Die stationäre Pflege ist mit der Altersrente allein nicht zu bezahlen

Die Kosten für eine stationäre Pflege sind gegenüber dem Vorjahr wieder deutlich gestiegen. Aktuell muss ein Pflegebedürftiger dafür im ersten Jahr im Schnitt jeden Monat über 2.400 Euro selbst zahlen. In vier Bundesländern ist der Eigenanteil sogar noch höher. Die Pflegekosten übersteigen damit die gesetzliche Altersrente, die ein Rentenbezieher durchschnittlich erhält, deutlich.

Eigenanteil für stationäre Pflege: im Schnitt 2.411 Euro pro Monat

In regelmäßigen Abständen analysiert der Verband der Ersatzkassen e.V. (VDEK), wie hoch die Kosten sind, die ein Pflegebedürftiger trotz der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung im Schnitt für die Unterbringung und Pflege in einem stationären Pflegeheim selbst zu bezahlen hat. Basis der Datenanalyse sind die aktuellen Vergütungsverträge, die der VDEK mit den Pflegeeinrichtungen in allen Bundesländern abgeschlossen hat und aus denen die aktuellen Vergütungssätze hervorgehen.

Bei den Ergebnissen der VDEK-Analyse handelt es sich um Durchschnittswerte, da jede Pflegeeinrichtung unterschiedliche Vergütungssätze für den Pflegeaufwand, die Unterkunft und Verpflegung sowie für die Investitionskosten wie Gebäudefinanzierung und Instandhaltungskosten verlangen kann. Die Kosten, die ein Pflegebedürftiger für eine stationäre Pflege zu tragen hat, hängen somit von der gewählten Pflegeeinrichtung ab und können von den Durchschnittswerten abweichen.

Das Ergebnis: Im bundesweiten Durchschnitt muss ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2 bis 5 seit dem 1. Januar 2023 für die stationäre Pflege

  • in den ersten zwölf Monaten 2.411 Euro monatlich,
  • ab dem 13. bis einschließlich 24. Monat 2.183 Euro pro Monat,
  • ab dem 25. bis einschließlich 36. Monat 1.955 Euro jeden Monat und
  • nach dem 37. Monat 1.671 Euro monatlich selbst tragen.

Im Vergleich zum Vorjahr, also dem 1. Januar 2022, sind die Kosten eines Pflegebedürftigen damit für das erste Jahr der stationären Pflege um mehr als 13 Prozent, für das zweite Jahr um knapp zwölf Prozent, für das dritte Jahr um etwa elf Prozent und ab dem vierten Jahr um über acht Prozent gestiegen.

Die reinen Pflegekosten sind um 25 Prozent gestiegen

Als Hauptgründe für die Kostensteigerung nennt der VDEK Folgendes: „Steigende Lebensmittelkosten und vor allem die seit 1. September 2022 geltende Tarifpflicht schlagen sich deutlich auf die Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen in den stationären Pflegeeinrichtungen nieder.“ Dies belegen auch die Steigerungen der einzelnen Kostenbereiche.

Die vom Pflegebedürftigen zu tragenden Kosten setzen sich laut VDEK aktuell wie folgt zusammen: Für Unterkunft und Verpflegung werden im Schnitt monatlich 857 Euro verlangt. Das sind sieben Prozent mehr als noch 2022. Für die Investitionskosten fallen durchschnittlich 472 Euro pro Monat an, was einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr von über einem Prozent entspricht. Deutlich erhöht, nämlich um fast 25 Prozent, hat sich der Eigenanteil für die reinen Pflegekosten. Dieser sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ohne den Vergütungszuschuss, den es seit 2022 gemäß § 43c SGB XI (Elftes Sozialgesetzbuch) gibt, beträgt somit aktuell 1.139 Euro je Monat.

Der genannten Vergütungszuschlag für die reinen Pflegekosten werden direkt von der gesetzlichen Pflegeversicherung an das Pflegeheim gezahlt. Die Höhe ist abhängig vom einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) und von der Dauer der bisherigen stationären Pflege. Für die ersten zwölf Monate einer stationären Pflege beträgt der Vergütungszuschlag fünf Prozent, ab dem 13. bis 24. Monat 25 Prozent, ab dem 25. bis 36. Monat 45 Prozent und ab dem 37. Monat 70 Prozent des EEE. Aktuell muss ein Pflegebedürftiger somit im bundesweiten Durchschnitt allein für den EEE im ersten Jahr der stationären Pflege 1.082 Euro, im zweiten Jahr 854 Euro, im dritten Jahr 626 Euro und ab dem vierten Jahr 342 Euro pro Monat selbst bezahlen.

