Die Geschäfte sind bereits voll damit: Fan-Artikel für die Fußball-Weltmeisterschaft landen derzeit in vielen Einkaufswägen. Neben Fußball-Ketchup und Co werden vor allem gern Accessoires gekauft, die am Auto angebracht werden können.
Doch was ist erlaubt? Und wo könnten versicherungsrechtliche Probleme auftreten?
Auto-Schmuck
In wenigen Tagen wird es auf Deutschlands Straßen wieder bunt. Die beliebten Deutschland-Fahnen sorgen für deutliche Akzente im Straßenbild.
Vorneweg: Kleine Fahnen, die z.B. ins Fenster geklemmt werden können, sind erlaubt. Anders ist die Situation bei großen Flaggen mit langen Stangen: Sie sind im und am Auto verboten.
Aber auch kleine Fahnen sind nur dann im Straßenverkehr zulässig, wenn sie nicht die Sicht oder andere Verkehrsteilnehmer behindern. Zudem sollte sicher gestellt sein, dass die Fahnen während der Fahrt nicht abfallen können. Das könnte nämlich sehr leicht zu Unfällen nachfolgender Verkehrsteilnehmer führen.
Da der WM-Schmuck keine TÜV-Zulassung besitzt, gibt es in derartigen Fallkonstellationen häufig Probleme bei der Schadensregulierung. Es wird daher dazu geraten, die Fahnen vor Fahrten mit hohen Geschwindigkeiten abzumontieren.
Spiegel-Socken
Gemeint sind die Überzieher für die Außenspiegel. Probleme gibt es hier nur, wenn der Blinker im Spiegel integriert ist. Den sieht man dann nämlich nicht.
Auto-Korso
Falls es nicht so weitergeht wie im Spiel gegen Österreich, dann werden nach Siegen der deutschen Nationalmannschaft wieder die Auto-Korsos rollen, also laut hupende Autoschlangen, meist mit etwas lauteren Insassen. Prinzipiell begeht man mit der Teilnahme an einer solchen Veranstaltung eine Ordnungswidrigkeit. Denn eigentlich müssen diese vorab angemeldet werden. In der Regel sieht die Polizei aber von der Verhängung eines Ordnungsgeldes, außer natürlich, es kommt zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs. Alkohol am Steuer, Herauslehnen aus dem Fenster und das Schwenken großer Fahnen sollten also tabu sein.
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