Im Artikel „Corona als Berufskrankheit“ haben wir hier schon über die Anerkennung einer Infektion mit dem Covid-19 Virus als Berufskrankheit berichtet. Nun gibt es erste Daten von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, wie viele coronabezogenen Anzeigen es tatsächlich im vergangenen Jahr gab.
Auch als Schulunfall anerkennbar
In einigen Bundesländern wie beispielsweise Sachsen gibt es seit Ostern wieder Präsenz- bzw. Wechselunterricht in den Schulen. Immer wieder kam es wegen dieses Themas zu heftigen Debatten. Die Unfallkasse Hessen berichtet nun dazu, dass auch eine Infektion mit dem Corona-Virus als Schulunfall anerkannt werden kann.
Die Voraussetzung dazu ist, dass sich das Kind „nachweislich in der Schule oder in der Notbetreuung mit Covid-19 angesteckt hat“, berichtet die Unfallkasse dazu wörtlich. Anspruch haben sämtliche Schüler und Schülerinnen, die eine allgemeinbildende oder berufliche Schule besuchen ebenso wie Studierende, die sowohl in den Bildungseinrichtungen als auch auf dem Weg dorthin versichert sind.
Damit die Infektion eindeutig nachgewiesen ist, muss eine „Abwägung mit außerschulischen Infektionswahrscheinlichkeiten“ erfolgen, heißt es seitens der UKH weiter. Zudem ist es notwendig, dass die Ansteckung durch „eine Indexperson, die die Infektion übertragen hat“, nachgewiesen wird. Und gerade das dürfte sich in der Realität als schwierig erweisen.
Gesetzliche Unfallversicherung leistet mehr als Krankenkasse
Kommt es zu einem Anerkenntnis einer Infektion als Schulunfall, bestehen für das betroffene Kind Vorteile. Denn die gesetzliche Unfallversicherung leistet mehr als die Krankenkasse. Denn sie übernimmt nicht nur die Kosten für die notwendige ärztliche Behandlung bzw. Reha, sondern erstattet zusätzlich im Fall der Fälle auch nötigen Unterricht am Krankenbett oder zahlt Zuschüsse für einen behindertengerechten Umbau und sogar eine lebenslange Rente, sollte ein dauerhafter Schaden bestehen bleiben.
Alternative Invaliditätsversicherung für Kinder
Als Alternative zur privaten Unfallversicherung für Kinder kann auch eine Invaliditätsversicherung in Frage kommen. Allein schon deswegen, weil von den knapp 150 000 Kindern, die als invalide gelten, nur 0,45 Prozent dies tatsächlich aufgrund eines Unfalls sind. Dies zeigt eine Auswertung des Statistischen Bundesamtes zum Mikrozensus.
Eine Kinderinvaliditätsversicherung zahlt grundsätzlich auch unabhängig von der Ursache der Behinderung, wenn das Versorgungsamt eine mindestens 50-%ige Behinderung bescheinigt.
Corona-Infektion als Berufskrankheit führte zu einer hohen Zahl an Verdachtsanzeigen
Ähnlich wie ein Schulunfall kann eine Infektion mit dem SARS-COV2 Virus auch als Berufskrankheit bzw. als Arbeitsunfall anerkannt werden. Im vergangenen Jahr hat es dazu gemeinsam mit den Monaten Januar und Februar 2021 eine relativ hohe Zahl an Verdachtsanzeigen hinsichtlich einer Berufskrankheit gegeben. Das berichtet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Anfang April.
Laut dieser Versicherung gingen bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften sowie der Unfallkasse in den beiden ersten Monaten des Jahres 2021 insgesamt 47 578 Verdachtsanzeigen auf eine beruflich bedingte Erkrankung an Corona ein. Das ist ein deutliches Plus gegenüber 2020, denn da waren es noch 30 329 Verdachtsanzeigen. Bis jetzt wurden 49 295 Fälle bereits entschieden, wobei die DGUV 42 753 Fälle von Corona-Infektionen tatsächlich als Berufskrankheit anerkannt haben.
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