Fahrräder sind beliebt – auch bei Dieben

Jeden Tag werden alleine in Deutschland rund 640 Fahrräder bei der Polizei als gestohlen gemeldet. Nur etwa jeder zehnte Diebstahl wird aufgeklärt. Mit ein paar Vorsichtsmaßnahmen lässt sich jedoch das Fahrraddiebstahlrisiko minimieren.

Gesamtschaden 209 Millionen Euro pro Jahr

Vor Kurzem hat das Bundeskriminalamt die Polizeiliche Kriminalstatistik 2021 (PKS 2021) für das vergangene Jahr veröffentlicht. Laut dieser Statistik gab es 2021 233.584 Fahrraddiebstähle, die bei der Polizei auch angezeigt wurden. Das sind 27.372 weniger als im Jahr 2020, damals wurden 260.956 Diebstähle polizeilich gemeldet. Die Aufklärungsquote lag in beiden Jahren jeweils unter zehn Prozent, nämlich bei 9,8 Prozent im Jahr 2020 und bei 9,9 Prozent im vergangenen Jahr.

Die Gesamtschadenhöhe liegt laut dieser Studie bei über 209,2 Millionen Euro beziehungsweise im Durchschnitt bei rund 900 Euro pro Diebstahl – wobei die Schadenhöhe bei den Fahrrädern sehr unterschiedlich sein kann: Manche Modelle haben gerade einmal noch einen Wert im zweistelligen Bereich, andere sind mehrere Tausend Euro wert.

Sichere Schlösser schützen das Rad vor Diebstahl

Angesichts der hohen Fallzahlen und der niedrigen Aufklärungsquote ist klar, dass Prävention unbedingt notwendig ist. Wer sein Rad vor Diebstahl schützen will, muss Vorsorge treffen. Vorsorge bedeutet, dass das Rad, wenn es abgestellt wird, unbedingt abgeschlossen werden muss. Immerhin wurde, wie die Experten der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes betonen, rund jedes sechste hierzulande gestohlene Fahrrad ungesichert abgestellt – und ist damit eine kinderleichte Beute gewesen.

Ein weiterer Fehler: Es genügt nicht, das Vorder- oder Hinterrad zu verschließen. Diebe können dann das Rad immer noch komplett wegtragen und irgendwo anders das Schloss in Ruhe knacken. Apropos Schloss: Die Polizei rät grundsätzlich zu stabilen Bügelschlössern und Panzerkabeln und/oder auch zu Schlössern in „geprüfter Qualität“ aus hochwertigem Material. Weitere Tipps zum Thema sichere Schlösser sowie allgemeine Hinweise, wie man sich vor Fahrraddieben schützt, enthält der downloadbare 18-seitige Ratgeber der Polizei „Räder richtig sichern“.

Grundsätzlich sollte das Fahrrad beispielsweise nicht einfach nur abgesperrt, sondern fest mit einem am Boden oder an der Straße verankerten Gegenstand wie einem Bügel, einer Stange oder einem Geländer angeschlossen werden – und zwar mit dem Rahmen. Und man sollte sich auch genau überlegen, wo man das Rad abstellt: Plätze an Bahnhöfen, vor Schulen, Bädern, Freizeit- oder Sporteinrichtungen werden von Dieben bevorzugt; eine absperrbare Fahrradgarage oder ein abgeschlossener Keller sind die bessere Alternative. Übrigens: Wer bei seinem E-Bike den Akku heraus- und diesen mitnimmt, reduziert das Diebstahlrisiko deutlich, denn der Akku ist besonders wertvoll.

Fahrradpass – auch per App, gesichert per Chip oder GPS

Sinnvoll ist es, ein Fahrrad zu codieren, denn es erschwert den Weiterverkauf des Diebesguts und erleichtert die Zuordnung des Rads, falls es als Diebesgut irgendwann einmal sichergestellt werden sollte. Die Codierung mit einem individuellen Zifferncode erfolgt beispielsweise per Gravur in den Fahrradrahmen oder auch mithilfe eines besonders stark anhaftenden Etiketts. Durchgeführt wird eine solche Codierung teils gegen eine geringe Kostenbeteiligung beispielsweise von einigen Versicherern, Fahrradhändlern, dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club e.V. (ADFC) oder auch von so manchen Polizeidienststellen.

