Auf dem Maklerkongress wurde ein wichtiges Update der immer beliebter werdenden Vertriebserleichterung präsentiert: In der SDV-App wurde nun als Basisbaustein eine optionale Servicevereinbarung aufgenommen.
Warum eine Servicedatenvereinbarung?
Service kostet. Im Regelfall zumindest. Von Versicherungsmaklern wird aber erwartet, dass sie zusätzliche Leistungen selbstverständlich und kostenfrei erbringen. Armin Christofori, Vorstandssprecher der SDV AG, äußerte sich in seinem Vortrag auf dem Maklerkongress dazu ganz klar, dass hier umgedacht werden sollte: „Nicht nur die gesetzlichen Regulierungen der vergangenen Jahre, wie IDD, wie DSGVO, haben Vermittlern stark zugesetzt. Diese können aber im Regelfall gut gestemmt werden. Gravierender sind jedoch Regulierungen, die hohe wirtschaftliche Einschnitte bedingen und alle Vermittler spürbar betreffen, z.B. wenn man eine Lebensversicherung oder eine baV einreicht. LVRG I lässt grüßen, LVRG II steht vor der Tür! Hier verringert sich die Provision in den allermeisten Fällen immer mehr.“
Ein Weg, diese Auswirkungen abzufangen, ist es, umzudenken in Richtung duale Vergütung. Oder wie Albert Einstein sagte: „Was nichts kostet, ist nichts wert“. Daher sollten Kunden zum Umdenken bewegt werden und ihnen der Wert der zusätzlichen Leistungen, die ein Versicherungsmakler erbringen kann und auch im Regelfall schon erbringt, nahe gebracht werden.
Was beinhaltet die Servicevereinbarung?
Die SDV AG als Servicedienstleister möchte ihre Kooperationspartner auf diesem Weg mithilfe einer Servicevereinbarung unterstützen. In der SDV-App wurde daher nun ein Basisbaustein einer Servicevereinbarung zu einem Kostenfaktor von 69,90 € hinterlegt. Diese Vereinbarung wurde in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Michaelis entwickelt und kann vom Makler optional und für jeden Kunden angeklickt werden. Dies bedeutet im Umkehrschluss: Allein der Versicherungsmakler entscheidet, mit welchem Kunden er eine solche Vereinbarung trifft. Oder ob er diesen Weg überhaupt einschlagen möchte.
Die Vereinbarung beinhaltet Leistungen, die ein Versicherungsmakler im Regelfall ohnehin, aber bislang kostenfrei, erbringt. Eine genaue Aufstellung können Sie der Übersicht entnehmen:
Wie funktioniert die Vereinbarung?
Die App und das Kundenverwaltungsprogramm der SDV sind ein geschlossener Kreislauf. Das bedeutet, beide Systeme aktualisieren sich über Nacht gegenseitig. Oder anders ausgedrückt: App und IVM sind nur verschiedene Darstellungsweisen der Kundenverwaltung. Vereinbarungen können also über die App, aber auch natürlich auf herkömmliche Weise, also schriftlich, geschlossen werden.
Wählt der Versicherungsmakler in der App beim Erfassen des Maklermandats den Haken bei der Servicevereinbarung aus, so wird diese dem Kunden als vollständiges Dokument zugespielt und er kann diese auch gleich digital unterschreiben. Dazu bietet sich übrigens ein Unterschriftenstift an.
Und so sieht die Servicevereinbarung in der App aus:
Was muss nach Abschluss noch veranlasst werden?
„Sie müssen es Ihrem Kunden erklären“, so führte Lisa Thoma in ihrem Vortrag auf dem Maklerkongress aus. „Alles andere machen wir.“
Das bedeutet, die SDV AG übernimmt das komplette Inkasso für die Servicevereinbarungen. Es werden also nach Abschluss automatisch die Gebühren eingezogen, und nach Abzug des Aufwands der SDV AG dann mit der Courtageabrechnung an den Vermittler ausgezahlt.
Ich möchte noch einen Schritt weiter gehen, als die Basisversion zulässt.
Sie möchten eine individuelle Vereinbarung mit Ihren Kunden treffen? Dann wenden Sie sich bitte an uns, wir lassen Ihnen selbstverständlich gerne einen entsprechenden Vertragstext zu kommen. Dieser ist selbstverständlich nach dem White-Label-Prinzip der SDV AG gestaltet und kann entsprechend von Ihnen angepasst werden.