Es sind nun einige Tage vergangen, als der Bundestag die Grundrente beschlossen hat. Der Bundesrat hat vergangenen Freitag zugestimmt. Der nunmehrige Beschluss des Gesetzes von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil enthält auch ein paar Neuregelungen für die betriebliche Altersvorsorge.
Drei Änderungen im Konkreten
Die neuen Regelungen haben vor allem Auswirkungen auf die Förderung der Niedrigverdiener. Sie treten bereits einen Tag nach Verkündigung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt in Kraft, das heißt konkret, noch in diesem Sommer.
Die Neuregelung des § 100 EStG, der zur Regelung von Förderungen der Geringverdiener dient, weist nun drei konkrete Änderungen auf. Allen gemeinsam ist, dass sie durchaus positiv zu bewerten sind. Zum einen wird nämlich der maximale BAV-Förderbetrag von 144 Euro auf 288 Euro erhöht. Das bedeutet, dass laut § 100 EStG, Abs. 2 S.1 EStG der jährliche maximale Förderbetrag auf 960 Euro ansteigt. Gleichzeitig kommt es zu einer Anhebung der Steuerfreistellung der Arbeitgeberbeiträge in gleicher Höhe. Auch die förderfähige Einkommensgrenze steigt von derzeit 2200 Euro auf dann 2575 Euro monatlich.
GDV begrüßt Änderungen, möchte aber mehr
Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft hat zum nun vorliegenden Beschluss eine Stellungnahme abgegeben, die die Änderungen im Wesentlichen begrüßt. Dennoch gibt es seiner Meinung nach weitere Ansatzpunkte zur Verbesserung. Zum einen solle neben der Aufstockung des Maximalbetrages auf 960 Euro, auch die Förderquote des Arbeitgeberbeitrages von derzeit 30 Prozent deutlich angehoben werden.
Dass die Einkommensgrenze angehoben wird, ist laut GDV richtig. Doch dazu muss es zu einer regelmäßigen Überprüfung kommen, damit die regulären Lohn- und Gehaltsentwicklung auch definitiv und real abgebildet wird. Im Idealfall wünscht sich die GDV eine Dynamisierung der Einkommensgrenze. Auch müssen die weit verbreiteten Matching-Modelle, bei denen sowohl Arbeitgeber als auch –Nehmer jeweils einen Beitrag zur bAV zahlen, sicher gestellt sein. Auch wünscht man sich eine Stichtagsregelung, mit der Altfälle, bei denen eine Aufstockung alter Verträge nicht möglich ist, verbessert werden.
Private Altersvorsorge weiterentwickeln
In einem nächsten Schritt muss nun die private Altersvorsorge weiterentwickelt werden. Der GDV stellt sich dabei ein Standardprodukt als Weiterentwicklung der Riester-Rente vor, die einfach und voll digital beraten werden kann. Wer gefördert werden kann, sollte so definiert werden, dass eine Ausweitung auf alle unbeschränkt Steuerpflichtigen – damit auch alle Selbstständigen – erfolgt- Eine zusätzliche Lockerung der Bruttobeitragsgarantie soll zu einer Erhöhung der Ertragschancen für die Versorgten führen.
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