Jedes Jahr müssen in Deutschland bis zu 2,0 Millionen Personen aufgrund von Verletzungen oder Vergiftungen im Krankenhaus behandelt werden. Eine Statistik belegt, welche Verletzungsarten besonders oft zu einem Klinikaufenthalt geführt haben.
Jedes Jahr müssen fast zwei Millionen Verletzte klinisch behandelt werden
In Deutschland gab es nach Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) von 2015 bis 2020 – die Daten für 2021 liegen noch nicht vor – jährlich zwischen 17,3 und 20,1 Millionen Krankenhauspatienten. Rund jeder zehnte Patient – nämlich zwischen 1,77 und 1,99 Millionen Menschen pro Jahr – wurde wegen Verletzungen und Vergiftungen in die Klinik eingewiesen.
Die Statistik belegt zudem, dass bestimmte Verletzungen häufiger zu einem Klinikaufenthalt geführt haben als andere. Die anteilig häufigste Verletzungsart, die eine Krankenhausbehandlung erforderte, ist die Kopfverletzung – rund jeder fünfte verletzte Krankenhauspatient kam deswegen in eine Klinik.
Im Detail: Von allen Patienten, die verletzungsbedingt in einem Krankenhaus von Anfang 2015 bis Ende 2020 behandelt wurden, entfielen im Schnitt anteilig die meisten Klinikaufenthalte auf folgende Verletzungsarten:
- Verletzungen des Kopfes 20,9 Prozent (im Schnitt ca. 407.700 Personen pro Jahr)
- Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischen Behandlungen 14,3 Prozent (im Schnitt ca. 279.200 Personen pro Jahr)
- Verletzungen der Hüfte und/oder des Oberschenkels 11,5 Prozent (im Schnitt ca. 223.200 Personen pro Jahr)
- Verletzungen des Knies und/oder des Unterschenkels 11,3 Prozent (im Schnitt ca. 219.800 Personen pro Jahr)
- Verletzungen der Schulter und/oder der Oberarme 8,1 Prozent (im Schnitt ca. 157.600 Personen pro Jahr)
- Verletzungen von Unterleib, Bauch, Becken, Lendenwirbelsäule, Lumbosakralbereich und/oder Becken 7,7 Prozent (im Schnitt ca. 149.800 Personen pro Jahr)
- Verletzungen des Ellenbogens und des Unterarmes 7,6 Prozent (im Schnitt ca. 147.800 Personen pro Jahr)
- Verletzungen des Thorax (Brustkorb) 5,4 Prozent (im Schnitt ca. 105.700 Personen pro Jahr)
- Verletzungen des Handgelenkes und/oder der Hand 3,0 Prozent (im Schnitt ca. 58.600 Personen pro Jahr)
- Verletzungen der Knöchelregion und/oder des Fußes 1,9 Prozent (im Schnitt ca. 36.800 Personen pro Jahr)
- Verletzungen des Halses 1,5 Prozent (im Schnitt ca. 29.800 Personen pro Jahr)
- Vergiftungen unter anderem durch Arzneimittel, Gase wie Kohlenmonoxid, Pilze, Drogen und sonstige Substanzen 2,0 Prozent (im Schnitt ca. 39.000 Personen pro Jahr)
- Verbrennungen oder Verätzungen 0,9 Prozent (im Schnitt ca. 18.400 Personen pro Jahr)
Die restlichen 3,7 Prozent, das sind im Jahr durchschnittlich knapp 73.000 Verletzte, werden wegen sonstiger Verletzungsarten wie Erfrierungen oder Verletzungen mehrerer Körperregionen behandelt.
Verletzungen, die nicht unter den klassischen Unfallbegriff fallen
Ein Großteil der schweren Verletzungen wird in der Regel durch Unfälle herbeigeführt. Dazu gehört auch die Kopfverletzung – die häufigste schwere Verletzungsart, die eine Krankenhausbehandlung erforderte. Die finanziellen Folgen einer solch schweren Unfallverletzung wie Einkommenseinbußen und/oder Kosten für einen behindertengerechten Umbau des Eigenheims infolge einer unfallbedingten Invalidität lassen sich mit einer privaten Unfallversicherung absichern.
