Fasching/Karneval/Fasenacht

Die 5. Jahreszeit steht vor der Tür! Und hier gelten ganz eigene Regeln und Gesetze. Übrigens schreiben wir im weiteren Artikel immer vom in Augsburg gebräuchlichen Fasching…

Wussten Sie z.B., dass das Vermummungsverbot bis Aschermittwoch außer Kraft gesetzt ist? Damit dürfen Sie maskiert Auto fahren, allerdings nur, wenn Sicht, Gehör und Bewegungsfreiheit nicht eingeschränkt sind. Das Fahren in betrunkenem Zustand ist aber weiterhin nicht erlaubt.

Wen wunderts, die Zahl der Schadensfälle steigt in den Tagen zwischen Weiberfasching und Aschermittwoch rasant an. Ob das ein Parkrempler im Eifer des Gefechts sind oder auch ein gebrochenes Bein durch einen alkoholbedingten Sturz vom Faschingsumzugswagen… Notaufnahmen und Polizei sind gut beschäftigt in  diesen Tagen. Da fragt man sich schon, lohnt sich eine Faschingsversicherung?

Eine eigene Versicherung notwendig?

Einige Versicherungen bieten sogar eine eigene Versicherung für die tollen Tage an, passenderweise auch als Tolle-Tage-Schutz bezeichnet. Für z.B. 5,55 € gibt es da einen 24-Stunden-Schutz, der folgendes umfasst:

  • Zahnersatz und kosmetische Operationen bis 2.000 €
  • Versicherungsschutz bei alkoholbedingten KFZ-Unfällen (bis 0,5 Promille)
  • Ersatz bei Invalidität (bis 50.000€)

Und da wäre er schon, der Mangel dieser Versicherung. Die Schadenssummen sind doch sehr begrenzt, auch wenn der Beitrag vergleichsweise gering erscheint. Besser abgesichert, und das für das ganze Jahr, sind Ihre Kunden mit folgender Versicherungskombination:

  • Unfallversicherung mit ausreichend hoher Versicherungssumme
  • KFZ-Versicherung mit Ausschluss des Einwandes grober Fahrlässigkeit
  • Haftpflichtversicherung

Möchten Sie Ihre Kunden hier umfassend beraten? Dann helfen wir Ihnen gern. Zum Kontakt