Eine aktuelle Datenauswertung des Verbandes der Ersatzkassen e.V. kommt zu dem Ergebnis, dass im bundesweiten Durchschnitt ein Pflegebedürftiger für eine stationäre Pflege trotz der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung mehr als 2.100 Euro jeden Monat selbst tragen muss. In vier Bundesländern ist der Eigenanteil im Schnitt sogar noch höher.
Das übernimmt die soziale Pflegeversicherung
Jeder Bürger muss in Deutschland gesetzlich pflegeversichert sein. Gesetzlich Krankenversicherte sind über die soziale Pflegeversicherung (SPV), die von den Krankenkassen getragen werden, abgesichert. Die Versicherungsleistungen der SPV sind gesetzlich festgelegt.
Beispielsweise übernimmt die SPV für eine stationäre Pflege eines Pflegebedürftigen abhängig von seinem Pflegegrad gemäß § 43 XI SGB (11. Sozialgesetzbuch) folgende monatliche pauschale Pflegeleistung für die pflegebedingten Aufwendungen wie Personalkosten der Pfleger und Ausgaben für Pflegehilfsmittel: 125 Euro bei Pflegegrad 1, 770 Euro bei Pflegegrad 2, 1.262 Euro bei Pflegegrad 3, 1.775 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.005 Euro bei Pflegegrad 5. Die Höhe dieser Pauschalleistung hat sich seit 2017 nicht geändert.
Zusätzlich gibt es seit dem 1. Januar 2022 gemäß § 43c XI SGB von der SPV einen Vergütungszuschlag für einen Pflegebedürftigen in der stationären Pflege, den das Pflegeheim erhält. Die Höhe ist abhängig vom sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) und der Dauer der bisherigen stationären Pflege.
Der monatliche Zuschlag beträgt bei einer Pflegedauer bis 12 Monate 5 Prozent, bei mehr als 12 Monaten Pflegedauer 25 Prozent, bei über 24 Monaten Pflegedauer 45 Prozent und bei mehr als 36 Monaten Pflegedauer 70 Prozent des EEE.
So teuer ist die Pflege in einem Pflegeheim
Dennoch sind mit den Leistungen der SPV nicht alle Kosten für die stationäre Unterbringung und Pflege in einem Pflegeheim abgedeckt. Der Kostenanteil, den ein Pflegebedürftiger für eine stationäre Pflege selbst übernehmen muss, ist je nach Pflegeheim unterschiedlich hoch und setzt sich wie folgt zusammen: Zum einen handelt es sich hier um die Kosten, die ein Pflegeheim vom Pflegebedürftigen für die Unterkunft, Verpflegung und Investitionen wie anteiligen Kosten für die Gebäudeinstandhaltung verlangt, da es hierzu von der SPV in der Regel keine Leistungen gibt.
Zum anderen reicht die SPV-Leistung auch nicht aus, um die tatsächlichen Pflegekosten abzudecken, daher muss der Pflegebedürftige einen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) dazuzahlen –einrichtungseinheitlich deshalb, weil die Höhe dieses Eigenanteils ab Pflegegrad 2 bis 5 für alle Pflegebedürftigen des gleichen Pflegeheimes identisch sein muss. Damit ist auch der gesamte Kostenanteil, den ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2 in einem Pflegeheim zu tragen hat, genauso hoch wie der Eigenanteil eines anderen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5, der im selben Pflegeheim untergebracht ist.
Eine vor Kurzem veröffentlichte Datenauswertung des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (VDEK) verdeutlicht, wie viel die Unterbringung und Pflege in einem stationären Pflegeheim durchschnittlich kostet und wie hoch der Kostenanteil ist, den ein Pflegebedürftiger im Schnitt zusätzlich zu den Leistungen der SPV selbst zu tragen hat. Der VDEK schließt nach eigenen Angaben sogenannte Vergütungsverträge mit den Pflegeeinrichtungen, sodass dem Verband die aktuell geltenden Vergütungssätze vorliegen. Diese waren die Basis für die Datenauswertung. „Zur Berechnung der durchschnittlichen Werte werden die Vergütungssätze der Pflegeeinrichtungen im entsprechenden Bundesland durch die Anzahl der Einrichtungen geteilt“, so die Beschreibung der Datenauswertung des VDEK.
