Beim Beitragsvorwegabzug in der BU gibt es riesige Unterschiede

Das „Stabilitätsranking der Berufsunfähigkeits-Versicherer“ analysierte unter anderem die monatlichen Brutto- und Nettobeiträge. Für den Modellfall des Bankkaufmanns wurden dabei erhebliche Unterschiede zwischen 9 und 45 Prozent unter den Bruttoprämien festgestellt.

Deutliche Unterschiede zwischen Brutto und Netto

Im März dieses Jahres wurde von Franke und Bornberg Research GmbH der Map Report Nummer 918 „Stabilitäsrating der Berufsunfähigkeits-Versicherer“ veröffentlicht. Zugrunde lagen die Leistungsfähigkeit von 54 Berufsunfähigkeits-Versicherern, wobei besonderes Augenmerk auf der Betrachtung der Brutto- und Nettobeiträge für die BU-Tarife gelegt wurde. Und eines zeigt die Auswertung ganz deutlich – es gibt teils erhebliche Unterschiede zwischen diesen beiden Beiträgen.

Die Nettoprämie, die auch als Zahlbeitrag bekannt ist, wird nicht bis Laufzeitende garantiert und kann deshalb bis Ende der Vertragslaufzeit steigen. Im schlechtesten Fall kann dies bis zur Bruttobeitragshöhe der Fall sein. Ob auch dieser Bruttobeitrag steigen kann, hängt von den individuellen Vertragsvereinbarungen ab. Geregelt ist diese Möglichkeit der Anpassung in § 163 VVG.

Verschiedene Fallbeispiele zeigen Unterschiede auf

Für die Tarife der Berufsunfähigkeitsversicherung wurden drei Fallbeispiele zur Analyse herangezogen. Genauer in Augenschein genommen wurden die SBU-Angebote für einen kaufmännischen Angestellten, einen Akademiker sowie einen Handwerker. Diesen drei Beispielen gemeinsam waren die Ausgangslage, nämlich ein Einzelvertrag, kein Nettotarif sowie der Familienstand ledig. Zusätzlich gab es die Angaben, dass der Betreffende Nichtraucher war und eine monatliche garantierte BU-Rente in Höhe von 1500 Euro beziehen wollte. Es wurden keine Zusatzbausteine und keine Beitragsdynamik vereinbart. Das Eintrittsalter in die Versicherung lag bei 30 Jahren, der Versicherungsbeginn war jeweils der 01.02.2021. Die Laufzeit betrug 37 Jahre, beim Handwerker 35 Jahre.

Modellbeispiel kaufmännischer Angestellter

Für den kaufmännischen Angestellten kamen weitere Annahmen bei der Analyse dazu, nämlich Angestellter, 100 Prozent kaufmännische Tätigkeit und null Prozent physische Betätigung ebenso keine Reisetätigkeit und keine Personalverantwortung. Der Schulabschluss wurde mit einem Abitur angenommen, dann folgte eine kaufmännische Ausbildung. Das angenommene Jahresgehalt lag bei 36000 Euro.

Für dieses Modell lagen die Nettoprämien zwischen 9 und 45 Prozent unter den Bruttobeiträgen. Während sich bei einigen Versicherern hier die Differenz zwischen Brutto- und Nettobetrag auf knapp 20 Euro belaufen, gibt es auch Anbieter, deren Brutto- und Nettobeiträge sich bis zu 90 Euro pro Monat unterscheiden. Im Durchschnitt aller Testkandidaten belief sich der monatliche Zahlbetrag des kaufmännischen Angestellten in der Modellrechnung auf 75,98 Euro.

Wie groß die Lücke zwischen Brutto-und Zahlbeitrag ist, lässt sich gut in den Angeboten erkennen, die Sie über den Softfair-Rechner in Ihrem SDV-Zugang berechnen können. Alternativ ist die Fachabteilung LV der SDV AG gerne unter 0821 71 008 200 für Sie erreichbar!

 

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