In deutschen Haushalten leben nach statistischen Auswertungen 34 Millionen Tiere. Umfragen des Statistik-Portals statista zufolge besaßen dagegen im Jahr 2017 nur rund 6,94 Millionen Personen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Wer haftet für finanzielle Schäden, die Haustiere anrichten?
Das ist ganz klar im BGB geregelt und zwar in § 833: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.“
Heißt, kurz zusammen gefasst: Für so genannte Luxustiere (die nicht dem Lebenserhalt dienen, also Hunde, Katzen…) haftet der Halter immer, und zwar mit seinem ganzen Vermögen. Für Nutztiere (Kühe…) haftet der Halter nur bei einer Verletzung der Aufsichtspflicht.
Reicht eine Privathaftpflichtversicherung zur Absicherung nicht aus?
Für kleinere Tiere schon. Hamster, Katzen oder auch Kaninchen sind üblicherweise vom Schutz der (normalen) Privathaftpflichtversicherung mit umfasst, allerdings sind bei diesen Tieren auch im Regelfall keine größeren Schäden zu erwarten. Halter von größeren Tieren, wie z.B. Pferde oder Hunde sollten daher eine spezielle Tierhalterhaftpflicht abschließen. Für Hunde ist diese in einigen Bundesländern sogar gesetzlich verpflichtend (bislang Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen).
Argumente, mit denen Sie Ihren Kunden eine Tierhalterhaftpflicht näher bringen sollten.
Das Vertriebspotential ist hoch. Allein 9,4 Millionen Hunde leben in deutschen Haushalten. Auch für Pferdehalter ist der Abschluss einer Versicherung anzuraten.
Ebenso hoch sind die potentiellen Schadenssummen, mit denen Tierhalter im Fall der Fälle konfrontiert sein können. Man denke nur an den Fall, in dem ein nicht angeleinter Hund einen Fahrradfahrer zu Fall bringt. Dieser stürzt und zieht sich erhebliche Verletzungen zu. Der Sachschaden ist in diesem Fall zu verschmerzen. Der Ersatz der Personenschäden kann dann schnell die Existenz bedrohen.
Übrigens können Halter auch für Folgeschäden haftbar gemacht werden, wenn sich jemand auch nur vor dem Tier erschrickt und sich dabei verletzt. Selbst bei der Einhaltung allermöglichster Sorgfaltsregeln ist daher ein Schaden nicht immer vermeidbar.
Worauf sollte beim Abschluss geachtet werden?
Eine ausreichende Höhe der Versicherungssumme ist das Wichtigste. Der GDV rät zu einer Mindestversicherungssumme von Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von fünf Millionen Euro. Raten Sie Ihren Kunden unbedingt zum Abschluss höherer Versicherungssummen (denken Sie an ein Worst-Case-Szenario mit Hinterbliebenenrente). Weiterhin beinhalten die GDV-Standards z.B. die Mitversicherung von Mietsachschäden, die Haftpflicht des Hüters, die Mitversicherung von Welpen und einen Auslandsschutz.
Aus der Sicht unserer Experten außerdem obligatorisch: Verstöße gegen Leinen- oder Maulkorbpflicht sollten zusätzlich abgesichert sein und nicht die Versicherungsleistung außer Kraft setzen.
Ihre Unterstützung durch die SDV AG
Sie möchten selbst einige Anbieter durchrechnen? Dann finden Sie im Abschlusscenter Ihres persönlichen Kontos auf der SDV Seite Onlinerechner verschiedener Versicherer.
Ebenso haben wir auf der SDV Homepage mehrere Vergleichsrechner (Hundehalterhaftpflicht und Pferdehalterhaftpflicht) mit einer großen Produktgeberauswahl hinterlegt.