Nach der Thomas-Cook-Pleite: Urlaubsschutz soll nachgebessert werden

Für viele bedeutet Weihnachten nicht das besinnliche Fest unter dem Weihnachtsbaum, sondern Urlaub im Süden. Doch nach der Insolvenz von Thomas Cook sind viele verunsichert. Denn es ist mittlerweile klar, dass Kunden trotz der gesetzlichen Absicherung der geleisteten Zahlungen nicht den vollen Reisepreis zurück erhalten. Aus der Versicherungsbranche gibt es nun Reformvorschläge.

Insolvenzabsicherung steht zur Diskussion

Die Diskussion über die Zukunft der deutschen Version der vorgeschriebenen Insolvenzabsicherung, die in der gesamten EU einheitlich vorgeschrieben ist, ist voll ausgebrochen. Denn immerhin ist zu erwarten, dass eine sechsstellige Zahl an Reisekunden, die eine Pauschalreise gebucht und bezahlt hatten, für den ausgefallenen Urlaub das bezahlte Geld nicht komplett zurück erhalten. Dies auch dann, wenn sie einen Sicherungsschein zur Buchung bekommen haben.

Seitens der Versicherungswirtschaft in Deutschland gibt es nun einen Vorstoß, der jedoch in der Reisebranche nicht nur Gefallen auslösen dürfte. Beispielsweise wird gefordert, dass die gesetzliche Bestimmung der Haftungsbegrenzung auf 110 Millionen Euro je Versicherer und je Kalenderjahr fällt. Denn genau hier liegt die Ursache, warum Zweifel aufkommen, dass das deutsche Sicherungssystem auch tatsächlich den Vorgaben innerhalb der EU genügt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft geht davon aus, dass zur Erstattung des kompletten Reisepreises eine geänderte Regelung gefunden werden muss.

Gespräche zwischen Bundesregierung und Tourismus haben begonnen

Die derzeitige Bundesregierung hat mittlerweile Gespräche mit der Tourismusindustrie und der Versicherungswirtschaft aufgenommen. Immerhin liegen die Kundenforderungen nach der Insolvenz des zweitgrößten Reiseanbieters in Deutschlands mittlerweile bei mehr als 250 Millionen Euro. Außerdem wird die Rückholung der Urlauber, die zum Zeitpunkt der Insolvenz gerade in fernen Ländern unterwegs waren, einen weiteren Betrag in zweistelliger Millionenhöhe ausmachen.

Mehrstufiges System als Ausweg

Damit sämtliche Veranstalter den exakt für sie passenden Schutz vor einer Insolvenz bekommen, könnte statt des derzeit gültigen Deckels in Höhe von 110 Millionen Euro ein System mit mehreren Stufen entstehen. So bleibt das deutsche System in seinem Kern bestehen und der Schutz der Kundenzahlungen weiterhin über private Versicherer gewährleistet. Dem steht das britische Modell gegenüber, bei dem Reiseveranstalter pro Kunde einen pauschalierten Betrag in einen staatlichen Fonds zahlen.

Je nach Umsatzhöhe kann dann ausreichender Versicherungsschutz vom jeweiligen Reiseunternehmen eingekauft werden. So wird sichergestellt, dass Urlauber nicht auf den Kosten bei einer Insolvenz sitzen bleibt. Dieser deutsche Vorschlag hat allerdings zur Folge, dass große Anbieter in der Branche der Schutz teuer kommt und höhere Prämien fällig werden. Naturgemäß würden diese auf die Kunden umgewälzt bzw. die Margen der Reiseveranstalter kleiner werden, womit klar ist, dass Widerstand gegen diesen Vorschlag in der Luft liegt.