Die Angst vor Cyberkriminalität ist groß – und berechtigt

Wie aktuelle Umfragen belegen, fühlt sich fast jeder Internetnutzer von Cyberkriminellen bedroht. Und das zu Recht, denn fast 70 Prozent sind binnen eines Jahres Opfer von Cyberattacken geworden. Die Befragungen verdeutlichen zudem, welche Cybercrimevarianten besonders häufig vorkommen.

Mehrheit der Internetuser bereits Opfer von Cybercrime

Laut einer aktuellen Umfrage des Branchenverbands der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche Bitkom e.V. fürchten rund 93 Prozent der Internetnutzer, Ziel von Cyberkriminellen zu werden.

Ein Ergebnis einer weiteren Bitkom-Umfrage zeigt, dass bereits 67 Prozent der Internetuser innerhalb der letzten zwölf Monate selbst von entsprechenden Cyberattacken betroffen waren. Für beide repräsentative Umfragen wurden jeweils 1.018 Internetnutzer im Alter ab 16 Jahren bundesweit im September und Oktober 2023 befragt.

Besonders häufig: Datendiebstahl, Onlinebetrug und Onlinemobbing

Nach Angaben der Betroffenen entfielen anteilig die meisten Cyberattacken, nämlich 35 Prozent, auf Phishing, also den Versuch, per E-Mail, SMS, WhatsApp-Nachrichten oder mittels betrügerischer Websites an persönliche Daten wie Passwörter, Transaktionsnummern und andere Zugangsdaten, beispielsweise für das Online-Banking oder sonstige Online-Dienste, zu gelangen. Bei sechs Prozent der Opfer von Cybercrime erreichten die Cybergangster ihr Ziel.

Am zweithäufigsten erlebten die Cybercrimeopfer einen (versuchten) Betrug beim Onlineshopping. Acht Prozent derjenigen, die innerhalb eines Jahres durch Cyberkriminelle angegriffen wurden, erlitten durch den Betrug beim Kauf von Waren einen Schaden. Mehr als jeder Vierte (26 Prozent), der weiß, dass er in den letzten zwölf Monaten Ziel eines Cyberangriffs war, wurde online schwer beleidigt oder auf sonstige Weise verbal massiv angegriffen. Unter anderem gaben fünf Prozent an, sexuell belästigt worden zu sein.

Jedes fünfte Cybercrimeopfer (20 Prozent) musste feststellen, dass sein Computer mit Schadsoftware wie Viren, Trojanern, Würmern oder auch mit einer Erpressersoftware, auch Ransomware genannt, infiziert war. Doch nicht nur PCs, Notebooks und Tablet-PCs waren Angriffsziele: 13 Prozent der Internetuser, die einen Cyberangriff auf sich feststellten, hatten mit entsprechenden Schadprogrammen auf dem Smartphone zu kämpfen. So waren bei drei Prozent der Opfer von Cyberkriminellen das Smartphone und bei einem Prozent der Computer mit einer Ransomware infiziert.

Mehr als jeder Achte, der persönlich von einer Cyberattacke betroffen war – konkret 13 Prozent –, war Opfer eines Onlinebanking-Betruges oder eines Kontodatenmissbrauchs infolge einer erfolgreichen Phishing-Attacke oder weil der Kriminelle auf andere Art an die Kontodaten gelangte. In vier Prozent der Cybercrimefälle gaben die Täter sich als das Opfer aus. Sie kauften beispielsweise Waren in dessen Namen und auf dessen Rechnung ein, nachdem sie die persönlichen Daten vorher ausgespäht hatten. Zwei Prozent der Opfer von Cybercrime gaben an, dass Cybergangster E-Mails in ihrem Namen versendet haben.

Sicherheitstipps von Experten

Nur jedes dritte Cybercrimeopfer gab an, dass es keinen finanziellen Schaden aufgrund einer festgestellten Cyberattacke hatte. Dagegen bezifferten 39 Prozent der Cybercrimegeschädigten die erlittene Schadenhöhe auf bis zu 150 Euro, jeder Zehnte auf 150 bis 500 Euro und jeder Zwanzigste auf 500 Euro und mehr. „Ein erfolgreicher Angriff von Cyberkriminellen kann im Einzelfall teuer für die Opfer werden. Aber oft ist es nicht nur der materielle Schaden, der schmerzt, etwa bei persönlichen Angriffen oder Bedrohungen“, so Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst.

Umso wichtiger ist es für jeden Internetnutzer, selbst für einen möglichst hohen Schutz vor Cyberattacken zu sorgen und seine Daten regelmäßig zu sichern. Entsprechende Hinweise dazu enthalten die Webportale des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), des gemeinnützigen Bündnisses Deutschland sicher im Netz e.V., des Bitkom e.V. und der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK).

Zum Basisschutz gehört laut BSI die Installation einer Firewall und eines umfassenden Virenschutzprogrammes sowie die Verwendung von sicheren und unterschiedlichen Passwörtern und einer Zwei-Faktor-Authentisierung. Des Weiteren sollte der Internetuser das Betriebssystem sowie die Software auf den Computern und sonstigen Endgeräten mit Internetzugang mit regelmäßigen Updates auf dem neusten Stand halten, da damit häufig auch bekanntgewordene Sicherheitslücken im jeweiligen Programm geschlossen werden. Zudem ist eine regelmäßige, externe Datensicherung wichtig.

Neben den technischen Schutzmöglichkeiten muss jeder Internetnutzer auch selbst darauf achten, welche E-Mails und Webportale beziehungsweise darin enthaltene Links, Anhänge, Bilder oder Dokumente er öffnet und an wen er welche Daten übermittelt. Dies sind nämlich die häufigsten Einfallstore von Cyberkriminellen. Wie man erkennt, ob eine E-Mail oder eine Website seriös ist oder doch einem Cybergangster zuzuordnen ist, erklärt unter anderem der BSI-Internetauftritt.

Versicherungsschutz für Privatpersonen gegen Cyberrisiken

Trotz aller Sicherheitsmaßnahmen gibt es keinen 100-prozentigen Schutz vor Cyberattacken. Allerdings bieten einige Versicherer, beispielsweise im Rahmen einer Privathaftpflicht-, Hausrat- und/oder einer Privatrechtsschutz-Versicherung, auch für Privatpersonen eine Absicherung für bestimmte Cyberrisiken.

So sind in manchen Hausratversicherungstarifen beispielsweise erlittene Schäden durch Phishing oder Betrug beim Onlineshopping bis zu einer in den Versicherungsbedingungen festgelegten Höhe abgesichert. In einigen Privathaftpflichtversicherungen werden auch Haftpflichtansprüche gegen den Versicherten bis zu einer vereinbarten Höhe übernommen, die dadurch entstanden sind, dass er unbewusst virusinfizierte Dateien an andere versandt oder versehentlich ein urheberrechtlich geschütztes Bild gepostet hat.

Auch in Privatrechtsschutzpolicen können, teils optional, bestimmte Internetrisiken mitversichert werden. So übernehmen manche Rechtsschutztarife unter anderem die Kosten, die ein Mobbingopfer aufwenden muss, um die Mobbingeinträge im Internet zu löschen, oder auch die Aufwendungen für eine anwaltliche Beratung, wenn dem Versicherten vorgeworfen wird, eine Urheberrechtsverletzung im Internet begangen zu haben.

Zu allen Fachfragen rund um die Hausrat-, Haftpflicht oder Rechtsschutzversicherung ist die Fachabteilung Sach der SDV AG gerne für Sie erreichbar:
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