Corona-Virus: Finanzielle Engpässe? Ruheversicherung und Beitragsreduzierung für gewerbliche Kfz und weitere Informationen Bereich Rechtsschutz Schaden und Leben.
wir informieren Sie zu folgenden aktuellen Themen:
- Ihr Kunde kann eine beitragsfreie Ruheversicherung für alle seine gewerblichen Risiken beantragen. Die Vereinbarung beginnt frühestens am 31.03.2020 und endet spätestens zum 31.05.2020:
- Zudem können Taxi- und Mietwagenkunden Ihren Beitrag um 40% reduzieren, wenn sie das Fahrzeug weiterhin privat nutzen. Diese Möglichkeit bieten wir ebenfalls frühestens ab dem 31.03.2020 bis spätestens zum 31.05.2020 an:
Nutzungsverzicht_Gewerbliche Risiken
- Weitere Unterstützungsmöglichkeiten über unsere Corona-Hotline in Rechtsschutz-Schaden:
In Risiko-Leben heben wir die Summenbegrenzung für ein ärztliches Attest auf 500.000,- € Versicherungssumme. Den genauen Wortlaut entnehmen Sie bitte der folgenden PDF:
313328_Zahlreiche Verbesserungen für unkomplizierte Prozesse
Zu Erleichterung eines kontaktlosen Abschluss in Leben und Kranken erleichtern wir vorübergehend die GWG-Prüfung. Die exakte Vorgehensweise entnehmen Sie bitte der folgenden PDF:
Info_KontaktloserAbschluss
HINWEIS: Die SDV AG stellt Informationen/Maßnahmen der Gesellschaften in der Corona-Krise zur Verfügung. Diese Informationen wurden per Mail oder Newsletter der jeweiligen Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Die SDV AG übernimmt hierfür keinerlei Haftung bzw. Garantie auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.