Die sonstigen Pauschalleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung für eine stationäre Pflege, die die Pflegeeinrichtung ebenfalls direkt erhält, sind seit 2017 gleich geblieben. Konkret werden von der gesetzlichen Pflegeversicherung je Pflegebedürftigen aktuell 125 Euro bei Pflegegrad 1, 770 Euro bei Pflegegrad 2, 1.262 Euro bei Pflegegrad 3, 1.775 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.005 Euro bei Pflegegrad 5 pro Monat übernommen.

Regionale Unterschiede von mehr als 50 Prozent

Innerhalb eines Pflegeheims unterscheiden sich übrigens die selbst zu tragenden Kosten für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 bei gleicher Unterbringungsart normalerweise nicht. Grund dafür ist der EEE für den Pflegeaufwand. Seit 2017 muss nämlich laut dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz dieser Eigenanteil für die reine Pflege desselben Pflegeheims identisch sein – und zwar egal, ob der Pflegebedürftige in Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 eingestuft ist, und unabhängig von den tatsächlich anfallenden individuellen Pflegekosten.

Zum Teil erhebliche Kostenunterschiede gibt es jedoch zwischen den Pflegeheimen, das gilt sowohl beim EEE als auch bei den sonstigen Kosten. Dies belegt auch die regionale Datenauswertung der VDEK. Nachfolgend die Ergebnisse, was ein Pflegebedürftiger mit der Pflegestufe 2 bis 5 im Durchschnitt in den einzelnen Bundesländern ohne Berücksichtigung des von der Pflegedauer abhängigen Vergütungszuschlages zu zahlen hat:

  • Sachsen-Anhalt: 1.868 Euro (EEE 901 Euro + Unterkunft/Verpflegung 660 Euro + Investitionskosten 307 Euro)
  • Thüringen: 2.075 Euro (EEE 916 Euro + Unterkunft/Verpflegung 776 Euro + Investitionskosten 383 Euro)
  • Brandenburg: 2.078 Euro (EEE 1.051 Euro + Unterkunft/Verpflegung 716 Euro + Investitionskosten 311 Euro)
  • Mecklenburg-Vorpommern: 2.162 Euro (EEE 1.125 Euro + Unterkunft/Verpflegung 690 Euro + Investitionskosten 347 Euro)
  • Sachsen: 2.241 Euro (EEE 1.139 Euro + Unterkunft/Verpflegung 687 Euro + Investitionskosten 415 Euro)
  • Niedersachsen: 2.242 Euro (EEE 990 Euro + Unterkunft/Verpflegung 745 Euro + Investitionskosten 507 Euro)
  • Bremen: 2.296 Euro (EEE 903 Euro + Unterkunft/Verpflegung 854 Euro + Investitionskosten 539 Euro)
  • Hamburg: 2.343 Euro (EEE 942 Euro + Unterkunft/Verpflegung 834 Euro + Investitionskosten 567 Euro)
  • Hessen: 2.391 Euro (EEE 1.118 Euro + Unterkunft/Verpflegung 766 Euro + Investitionskosten 507 Euro)
  • Bayern: 2.394 Euro (EEE 1.246 Euro + Unterkunft/Verpflegung 731 Euro + Investitionskosten 417 Euro)
  • Schleswig-Holstein: 2.406 Euro (EEE 1.050 Euro + Unterkunft/Verpflegung 848 Euro + Investitionskosten 508 Euro)
  • Berlin: 2.451 Euro (EEE 1.355 Euro + Unterkunft/Verpflegung 691 Euro + Investitionskosten 405 Euro)
  • Bundesweiter Durchschnitt: 2.468 Euro (EEE 1.139 Euro + Unterkunft/Verpflegung 857 Euro + Investitionskosten 472 Euro)
  • Rheinland-Pfalz: 2.499 Euro (EEE 1.041 Euro + Unterkunft/Verpflegung 1.001 Euro + Investitionskosten 457 Euro)
  • Nordrhein-Westfalen: 2.767 Euro (EEE 1.089 Euro + Unterkunft/Verpflegung 1.111 Euro + Investitionskosten 567 Euro)
  • Baden-Württemberg: 2.845 Euro (EEE 1.446 Euro + Unterkunft/Verpflegung 950 Euro + Investitionskosten 449 Euro)
  • Saarland: 2.847 Euro (EEE 1.293 Euro + Unterkunft/Verpflegung 1.037 Euro + Investitionskosten 517 Euro)

Der durchschnittliche Eigenanteil für die stationäre Pflege (ohne Vergütungszuschlag gerechnet) ist somit im Saarland um 979 Euro beziehungsweise rund 52 Prozent höher als in Sachsen-Anhalt.

