Stürmische Gefahr

Stürme, Orkane und sogar Tornados gibt es hierzulande jedes Jahr. Die Folgen können verheerend sein. Deshalb ist es wichtig, sich und sein Hab und Gut rechtzeitig in Sicherheit zu bringen und für den Fall des Falles vorzusorgen. Zudem sollte man wissen, was es im Schadenfall zu beachten gibt.

Vom Sturm …

Bereits ein stürmischer Wind mit einer Windgeschwindigkeit von 62 Stundenkilometern, das entspricht Windstärke 8 – die Windstärke wird nach der Beaufortskala angegeben –, kann erhebliche Schäden verursachen. Ab dieser Windstärke sind die jeweiligen Schäden eines Sturmes beispielsweise über eine bestehende Wohngebäude-, Hausrat-, Geschäftsinhalts- und/oder auch Kfz-Teilkaskoversicherung abgesichert.

Ab Windstärke 9 beziehungsweise ab einer Windgeschwindigkeit von 75 Stundenkilometern können Äste von den Bäumen abgerissen und Dachziegel angehoben werden. Bei einem Orkan, das ist ein Sturm ab Windstärke 12 und damit eine Windgeschwindigkeit ab 118 Stundenkilometern, drohen schwerste Schäden beispielsweise durch entwurzelte Bäume, abgedeckte Hausdächer oder umgeworfene Lkws.

… bis zum Tornado

Eine sehr hohe Zerstörungskraft haben zudem Tornados. Bei einem Tornado handelt es sich um eine Luftsäule mit Bodenkontakt. Sie entsteht, wenn starke Temperaturgegensätze herrschen. Diese rotierende Luftsäule kann den Durchmesser eines Kilometers und Windgeschwindigkeiten von mehreren hundert Kilometern pro Stunde erreichen. Längs seiner Zugbahn gibt es auf einer Breite von einigen hundert Metern zumeist immense Schäden.

Wer denkt, dass derartige Tornados nur in den USA auftreten, der irrt: Laut dem Internetportal tornadoliste.de gab es allein in diesem Jahr hierzulande 28 bestätigte Tornados und 138 Verdachtsfälle. Auch der Deutsche Wetterdienst schätzt, dass es im Durchschnitt zwischen den Jahren 2001 und 2022 jährlich etwa 47 Tornados in Deutschland gab, 17 davon als Wasserhosen, also Tornados über Wasser.

Während Tornados zumeist regional sehr begrenzt sind und dort große Schäden anrichten, handelt es sich bei einem Orkan um ein großflächiges Sturmtief beziehungsweise um einen Wirbelsturm mit Windgeschwindigkeiten von mehr als 118 Stundenkilometern.

Ein Sturm, ein Orkan oder ein Tornado können hierzulande überall und jederzeit auftreten, sofern es die Wetterbedingungen hergeben. Zumeist begleiten starke Regen- und/oder Schneefälle und in den Küstenregionen Flutwellen solche Starkwinde.

Vor dem Sturm

Kündigt sich ein Sturm an, sollte man sich in Sicherheit bringen, also nicht im Freien aufhalten, denn lose Äste, umstürzende Bäume, herabfallende Dachziegel und andere vom Wind mitgerissene Gegenstände sind lebensgefährlich. Deshalb ist bei starkem Wind der Wald und die Nähe von Bäumen zu meiden. Für Haus- oder Nutztiere sind Stürme und andere Unwetter ebenfalls eine Bedrohung. Es ist daher wichtig, sie in einen geschützten Bereich zu bringen, also zum Beispiel in die Wohnung oder in den Stall.

Ist noch ausreichend Zeit, sollten alle draußen stehenden Gegenstände gesichert werden. Das gilt beispielsweise unter anderem für Mülltonnen, Gartenmöbel, Fahrräder, Dekorationsartikel und Spielwaren wie ein Trampolin oder ein Sandspielkasten. Diese können beispielsweise in der Garage, einem Geräteschuppen oder im Keller untergebracht werden. Autos und Motorräder sind ebenfalls am besten in der Garage aufgehoben. Sie sollten auf keinen Fall unter oder in der Nähe von Bäumen geparkt werden.

Gibt es eine Unwetterwarnung aufgrund eines Sturms, ist es in einem Gebäude am sichersten, bis Entwarnung gegeben wird, denn der Aufenthalt im Freien kann unter Umständen lebensgefährlich sein. Selbst ein Auto bietet hier keinen ausreichenden Schutz.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe empfiehlt außerdem, Fenster, Türen, Roll- oder Fensterläden zu schließen, sich vor ungeschützten Öffnungen fernzuhalten und innenliegende Räume im Erdgeschoss – nicht jedoch im Keller – aufzusuchen. Räume mit einer großen Deckenspannweite, wie zum Beispiel Hallen, sind ebenfalls zu meiden.

