Werden Waren oder Güter in einem eigenen Fahrzeug von eigenen Mitarbeitern transportiert, erfolgt die Absicherung mit der sogenannten Werkverkehrs-Versicherung. Diese schließt die Lücke zwischen der Betriebshaftpflicht und der Inhaltsversicherung. Versichert werden können damit teure Ersatzteile ebenso wie wertvolle Handelsgüter oder hochpreisige Medikamente und Arzneimittel, wenn sie gestohlen oder bei einem Unfall beschädigt werden.
Lücke füllen
Während die Betriebshaftpflicht-Versicherung für Schäden aufkommt, wenn ein Dritter Schadenersatz vom Versicherungsnehmer verlangt, gilt die Inhaltsversicherung am Standort des jeweiligen Unternehmens. Damit tut sich eine Lücke auf, wenn Waren oder Material wie Werkzeug oder andere Güter im eigenen Fahrzeug transportiert werden. Diese Lücke wird mit der Werkverkehr-Versicherung geschlossen, womit sie gerade in Zeiten von Corona, wo viele Unternehmen auf Lieferdienste setzen, zum Must-have für Unternehmen wird. Immerhin ist es auch statistisch belegt, dass Einbrüche in Fahrzeuge, in denen wertvolles Ladegut entwendet wird, zunehmen.
Das soll versichert sein
Wer sich als Unternehmen bis dato dieses Risiko nicht bewusst gemacht hat oder aber Schäden durch Vandalismus und Diebstahl selbst getragen hat, der sollte bei steigenden Werten umdenken. Es sollten nämlich grundsätzlich alle Güter versichert sein, deren Diebstahl oder Beschädigung nicht vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden möchte. Das sind meist Handelswaren, Kleinmaschinen und Werkzeuge. Vor allem Messinstrumente oder andere technische Geräte können hier einen erheblichen Wert darstellen.
Der Begriff „Handelsware“ umfasst sämtliche Güter, die komplett zugekauft werden, also etwa Materialien von Handwerkern, die eingebaut werden sollen, aber auch Verkaufsware von Einzelhändlern und Ersatzteile von Serviceunternehmen. Wer als Unternehmer auch ins Ausland liefert, sollte hier auf eine entsprechende Deckung im Versicherungsumfang achten.
Was versichert sein soll
Die Werkverkehr-Versicherung soll bei folgenden Schäden leisten:
- Unfall des Transportmittels
- Ausweichmanöver
- Brand und Blitzschlag, aber auch Explosion
- Erdbeben und sonstige Naturkatastrophen
- Räuberischer Überfall bzw. Einbruchdiebstahl in das transportierende Fahrzeug
- Diebstahl des kompletten Fahrzeugs
Abhängig vom Sicherheitsanspruch des Unternehmens können auch individuelle Erweiterungen in die Police aufgenommen werden. Manchmal könnte etwa der Baustein „Schäden durch Nässe an der Ware“ Sinn machen.
Gängige Risiken versichern
Es liegt auf der Hand, dass Unternehmen, die Chemikalien oder Arzneimittel befördern, ein besonderes Risiko tragen. Passiert zum Beispiel ein Unfall, können aufwändige Bergungs- und Abtransportarbeiten notwendig werden. Auch das kann mit einem Zusatzbaustein der Werkverkehr-Versicherung abgesichert werden.
Die erweiterte Domizilklausel macht Sinn
Viele Anbieter der Werkverkehr-Versicherung gehen davon aus, dass Kunden die Fahrzeuge in einer Garage oder an einem anderen sicheren Ort abstellen. Doch es kommt immer wieder vor, dass gerade kleinere Unternehmen die Fahrzeuge abends und am Wochenende vor der Firma oder dem eigenen Zuhause auf der Straße parken. In diesen Fällen sollte auf die sogenannte erweiterte Domizilklausel geachtet werden, mit der solche Abstellorte in der Versicherungspolice umfasst sind.
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