Die Pflegekosten übersteigen die Altersrente um ein Vielfaches

Vergleicht man die Ausgaben, die ein Pflegebedürftiger für eine stationäre Pflege im bundesweiten Durchschnitt selbst zu tragen hat, mit der Höhe der gesetzlichen Altersente, zeigt sich, dass mit keiner Rentenart die Pflegekosten auch nur annähernd gedeckt sind.

Ein sogenannter Standardrentner, also eine fiktive Person, die vor der Rente 45 Jahre lang gesetzlich rentenversichert war und in dieser Zeit ein Arbeitseinkommen in Höhe des Durchschnittsgehaltes aller gesetzlich Rentenversicherten hatte, erhält nach der Rentenerhöhung im Juli 2023 nur 1.692 Euro Bruttorente, was rund 1.497 Euro Nettorente vor Steuern entspricht.

Damit wären nur 61 Prozent der Kosten, die ein Pflegebedürftiger im Durchschnitt monatlich im ersten Jahr einer stationären Pflege an das Pflegeheim zu zahlen hätte, gedeckt. Zudem erfüllen nur die wenigsten die Kriterien, die für einen fiktiven Standardrentner gelten, das heißt, die tatsächliche Rente ist bei den meisten deutlich niedriger. Dies zeigen auch die Statistiken der Deutschen Rentenversicherung über die einzelnen Altersrentenarten für Ende 2021 – neuere Daten je Rentenart liegen noch nicht vor.

Pflegekosten dreimal so hoch wie die reguläre Altersrente

Ende 2021 erhielt ein Rentner im Schnitt monatlich eine gesetzliche Altersrente von knapp 993 Euro überwiesen, also die Rentenhöhe abzüglich der gesetzlichen Kranken– und Pflegeversicherung ohne Abzug einer möglichen Einkommensteuer. Im Vergleich zur durchschnittlichen Altersrente waren die Kosten, die man aus der eigenen Tasche für die stationäre Pflege zu zahlen hatte, damals mehr als doppelt so teuer. Denn zum 1. Januar 2022 lag der Eigenanteil für das erste Jahr der Pflege laut VDEK im bundesweiten Schnitt bei 2.133 Euro im Monat.

Wer nur eine reguläre Altersrente, auch Regelaltersrente genannt, erhielt – also die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) in der gesetzlichen Rentenversicherung von fünf Jahren, nicht jedoch 35 oder 45 Jahre erfüllte –, bekam im Schnitt sogar nur 697 Euro pro Monat überwiesen. Die selbst zu tragenden monatlichen Kosten für das erste Jahr der stationären Pflege waren damit dreimal so hoch wie die Regelaltersrente.

Doch selbst wer eine der durchschnittlich höchsten Altersrentenarten hatte, nämlich die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, bekam Ende 2021 nur 1.419 Euro im Monat überwiesen. Für die stationäre Pflege im ersten Jahr musste ein Betroffener monatlich somit das 1,5-Fache dieser Rentenhöhe aufbringen. Für die genannte Rentenart ist eine 45-jährige Wartezeit notwendig.

Insgesamt erhielten Ende 2021 von allen der 18,5 Millionen Bezieher einer Altersrente nur knapp drei Prozent eine Rente ausbezahlt, die über 2.100 Euro lag – und damit eine Rentenzahlung, die nötig gewesen wäre, um in etwa die damaligen Pflegekosten, die ein Pflegebedürftiger für die stationäre Pflege im ersten Jahr monatlich zu zahlen hatte, abzudecken. Fazit: Die Daten belegen, dass für die wenigsten die gesetzliche Altersrente alleine ausreicht, damit die Kosten für eine stationäre Pflege abgedeckt sind.

Zu allen Fachfragen rund um die Pflegeversicherung ist die Fachabteilung KV der SDV AG gerne für Sie erreichbar:
Telefon: 0821 71008 300
E-Mail: kv@sdv.ag