Allerdings sind einige Verletzungsarten keine klassischen Unfallverletzungen: Ein klassischer Unfall liegt vor, wenn ein plötzliches von außen auf den Körper wirkendes Ereignis eine unfreiwillige Verletzung beziehungsweise eine Gesundheitsschädigung hervorruft. Keine klassischen Unfallverletzungen sind beispielsweise Verletzungen infolge Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischen Behandlungen oder die durch eine erhöhte Kraftanstrengung verursacht werden, wie dies bei Meniskusschäden, Leistenbrüchen oder sogar Knochenbrüchen der Fall sein kann.
Auch Verletzungen infolge einer unglücklichen Eigenbewegung zum Beispiel durch ein Umknicken beim Gehen, wie dies bei einer Zerrung oder einem Bänder-, Sehnen- oder Muskelriss der Fall sein kann, sind keine klassischen Unfallverletzungen. Gleiches gilt für Vergiftungen durch oral eingenommene Substanzen wie bei Nahrungsmittelvergiftungen oder die versehentliche Einnahme von Schädlings- und Unkrautbekämpfungsmitteln.
Viele Unfallversicherungspolicen gewähren gemäß ihren Versicherungsbedingungen für Verletzungen und Gesundheitsschäden, die nicht durch einen klassischen Unfall herbeigeführt werden, keinen Versicherungsschutz. Ausgeschlossen sind häufig zudem Verletzungen aufgrund von Unfällen, die sich infolge einer Bewusstseinsstörung wie einer Ohnmacht, einer Herz-Kreislauf-Störung, eines epileptischen Anfalles oder auch eines Herzinfarktes oder Schlaganfalles ereignet haben.
Eine Unfallversicherung, die vieles absichert, was andere ausschließen
Einen umfassenden Versicherungsschutz nicht nur für klassische Unfallverletzungen, sondern auch für zahlreiche Verletzungen und Gesundheitsschäden, die nicht auf einen klassischen Unfall zurückzuführen sind, bietet dagegen die private Unfallversicherung mit dem Premium-Plus-Tarif der Manufaktur Augsburg.
Versichert sind hier beispielsweise auch Nahrungsmittelvergiftungen und Vergiftungen durch das versehentliche Einnehmen giftiger Substanzen. Ebenfalls Versicherungsschutz besteht bei Gesundheitsschäden durch Tröpfchen-, Kontakt- und Schmierinfektionen, bei Infektionen, die durch geringfügige Hautverletzungen wie durch Insektenbisse oder -stiche entstanden sind und sogar bei gesundheitlichen Leiden durch Schutzimpfungen gegen versicherte Infektionen.
Versichert sind des Weiteren allergische Reaktionen, die durch Insektenstiche oder durch sonstige Haut- oder Schleimhautverletzungen hervorgerufen wurden. Ebenfalls mit abgedeckt beim Premium-Plus-Tarif sind Verletzungen durch Unfälle infolge einer Bewusstseinsstörung durch Herz-Kreislauf-Probleme, Ohnmacht, Herzinfarkt, Schlaganfall oder auch durch versehentlich falsch dosierte Arzneimittel.
Mitversichert sind zudem zahlreiche Verletzungen infolge erhöhter Kraftanstrengungen oder Eigenbewegungen wie zum Beispiel ein Meniskusschaden, ein Knochen-, Bauch- oder Unterleibsbruch, aber auch eine Gelenkverrenkung sowie Muskel-, Sehnen-, Bänder- oder Kapselriss oder -zerrung an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule.
Mehr Infos zur Unfallversicherung finden Sie hier: https://www.manaug-produktgeber.de/unfallversicherung/
Zu allen Fragen rund um die Produkte der Manufaktur Augsburg GmbH steht Ihnen deren Team gerne unter der Tel. 0821/71008-500 oder der E-Mail: info@manaug.de zur Verfügung.