Die Rechte als Verbraucher und wie man sie durchsetzt

Es kommt immer wieder vor, dass Privatpersonen hintergangen werden, sei es durch Abzockfallen im Internet, unlautere Werbeversprechen oder unzulässige Klauseln in Reise- oder sonstigen Verbraucherverträgen. Ärgerlich ist es außerdem, wenn eine gekaufte Ware entgegen der Beschreibung Mängel aufweist oder eine in Auftrag gegebene Handwerker- oder sonstige Dienstleistung fehlerhaft durchgeführt wurde. Es gibt zahlreiche Gesetze, um Verbraucher in diesen, aber auch anderen Fällen zu schützen. Doch nur, wer seine Verbraucherrechte kennt, kann sie auch einfordern.

Informationen aus erster Hand

Eine der bekanntesten Verbraucherrechte ist das Recht auf Gewährleistung. Laut den §§ 433 und folgende BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) kann ein Verbraucher vom Verkäufer bis zu zwei Jahre nach dem Kauf von Neuwaren wie Möbeln oder Elektrogeräten eine Reparatur oder einen Ersatz verlangen, wenn die gelieferte Ware Mängel aufweist, die bereits vor dem Kauf bestanden haben.

Ein weiteres wichtiges Verbraucherrecht ist das Widerrufsrecht gemäß §312g BGB, also das Recht, einen beispielsweise online oder per Telefon geschlossenen Kaufvertrag für bestimmte Waren oder Dienstleistungen innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu widerrufen.

Umfassende Informationen zu den Verbraucherrechten enthält das Verbraucherportal „Wissen wappnet“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Aufgeteilt in mehreren Menüpunkten erfährt der Leser unter anderem anhand von Praxisbeispielen, welche Rechte Verbraucher in den verschiedensten Bereichen haben. Neben den Rechtsgrundlagen enthält der BMJV-Webauftritt zum Teil Mustervorlagen und weiterführende Links zu weiteren hilfreichen Webportalen.

Verbraucherrechte vom Onlineeinkauf bis zur Mieterhöhung

Beispielsweise werden im Menüpunkt „Konsum im Alltag“ die Rechte der Verbraucher beim Onlineshopping und sonstigen Kaufverträgen erläutert. Unter anderem gibt es Ausführungen zum Widerrufsrecht, zur Garantie und zur Gewährleistung sowie zu den Rechten, die man beim Download und Streaming von digitalen Inhalten hat. Ferner wird hier auf die Kostenfallen im Internet eingegangen.

Der Menübereich „Finanzen & Versicherungen“ verdeutlicht die Verbraucherrechte, die man gegenüber Banken und Auskunfteien wie der Schufa hat. Im Menü „Urlaub & Reisen“ werden die Rechte von Reisenden zum Beispiel bei Pauschal- und Flugreisen erläutert. Welche Rechte Verbraucher bei der Mobilfunk- und Internetnutzung haben und was sie zur eigenen Sicherheit beachten sollten, zeigt das Menüregister „Digitales & Telekommunikation“.

Die Rechte als Mieter, als Bauherr sowie die Rechte gegenüber dem Strom- und Gasversorger oder -lieferanten werden im Menüpunkt „Wohnen & Energie“ erläutert. Im Menübereich „Verbraucherinformationen“ findet man diverse Adressen von Verbraucherschutzinstitutionen wie den Verbraucherzentralen in Deutschland oder dem Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ).

Der Webauftritt des EVZ enthält ebenfalls umfassende Ausführungen zu den Verbraucherrechten in Deutschland, aber auch innerhalb der Europäischen Union (EU). Darunter findet man die Rechte für Reisende sowie für Privatpersonen, die online einkaufen oder im Ausland Geld abheben. Außerdem sind bei der EVZ diverse Musterbriefe abrufbar, beispielsweise für einen Widerruf oder um Fluggastrechte geltend zu machen.

Kostenloses Streitschlichtungsverfahren

Das BMJV-Verbraucherportal informiert auch über das Schlichtungsverfahren – eine Möglichkeit, um seine Rechte als Verbraucher schnell und einfach durchzusetzen. Wer als Privatperson mit einer bestellten Ware oder erbrachten Dienstleistung eines Unternehmens nicht zufrieden ist oder aus anderen Gründen einen Konflikt im Rahmen eines Verbrauchervertrages mit einer Firma hat, kann versuchen, mithilfe eines Schlichtungsverfahrens eine Streitlösung zu finden.

Dieses außergerichtliche Verfahren ist für den Verbraucher mit Ausnahme der eigenen Porto-, Fahrt- und Telefonkosten kostenlos. Ein Schlichtungsverfahren ist in der Regel jedoch nur möglich, wenn der Streitfall noch nicht vor einem Gericht verhandelt wird und das Unternehmen mit dieser Art des Streitverfahrens einverstanden ist.

Für einige Unternehmen ist die Teilnahme an einem solchen außergerichtlichen Streitverfahren zwar noch freiwillig, allerdings müssen Firmen mit mehr als zehn Mitarbeitern in ihren Webportalen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) angeben, ob sie an einem Schlichtungsverfahren vor einer Schlichtungsstelle teilnehmen oder nicht.

Um ein Schlichtungsverfahren durchzuführen, muss sich ein Verbraucher an eine sogenannte Schlichtungsstelle wenden und einen Schlichtungsantrag stellen. Es gibt mittlerweile zahlreiche, staatlich anerkannte branchenspezifische Schlichtungsstellen, eine Universalschlichtungsstelle des Bundes sowie Schlichtungsstellen in der EU.

Wenn doch ein Gerichtsstreit notwendig ist

Ist man als Verbraucher mit dem Schlichtungsergebnis nicht einverstanden, kann man immer noch das betreffende Unternehmen gerichtlich verklagen. Allerdings kann ein Gerichtsverfahren auch zur Kostenfalle werden. Denn wenn man den Rechtsstreit verliert oder einem Vergleich zustimmt, muss man in der Regel anteilig oder komplett die anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten tragen.

Als Verbraucher kann man sich vor einem solchen Kostenrisiko mit einer privaten Rechtsschutzversicherung absichern. So sind in den meisten Privat- und Berufsrechtsschutzpolicen Vertragsstreitigkeiten aus diversen Verbraucherverträgen wie Reise- oder Kaufverträgen mit abgesichert.

Bei Streitigkeiten mit der Kfz-Werkstatt oder dem Kfz-Händler benötigt man eine Verkehrsrechtsschutzpolice. Und wenn es Ärger mit dem Vermieter gibt, ist es hilfreich, über eine Mietrechtsschutzversicherung abgesichert zu sein, die meist in Kombination mit einer Privat- und Berufsrechtsschutzpolice günstig angeboten wird. Die meisten Rechtsschutzversicherer unterstützen ihre Kunden auch mit einer Beratungshotline, beispielsweise, um im Vorfeld rechtliche Fragen und die effizienteste Vorgehensweise abzuklären.

Zu allen Fachfragen rund um die Rechtsschutzversicherung ist die Fachabteilung Sach der SDV AG gerne für Sie erreichbar:
Telefon: 0821 71008 400
E-Mail: sach@sdv.ag

 

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