Es handelt sich bei den Ergebnissen der VDEK-Datenanalyse um Durchschnittswerte. Die tatsächlichen Kosten und damit die Eigenbeteiligung eines Pflegebedürftigen können je nach Pflegeheim auch deutlich abweichen und entweder niedriger, aber eben auch höher sein. Insgesamt betragen laut den VDEK-Daten die bundesweit durchschnittlichen Gesamtkosten für eine Unterbringung und Pflege eines Pflegebedürftigen in einem stationären Pflegeheim mit Pflegegrad 1 2.567 Euro, mit Pflegegrad 2 2.949 Euro, mit Pflegegrad 3 3.441 Euro, mit Pflegegrad 4 3.954 Euro und mit Pflegegrad 5 4.184,00 Euro.
Im Schnitt 2.133 Euro Eigenanteil eines Pflegebedürftigen bundesweit
Laut der VDEK-Datenanalyse musste ein Pflegebedürftiger ab Pflegegrad 2 bis 5 zum Stichtag 1. Januar 2022 im bundesweiten Durchschnitt für eine stationäre Pflege jeden Monat 2.179 Euro zusätzlich zu den Pauschalleistungen der SPV selbst zahlen. Dies setzt sich wie folgt zusammen: 801 Euro für Unterkunft und Verpflegung, 466 Euro für Investitionskosten und 912 Euro für den EEE ab Pflegegrad 2 bis 5. Bei Pflegegrad 1 liegt der EEE im Schnitt sogar bei 1.175 Euro.
Damit lag die finanzielle Belastung eines Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 bis 5 für eine stationäre Pflege am Stichtag 1. Januar 2022 deutschlandweit im Schnitt bei 2.179 Euro pro Monat. Bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 sind es sogar 2.442 Euro. In der VDEK-Datenauswertung wurde allerdings der zusätzliche Vergütungszuschlag, den es im Rahmen einer stationären Pflege bei Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 seit 2022 gibt, noch nicht mit eingerechnet.
Nimmt man den bundesweit durchschnittlichen EEE der VDEK-Datenanalyse als Datengrundlage, beträgt die monatliche Entlastung für den Pflegebedürftigen bei Pflegegrad 2 bis 5 innerhalb der ersten 12 Monate der stationären Pflege 45,60 Euro, vom 13. bis 24. Monat 228,00 Euro, vom 25. bis 36. Monat 410,40 Euro und nach dem 36. Monat 638,40 Euro. Damit ergibt sich ein monatlicher Kostenanteil bis Ende des ersten Jahres von rund 2.133 Euro, danach bis Ende des zweiten Jahres von 1.951 Euro und dann bis Ende des dritten Jahres von rund 1.769 Euro. Nach dem 36. Monat der Pflegedauer muss ein Pflegebedürftige im Schnitt immer noch rund 1.541 Euro monatlich selbst tragen.
Im Vergleich zur VDEK-Datenauswertung mit Stichtag 1. Januar 2021 zeigt sich, dass trotz des Vergütungszuschlages aktuell der monatliche Eigenanteil für das erste Jahr der stationären Pflege, den ein Pflegebedürftiger im bundesweiten Schnitt zahlen muss, immer noch höher ist als zu Beginn des Vorjahres – damals waren es 2.068 Euro.
Deutliche regionale Unterschiede
Die Datenanalyse des VDEK verdeutlicht zudem, dass sich die durchschnittlichen Kosten und damit auch die Eigenanteile für eine stationäre Pflege je nach Bundesland unterscheiden. Grund dafür sind unter anderem Unterschiede beim Lohnniveau, bei den Immobilienpreisen und den Lebenshaltungskosten je Region.