Nach dem Sturm

Ist der Sturm vorbei, gilt es zu kontrollieren, ob beziehungsweise welche Schäden entstanden sind. Vor allem das Dach sollte man genau untersuchen. Fehlen Dachziegel oder sind diese beschädigt? Wurde die Dachhaut in Mitleidenschaft gezogen? Gibt es erkennbare Schäden am Schornstein, an eventuell vorhandenen Solarmodulen, an Antennen oder Strommasten, an den Dachrinnen und/oder an den Ablaufrohren beziehungsweise an den Schneefanggittern?

Wurde das Gebäude und/oder das Dach stark beschädigt, sollten die Feuerwehr und/oder Bauexperten zu Rate gezogen werden, die unter anderem prüfen, ob die Statik des Hauses noch in Ordnung ist. So lange sollte das Gebäude nicht betreten werden. Alle Schäden am gesamten Hab und Gut sind ausführlich schriftlich zu dokumentieren und zu fotografieren. Das erleichtert die spätere Schadenregulierung mit der Versicherung.

Zudem ist es wichtig, mögliche Folgeschäden zu vermeiden beziehungsweise so gering wie möglich zu halten. So kann beispielsweise mit einer Folie oder mit Brettern eine Notreparatur am Dach oder an kaputten Fenstern durchgeführt werden. Hierzu ist man im Rahmen der sogenannten Schadenminderungspflicht als Versicherungskunde sogar verpflichtet – allerdings sind, so der GDV, riskante Rettungsversuche zu vermeiden. Man sollte bei diesen Notreparaturen also weder sich noch andere in Gefahr bringen.

Des Weiteren gilt es, zeitnah den jeweiligen Versicherer zu informieren und mit ihm das weitere Vorgehen abzustimmen – und zwar bevor man Handwerker beauftragt und umfassende Aufräumarbeiten durchführt. Grundsätzlich hat der Versicherer das Recht, den Schaden zu begutachten.

Diese Versicherungspolicen helfen bei Sturmschäden

Wurden die Fassade, die Fenster, die Türen, das Dach oder andere feste Anbauten am Haus beschädigt, ist die Wohngebäudeversicherung der richtige Ansprechpartner. Je nach Vertragsvereinbarung können hier auch Gartenhäuser und Garagen mitversichert sein.

Sind durch den Sturm Schäden am Hausrat – das sind alle Ge- und Verbrauchsgüter eines Haushaltes, die in der Regel nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind, also zum Beispiel Möbel, Elektrogeräte, Teppiche und Kleidung – entstanden, leistet eine Hausratversicherung. Sturmschäden an einer betrieblichen Ausstattung eines Unternehmens lassen sich üblicherweise mit einer Geschäftsinhaltsversicherung absichern.

Versichert sind in den genannten Versicherungsarten sowohl die direkten wie auch die indirekten Sturmschäden. Um einen direkten Sturmschaden handelt es sich beispielsweise, wenn der Sturm oder Tornado ein Dach abdeckt. Von einem indirekten Sturmschaden spricht man zum Beispiel, wenn durch den Sturm das Dach oder ein Fenster beschädigt wurde und Regen in das Gebäudeinnere dringt und beispielsweise den Hausrat beschädigt.

Auch Kraftfahrzeuge, für die eine Teilkaskoversicherung – in einer Vollkasko ist die Teilkasko automatisch inkludiert – besteht, sind ebenfalls gegen Sturmschäden versichert. Konkret übernimmt die Teilkasko zum einen Schäden, die durch die unmittelbare Einwirkung eines Sturmes verursacht werden, beispielsweise wenn der Sturm das Kfz umwirft, und zum anderen Schäden, die dadurch entstehen, wenn aufgrund des Sturmes Äste, Bäume oder sonstige Gegenstände auf das Fahrzeug fallen.

Wie bereits genannt, besteht in den aufgeführten Versicherungsarten Versicherungsschutz für Stürme ab Windstärke 8, also ab einer Windgeschwindigkeit von 62 Stundenkilometern.

Zu allen Fachfragen rund um die Wohngebäude-, Hausrat- oder Kfz-Versicherung ist
die Fachabteilung Sach (Telefon: 0821 71008 400, E-Mail: sach@sdv.ag)
und für alle Fachfragen rund um die Absicherung von Firmen
die Fachabteilung Gewerbe (Telefon: 0821 71008 450, E-Mail: gewerbe@sv.ag)
der SDV AG gerne für Sie erreichbar