wer gemeinsam unter einem Dach wohnt, kommt mit einem Vertrag aus. Nachteile gibt es keine zu befürchten, allerdings muss die Versicherungssumme entsprechend angepasst werden. Immerhin kann durch das zusätzliche Mobiliar des zuziehenden Partners beim bestehenden Vertrag eine Unterversicherung entstehen. Dann wird auch nur ein Teil des entstandenen Schadens abgedeckt.
Rechtsschutz mit einer Police
Auch für die Rechtschutzversicherung gilt, dass Partner gemeinsam eine Police haben können. Zu beachten sind jedoch etwaige bestehende Ehen. Denn dann kann der neue Partner nicht vom Schutz der Rechtsschutzversicherung seines Liebsten profitieren.
Die Krankenversicherung als Sonderfall
Grundsätzlich gibt es bei der gesetzlichen Krankenversicherung für unverheiratete Paare kein Angebot wie man es von der Familienversicherung kennt. Lediglich bei privaten Krankenversicherungsverträgen gibt es die Option, eine gemeinsame Police für unverheiratete Paare und Kinder des Partners abzuschließen.
Familienverträge in allen Sparten sind auch für Partner in Lebensgemeinschaften ohne Trauschein möglich und bieten möglicherweise Sparpotential. Dabei ist es unerheblich, ob es gemeinsame Kinder gibt oder nicht. Manche Versicherer geben allerdings eine bestimmte Anzahl an Familienmitglieder vor, wenn Familientarife in Frage kommen. Hier gilt es zu klären, welche Partnerschaften zu Familientarifen berechtigen.
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