Damit die Weihnachtszeit nicht mit einem Brandschaden endet

Im Dezember gibt es deutlich mehr Haus- und Wohnungsbrände als in den anderen Monaten des Jahres. Verursacht werden diese Brände mitunter durch die häufig in der Weihnachtszeit verwendeten Kerzen und Lichterketten. Mit ein paar Verhaltensregeln lässt sich das Brandrisiko jedoch erheblich senken.

Eine Kerzenflamme wird bis zu 1.400 Grad Celsius heiß

In den letzten vier Jahren wurden den Hausrat- und Wohngebäudeversicherern nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) pro Jahr zwischen 300.000 bis 410.000 versicherte Brandschäden gemeldet. Die Versicherer leisteten dafür jährlich zwischen 1,5 und 1,6 Milliarden Euro. Die meisten Schäden gibt es im Dezember. Laut GDV ist die Anzahl der Brandschäden in der Advents-, Weihnachts- und Silvesterzeit rund 40 bis 50 Prozent höher als in den übrigen Monaten des Jahres.

„Unachtsamkeit etwa beim Umgang mit dem Adventskranz ist in dieser Zeit eine der häufigsten Ursachen für Zimmer- und Wohnungsbrände“, erklärt Frank Hachemer, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes e.V. (DFV). Dabei könnten viele Brände durch einen umsichtigeren Umgang mit Kerzen vermieden werden, denn Unachtsamkeit ist laut DFV die Brandursache Nummer eins.

So sollten Kerzen standfest und in einer nicht brennbaren Halterung aufgestellt werden. Der äußere Bereich der Kerzenflamme kann Temperaturen von bis zu 1.400 Grad Celsius erreichen und durch diese Strahlungswärme beispielsweise auch in der Nähe befindliche Gegenstände wie Strohsterne, trockene Tannenzweige oder einen Vorhang entzünden. Daher dürfen Kerzen nicht zu dicht neben entflammbaren Objekten stehen.

Zudem ist darauf zu achten, dass beispielsweise beim Lüften oder Öffnen einer Türe ein Vorhang oder sonstige brennbare Dinge wie Strohsterne oder Papier nicht in die Nähe einer Kerzenflamme geraten. Außerdem sollten Kerzen am Adventskranz oder am Weihnachtsbaum nicht komplett herunterbrennen, da anderenfalls die Flamme zu nah an die Tannenzweige kommen könnte. Besonders trockene Tannenzweige fangen schnell Feuer. Daher ist es sinnvoll Tannenzweige regelmäßig mit Wasser zu besprühen oder den Christbaum zu gießen, um ein Austrocknen der Zweige zu verhindern.

Brennende Kerzen müssen immer unter Aufsicht stehen

Eine brennende Kerze darf niemals unbeaufsichtigt sein, auch wenn man nur kurz das Zimmer, in dem die Kerze steht, verlässt. Wer sich nicht daran hält, handelt grob fahrlässig. Kommt es deswegen zu einem Brandschaden, kann die Hausrat- oder Gebäudeversicherung unter Umständen die Versicherungsleistungen im Verhältnis zur Schwere der Schuld kürzen, sofern in der Police nicht explizit vereinbart wurde, dass auf eine Anrechnung einer groben Fahrlässigkeit verzichtet wird.

Auch Kinder und Haustiere sollten nie alleine in einem Raum mit einer offenen Flamme wie von einer brennenden Kerze sein. Zudem sollten Streichhölzer und Feuerzeuge kindersicher aufbewahrt werden.

Grundsätzlich empfehlen die Experten des DFV Kerzen am Weihnachtsbaum von oben nach unten anzuzünden und in umgekehrter Reihenfolge zu löschen. Sie raten zudem ein geeignetes Löschmittel wie einen Eimer Wasser, einen Feuerlöscher oder ein Feuerlöschspray bereit zu halten, wenn man normale Kerzen verwendet.

Wer mehrere Teelichter aufstellt, sollte dazwischen einen Sicherheitsabstand von mindestens 10 Zentimetern lassen, anderenfalls können die von den Teelichtern aufsteigenden Dämpfe zu einer unkontrollierten Entzündung führen. Einen solchen Brand, der durch Teelichter aus Parafin entstanden ist, kann man nicht mit Wasser löschen, sondern nur ersticken, zum Beispiel mit Sand, einem Feuerlöscher oder einer Löschdecke.

Brandgefährliche Lichterketten

Doch selbst bei der Verwendung von elektrischen Lichterketten besteht ein Brandrisiko. Wichtig ist, dass man möglichst qualitativ hochwertige Lichterketten verwendet. Der TÜV Rheinland hatte vor einigen Jahren in einem Produkttest Lichterketten mit Glühlämpchen geprüft, die hierzulande verkauft wurden. Normalerweise werden Lichterketten mit Glühlämpchen bis zu 70 Grad Celsius heiß.

Im Test erreichten einige jedoch sogar eine Temperatur zwischen 100 und 250 Grad Celsius. Davon geht eine erhöhte Brandgefahr aus, denn bei rund 175 Grad Celsius fängt beispielsweise Zeitungspapier bereits zu brennen an. Daher sollten nur elektrischen Lichterketten gekauft werden, die seriöse Prüfsiegel wie ein GS– oder VDE-Prüfzeichen tragen.

Auch alte, schadhafte Lichterketten führen immer wieder zu Bränden. Deshalb ist vor der Verwendung zu prüfen, inwieweit die Kabel, die Lämpchen und die Lampenfassungen in einwandfreiem Zustand sind. Defekte Glühlämpchen müssen ersetzt werden, und zwar durch Lämpchen der gleichen Spannung (Volt) und Leistung (Watt), anderenfalls kann es bei den vorhandenen Birnchen zu einer Überhitzung von bis zu 200 Grad Celsius oder mehr kommen.

Zudem sollten die Lichterketten bestimmungsgemäß eingesetzt werden. Eine Lichterkette, die im Außenbereich verwendet wird, muss dafür auch zugelassen sein – erkennbar ist das unter anderem durch die Herstellerangaben sowie die auf der Verpackung angegebenen Schutzklasse IP 44 oder höher. Sicherer und stromsparender als Glühlämpchen-Lichterketten sind Lichterketten aus LEDs, da diese im Betrieb nicht besonders heiß werden.

Generelles Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk in diesem Jahr

Auch der falsche Umgang mit Feuerwerk führt zum Jahresende oft zu Brandschäden. In diesem Jahr dürfte die Gefahr jedoch gering sein, da wie bereits im Vorjahr auch in 2021 der Verkauf von Böllern und anderen Feuerwerkskörpern zu Silvester verboten ist.

Konkret heißt es in einer Mitteilung der Bundesregierung vom 2. Dezember 2021: „Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.“

Zu allen Fachfragen rund um die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung ist die Fachabteilung Sach der SDV AG gerne für Sie erreichbar:
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