Reiserücktritt

Das neue Reiserecht

Zum 1.7.2018 ist die EU-Pauschalreiserichtlinie im deutschen Recht umgesetzt worden. Urlauber, die ab diesem Zeitpunkt eine Reise buchen/gebucht haben, müssen sich auf einige Änderungen einstellen:

Erweiterte Pflichten des Reiseveranstalters

Der Unternehmer muss dem Kunden noch vor der Buchung ein Musterformularblatt aushändigen und ihn darüber informieren, ob er eine Pauschalreise beim Reiseveranstalter bucht oder ob die Vermittlung einer Reise vorliegt. Bei einer Pauschalreise muss der Reisenden gegen das Insolvenzrisiko des Reiseveranstalters vollständig abgesichert werden. Ihm muss vor Reiseantritt ein Sicherungsschein ausgehändigt werden.

Reisemängel

Nach alter Rechtslage mussten Mängel innerhalb eines Monats nach Reise geltend gemacht werden, ansonsten verfiel der Anspruch. Diese Frist entfällt nun, ebenso kann die Verjährungsfrist nicht mehr vertraglich auf ein Jahr begrenzt werden.

Preis- oder Leistungsänderungen

Diese Änderung ruft wenig Begeisterung hervor: An den Kunden können nun Preiserhöhungen bis zu 8 % weiter gegeben werden und zwar noch bis 20 Tage vor Reiseantritt. Dies ist aber nur möglich, wenn der Reiseveranstalter auch eine Verpflichtung zur Senkung des Reisepreises in seinen Allgemeinen Reisebedingungen vorgesehen hat.

In diesem Fall muss der Veranstalter dann dem Kunden eine Frist setzen, in der das Angebot angenommen oder vom Vertrag zurück getreten werden kann. Lässt der Kunde die Frist ohne Reaktion verstreichen, so gilt das Angebot als angenommen.

Rücktritt und Stornogebühren

Selbstverständlich kann auch unter Geltung des neuen Reiserechtes vom Vertrag zurück getreten werden. Allerdings können dafür nach wie vor Stornogebühren anfallen, deren Höhe pauschal vorab festgelegt werden kann. Auf Verlangen muss der Veranstalter aber die angemessene Höhe der Stornogebühren anhand seiner wirtschaftlichen Verhältnisse begründen können.

Bislang war es Urlaubern nur im Fall von höherer Gewalt möglich, kostenlos von ihrer Reise zurückzutreten. Darin eingeschlossen sind unerwartete Ereignisse, auf die Urlauber keinen Einfluss haben, beispielsweise eine Naturkatastrophe oder politische Unruhen. Nun können Reisende ab Juli ihren Urlaub kostenlos stornieren, wenn von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen gesprochen werden kann. Dazu zählen zum Beispiel Terroranschläge.

Reiserücktrittsversicherungen sind immer noch unverzichtbar.

Intention des Gesetzgebers war es, das Reiserecht an das Internetzeitalter anzupassen. Schließlich werden Reisebuchungen zunehmend online vorgenommen, Verbraucher sollen auch hier entsprechend geschützt werden. Dieser Schutz gilt aber nur für Gefahren, die vom Reiseveranstalter ausgehen, bzw. auf die der Reisende keinen Einfluss hat.

Versicherungsmakler sollten ihre Kunden also rechtzeitig auf die Notwendigkeit, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, hinweisen. Vielfach geistert leider nunmehr der Irrglaube durch manche Köpfe, eine entsprechende Versicherung sei nicht mehr notwendig.

Bei welchen Gründen springt eine Reiserücktrittsversicherung am häufigsten ein?

Plötzliche Erkrankungen, Arbeitslosigkeit und andere Katastrophen hingegen können den Urlaubsantritt wesentlich stärker und auch häufiger bedrohen. Kann eine Reise aus persönlichen Gründen nicht angetreten werden, so sollten einen dann nicht noch finanzielle Folgen belasten. Die entgangenen Urlaubsfreuden wiegen schwer genug.

Folgende Aufschlüsselung zeigt, welche Gründe die häufigsten für einen Reiserücktritt sind (Quelle GDV):

  • 82% Krankheit oder Unfall
  • 8 % Schaden am Eigentum/Sonstiges
  • 5% Todesfall
  • 3 % Schwangerschaft
  • 2 % Arbeitslosigkeit/unerwartete Prüfungen

Um Anbieter und Ansprechpartner im Notfall zu bündeln, macht es der Einfachheit halber Sinn, die Reiserücktrittsversicherung im Paket mit der Reisekrankenversicherung abzuschließen. Denn die Krankenkasse übernimmt, je nach Reiseland und Reisegrund, wenige oder keine Kosten im Krankheitsfall!

So hilft Ihnen die SDV AG beim Abschluss:

Im Abschlusscenter Ihres Maklerextranets in den Bereichen Kranken und Sach finden Sie mehrere Vergleichsrechner und Onlineabschlussmöglichkeiten zum Abschluss von Reisrücktritt- und Reisekrankenversicherungen, unter anderem über die Care Concept oder die Covomo! Nutzen Sie diese verwaltungsarmen Möglichkeiten im Sinne Ihrer Kunden auch kurzfristig in der Urlaubssaison. Einfacher geht es nicht!