Insgesamt liegt der durchschnittliche Eigenanteil in vier Bundesländern, nämlich in Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Baden-Württemberg und in Nordrhein-Westfalen deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt. Deutschlandweit am wenigsten müssen im Schnitt dagegen die Pflegebedürftigen in Sachsen-Anhalt selbst tragen.
Nachfolgend die durchschnittlichen Eigenanteile je Bundesland für Pflegestufe 2 bis 5 ohne Berücksichtigung des Vergütungszuschlages, der von der Dauer der stationären Pflege abhängt:
- Sachsen-Anhalt: 1.588 Euro (EEE 672 Euro + Unterkunft/Verpflegung 617 Euro + Investition 299 Euro)
- Mecklenburg-Vorpommern: 1.696 Euro (EEE 728 Euro + Unterkunft/Verpflegung 632 Euro + Investition 336 Euro)
- Thüringen: 1.806 Euro (EEE 690 Euro + Unterkunft/Verpflegung 757 Euro + Investition 359 Euro)
- Brandenburg: 1.838 Euro (EEE 859 Euro + Unterkunft/Verpflegung 669 Euro + Investition 310 Euro)
- Niedersachsen: 1.847 Euro (EEE 704 Euro + Unterkunft/Verpflegung 638 Euro + Investition 505 Euro)
- Sachsen: 1.869 Euro (EEE 827 Euro + Unterkunft/Verpflegung 630 Euro + Investition 412 Euro)
- Schleswig-Holstein: 1.980 Euro (EEE 699 Euro + Unterkunft/Verpflegung 780 Euro + Investition 501 Euro)
- Hessen: 2.122 Euro (EEE 882 Euro + Unterkunft/Verpflegung 736 Euro + Investition 504 Euro)
- Berlin: 2.128 Euro (EEE 1.090 Euro + Unterkunft/Verpflegung 638 Euro + Investition 400 Euro)
- Bremen: 2.154 Euro (EEE 788 Euro + Unterkunft/Verpflegung 829 Euro + Investition 537 Euro)
- Hamburg: 2.168 Euro (EEE 792 Euro + Unterkunft/Verpflegung 809 Euro + Investition 567 Euro)
- Bayern: 2.178 Euro (EEE 1.070 Euro + Unterkunft/Verpflegung 693 Euro + Investition 415 Euro)
- Bundesweiter Durchschnitt: 2.179 Euro (EEE 912 Euro + Unterkunft/Verpflegung 801 Euro + Investition 466 Euro)
- Rheinland-Pfalz: 2.264 Euro (EEE 888 Euro + Unterkunft/Verpflegung 934 Euro + Investition 442 Euro)
- Saarland: 2.517 Euro (EEE 1.062 Euro + Unterkunft/Verpflegung 940 Euro + Investition 515 Euro)
- Baden-Württemberg: 2.541 Euro (EEE 1.222 Euro + Unterkunft/Verpflegung 875 Euro + Investition 444 Euro)
- Nordrhein-Westfalen: 2.542 Euro (EEE 912 Euro + Unterkunft/Verpflegung 1.074 Euro + Investition 556 Euro)
Die VDEK-Datenauswertung bestätigt, wie wichtig eine zusätzliche finanzielle Vorsorge jedes Einzelnen für den Pflegefall ist, um nicht zum Sozialhilfefall oder zur finanziellen Belastung für die Angehörigen zu werden. Zwar gibt es nach dem seit 2020 geltenden Angehörigen-Entlastungsgesetz für Eltern und Kinder eines Pflegebedürftigen keine Verpflichtung mehr, die restlichen Pflegekosten zu tragen, welche nicht durch die SPV sowie durch das Einkommen und Vermögen des zu Pflegenden gedeckt sind – dies gilt jedoch nur, sofern das Bruttojahreseinkommen des betroffenen Elternteils oder Kindes höchstens 100.000 Euro beträgt. Diese Entlastung gilt zudem nicht für den Ehepartner eines Pflegebedürftigen.
Zu allen Fachfragen rund um die Pflegeversicherung ist die Fachabteilung KV der SDV AG gerne für Sie erreichbar:
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E-Mail: kv@sdv.ag
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