Bei einigen Rädern, wie zum Beispiel bei Modellen mit einem Carbonrahmen, ist eine Gravur nicht möglich. Dann sollte man das Rad mit allen eindeutig zuordenbaren Merkmalen in einem Fahrradpass registrieren. Einen solchen beinhaltet der bereits genannte Polizeiratgeber „Räder richtig sichern“. Das Ganze gibt es mittlerweile auch als App für iOS– und Androidgeräte. Eine Alternative zur Gravur ist übrigens auch eine elektronische Kennzeichnung mit einem Mikrochip.

Eine besonders clevere Methode, sein Rad zu schützen und dieses im Fall des Falles auch wiederzufinden, ist die Verwendung eines GPS-Trackers. Hierbei handelt es sich um einen versteckt angebrachten Sender, der den Besitzer des Rades beispielsweise informiert, wenn das Rad bewegt wird, und stets den aktuellen Standort meldet. Mithilfe einer App ist auf dem Smartphone die genaue Position des Rades zu sehen. Tipp: Oftmals besitzen diese Apps eine Geo-Fence-Funktion. Das bedeutet: Ein Alarm wird erst ausgelöst, wenn das Rad aus einem vorher festgelegten Bereich bewegt wird.

Mit dem Fahrrad in den Urlaub – aber sicher

Viele nehmen das Fahrrad mit in den Urlaub. Transportiert werden die Räder dann dabei beispielsweise auf dem Autodach oder dem Heckträger. Um das Diebstahlrisiko beim Transport zu vermindern, empfehlen Experten, dass alle einfach zu entfernenden Anbauteile, wie der Fahrradcomputer, die Luftpumpe, der Korb oder der Akku bei einem E-Bike herausgenommen und innen im Fahrzeug transportiert werden sollten.

Zudem sollte der verwendete Fahrradträger abschließbar sein. Als Ergänzung kann außerdem ein Fahrradschloss genutzt und der Fahrradrahmen mit dem Träger verschlossen werden. Sonst genügt nämlich ein kurzer Tank- oder Zwischenstopp und das Rad ist weg. Wird das Fahrrad vom Träger gestohlen, so erstattet weder die Kfz-Haftpflicht- noch die Kfz-Kaskoversicherung des Autos den Schaden.

Versicherungsschutz über Hausratversicherung oder Spezialpolice

Es gibt jedoch Hausratversicherungspolicen oder spezielle Fahrradversicherungsverträge, die bei einem Diebstahl das versicherte Rad ersetzen. Pedelecs, die den Fahrer beim Treten bei einer Geschwindigkeit von bis zu 25 Stundenkilometern per Elektromotor unterstützen, gelten rechtlich als Fahrräder und sind somit auch in einer Hausrat- oder Fahrradversicherung versichert. In der Regel muss jedoch das Fahrrad, wenn es abgestellt wird, entweder mit einem Fahrradschloss vernünftig abgesichert oder in einem verschlossenen Raum stehen, damit der Versicherer einen Diebstahl des Rades ersetzt.

Insbesondere in älteren Hausratversicherungen ist jedoch der Versicherungsschutz tageszeitlich und/oder auch örtlich begrenzt. In einigen Hausratpolicen ist beispielsweise vereinbart, dass ein Raddiebstahl nur zwischen 6 Uhr und 22 Uhr versichert ist, nicht jedoch nachts, wenn das Velo nicht benutzt wird und beispielsweise vor der Haustüre abgestellt ist.

In manchen Hausratversicherungen greift der Versicherungsschutz sogar nur, wenn das Fahrrad aus der verschlossenen Wohnung, Garage oder aus dem Keller der in der Police angegebenen Wohnadresse gestohlen wurde. Auch die Höhe der Entschädigung ist je nach Vereinbarung geringer als der Wert des Fahrrades. In einigen Hausratversicherungsverträgen kann gegen einen Aufpreis der Versicherungsumfang jedoch erweitert werden.

Separate Fahrradversicherungen bieten je nach Vereinbarung mitunter sogar einen zeitlich und örtlich unbegrenzten Versicherungsschutz für einen Fahrraddiebstahl. Auch Schäden am Rad, die durch Vandalismus und/oder fahrlässig verursachte Unfälle oder Stürze verursacht wurden, können in einer speziellen Fahrradversicherung zum Teil mitversichert werden. Bei diesen Spezialpolicen ist darauf zu achten, dass der Wert des Fahrrades der Versicherungssumme entspricht.

Zu allen Fachfragen rund um die Eigentumsabsicherung ist die Fachabteilung Sach der SDV AG gerne für Sie erreichbar:
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