Kaum ist die letzte Kerze am Weihnachtsbaum ausgepustet und das letzte Geschenk ausgepackt, steht ein weiterer Höhepunkt im Jahreskalender an. Der Jahreswechsel! Und genau diesen feiern viele mit einem prächtigen Feuerwerk und geselligem Beisammensein. Doch was, wenn sich eine Rakete verirrt und Schaden anrichtet?
Bei Personenschäden auf private Unfallversicherung setzen
Im Eifer des Gefechtes kann es rasch passieren, dass ein Böller die falsche Richtung nimmt. Die Krankenversicherung trägt grundsätzlich sämtliche Kosten für die Heilbehandlung, sobald eine Person verletzt ist. Schwieriger wird es, wenn der Geschädigte bleibende Schäden – nicht selten an einer der beiden Hände – erleidet. Dann ist man mit einer privaten Unfallversicherung auf der sicheren Seite.
Sachschäden werden von unterschiedlichen Policen reguliert
Ob ein gezündeter Böller auf dem fremden Dach landet und dort einen Brand auslöst oder ob im Flur gezündete Raketen Wände und Böden beschädigen – die Schäden, die an Silvester passieren können, sind vielfältig und werden von unterschiedlichen Versicherungen abgedeckt. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn kein Vorsatz zur Beschädigung vorliegt, was gerade an diesen Feierlichkeiten kaum vorkommt.
Entstehen Brände durch verirrte Silvesterraketen oder Böller, kommt die Hausratversicherung im eigenen Zuhause zum Tragen. Diese reguliert sowohl Schäden, die durch Raketen entstehen, die durch ein Fenster ins eigene Haus eindringen und Schäden, die beim späteren Löschvorgang entstehen.
Landen Raketen und andere Feuerwerkskörper auf Dächern und Fassaden und beschädigen diese, ist eine Regulierung durch die Wohngebäudeversicherung notwendig. Das trifft auch dann zu, wenn der Verursacher des Schadens nicht ausfindig gemacht werden kann.
Die private Haftpflicht gilt auch bei Leichtsinn
Viele Zeitgenossen zünden im Übermut und Überschwang der Partylaune sehr leichtsinnig und unüberlegt ihre Feuer. Nachrichten und Meldungen der Feuerwehr sind jedes Jahr traurige Berichterstatter davon. Grundsätzlich springt in allen Fällen der Beschädigung durch Feuerwerkskörper die private Haftpflichtversicherung ein. Sogar dann, wenn leichtsinnig gehandelt wurde. Ob im Übermut oder wohlüberlegt – ist ein Schaden passiert, lohnt sich eine Haftpflichtversicherung in jedem Fall, denn sonst muss der Verursacher selbst – meist tief – in die Tasche greifen..und so möchte doch niemand ein neues Jahr beginnen.
Schäden am Fahrzeug mit der Kaskoversicherung regulieren
Kann der Verursacher des Schadens, der durch die Silvesterknallerei entsteht, ermittelt werden, muss er für die Regulierung aufkommen. Ist das nicht der Fall, kommt meist die Kaskoversicherung zum Tragen. Schäden an den Scheiben, die durch einen Brand oder eine Explosion hervorgerufen werden, sind mit der Teilkaskoversicherung schon abgedeckt.
Sind lediglich Schmor- oder Sengschäden am Lack des Autos entstanden, besteht leider keinerlei Versicherungsschutz. Wird das Auto durch herabfallendes Feuerwerk zerbeult, handelt es sich um einen Vandalismusschaden. Dieser ist mit im Rahmen der Vollkaskoversicherung abgedeckt. Wichtig ist dabei, den Schaden auch der Polizei zu melden.
Sorgen Sie für einen prächtigen und finanzschonenden Start ins neue Jahr für Ihre Kunden und deren perfekten Schutz beim Silvesterknallen. Für Fragen, individuelle Angebote und andere Anliegen stehen Ihnen unsere Fachabteilungen Krankenversicherung unter 0821 71 008 300 und Sachversicherung unter 0821 71 008 400 gerne mit Rat und Tat zur Seite!