Scheidung Versicherung SDV

Drum prüfe…

… eigentlich, wer sich ewig bindet. In jedem Fall sollten aber die Versicherungen nach einer Trennung respektive Scheidung überprüft werden. Schließlich hat sich dann im Leben der Versicherungsnehmer Erhebliches verändert. Für Versicherungsmakler besteht dann ersichtlicher Beratungsbedarf.

Ein paar Zahlen

Die Zahl der Ehescheidungen in Deutschland ist zwar auf den niedrigsten Stand seit 25 Jahren gesunken. Nach Angaben des statistischen Bundesamtes wurden 2017 (für 2018 liegen die Zahlen noch nicht vor) insgesamt 153.500 Ehen geschieden. Das bedeutet einen Rückgang um 5,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Noch niedriger als im Jahr 2017 war die Zahl der Scheidungen zuletzt im Jahr 1992. Damals ließen sich 135.000 Paare scheiden – im Jahr 2013 waren es fast 214.000.

Besonders häufig enden die Ehen im „verflixten siebten Jahr“, also nach mehr als sechs Jahren. Im Durchschnitt liegen 15 Jahre Ehe hinter den geschiedenen Paaren. Bei den Scheidungsanträgen gab es eine leichte Mehrheit aufseiten der Ehefrauen: In 51,5 Prozent der Fälle waren sie es, die die Scheidung einreichten.

Kranken- und Familienversicherung

Nicht nur Kinder, auch gering verdienende Ehegatten (bis zu einschließlich 450 € monatlicher Verdienst) können kostenfrei in der Familienversicherung krankenversichert werden. Bei einer Trennung ändert sich hier zunächst nichts. Entscheiden sich die Ehepartner nun, getrennt zu leben, ist das zunächst kein Grund dafür, die Familienversicherung bei Trennung im Trennungsjahr aufzuheben. Erst mit der Scheidung erlischt die Möglichkeit zur kostenlosen Mitversicherung.

Vorsicht ist nur geboten, wenn der Ehegatte Unterhalt erhält. Liegt man dann damit bei mehr als 450 € im Monat, so erlischt die Möglichkeit zur Familienversicherung und es muss eine eigene Krankenversicherung abgeschlossen werden.

Für Kinder ändert sich hier weder bei Trennung, noch bei Scheidung etwas.

Private Haftpflichtversicherung

Auch hier gilt: Erst mal ändert sich nichts. Trennen sich zwei Ehepartner, bleibt der gemeinsame Versicherungsschutz der Privaten Haftpflichtversicherung für die Dauer der Trennung erhalten. Sobald die Scheidung rechtsgültig ist, sind nur noch der Versicherungsnehmer sowie dessen Kinder über die Privathaftpflicht abgesichert. Aber: Hat der Ex einen neuen Partner/in, so ist es ratsam, spätestens bei dessen Einzug eine eigene Versicherung abzuschließen. Denn wird der „Neue“ mit in den Vertrag aufgenommen, so erlischt der Versicherungsschutz, womöglich sogar unbemerkt.

Private Rentenversicherungen

Ob die private Rentenversicherung unter den Versorgungsausgleich fällt, hängt davon ab, ob Renten- oder kapitalbildende Basis gewählt wurde. Bei einer Rentenversicherung auf Rentenbasis muss der Ehepartner im Wege des Versorgungsausgleichs die Hälfte der Ansprüche an seinen Ex-Partner abgeben. Gleiches gilt auch dann, wenn der Versicherungsnehmer sein Wahlrecht (kapitalbildend oder rentenbildend) noch nicht ausgeübt hat.

Im Falle einer Auszahlung der Rentenversicherung, fällt der Ausgleich unter den sogenannten „Zugewinnausgleich“ und nicht unter den Versorgungsausgleich.

Kfz-Versicherung

Für den Versicherungsnehmer läuft die Versicherung bei Trennung und Scheidung normal weiter. Muss einer der Ehepartner nach der Trennung ein Auto auf sich zulassen (und fuhr er bislang ein auf den anderen Ehegatten zugelassenes Fahrzeug), so muss er dann mit der Einstufung in der ungünstigsten Schadensklasse rechnen.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung gilt jeweils für die Wohneinheit, für die sie abgeschlossen wurde. Bei Auszug muss also für die neue Wohnung auch eine neue Hausratversicherung abgeschlossen werden. Allerdings bieten die meisten Hausratversicherungen eine dreimonatige Kulanzfrist bei Auszug, so dass man zumindest übergangsweise Schutz genießt.

Rechtsschutzversicherung

Bestand eine gemeinsame Rechtsschutzversicherung, so gilt diese bis zur rechtsgültigen Scheidung für beide Ehepartner. Danach ist nur noch der Versicherungsnehmer abgesichert, der auch die Police behält. Der Mitversicherte muss sich dann um eine eigene Versicherung kümmern.

Lebensversicherung

Besteht eine Lebensversicherung, so muss gegebenenfalls der Bezugsberechtigte zum Todeszeitpunkt ausgetauscht werden. Vorsicht geboten ist vor allem, wenn pauschal als Berechtigter „Ehepartner“ eingetragen ist.

Wohngebäudeversicherung

Der Versicherungsnehmer der Wohngebäudeversicherung ist gesetzlich gesehen der Eigentümer des Gebäudes, der auch im Grundbuch eingetragen ist. Sind dort beide Ehepartner als Eigentümer eingetragen, so bleibt der Versicherungsschutz für beide Partner auch nach der Scheidung bestehen. Wird das Haus nach der Scheidung verkauft, kann die Gebäudeversicherung auf den neuen Eigentümer übertragen werden. Er hat nach dem Kauf einen Monat Zeit, den Anbieter oder den Vertrag zu wechseln.

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