Im Februar 2018 tritt das IDD-Umsetzungsgesetz in Kraft. Deshalb haben sich am 13.9.2017 Vertreter des deutschen Versicherungsvertrieb getroffen und ihre Position zur IDD-Umsetzung in der so genannten „Bonner Erklärung“ fixiert. Darin haben sie fünf Forderungen an die deutsche Politik formuliert, die folgende Themen betreffen:
- Vertriebsvergütung und Vermeidung von Interessenkonflikten: Keine kundenfeindlichen Vertriebssteuerungen.
- Keine neuen Anforderungen an Vermittler: Überwachungsverpflichtung der Versicherer kann möglicherweise zu Missbrauch führen.
- Weiterbildungspflichten mit Augenmaß: Wettbewerbsverzerrungen vermeiden.
- Beratung im Fernabsatz: Hier muss bei Verstößen konsequent sanktioniert werden.
- Provisionsabgabeverbot: Nur eine konsequente Umsetzung ist im Interesse aller Beteiligten.
Generell sehen die Vertreter positiv, dass sich ihre Forderung „Kein Vertrieb ohne Beratung“ im Gesetz wieder findet. Michael Heinz, der Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) über die IDD-Umsetzung: „Der Gesetzgeber entspricht damit unserer Forderung nach gleichen Wettbewerbsbedingungen für alle Vertriebswege“.
Viele Details sind durch das bereits verabschiedeten Gesetz noch nicht geregelt. Diese sollen erst in den kommenden Monaten festgezurrt werden. So stehen beispielsweise noch Änderungen in der Versicherungsvermittlerverordnung oder die Konkretisierung der Weiterbildungspflicht aus. Wir halten Sie auf dem Laufenden.