Wird ein Provisionsdeckel eingeführt?

2014 trat in Deutschland das Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (Lebensversicherungsreformgesetz – kurz LVRG) in Kraft (BGBl. I S. 1330). Sein Zweck: Es sollte die Leistungsfähigkeit der Lebensversicherungen in Deutschland und die Verbraucher schützen.So zumindest beschreibt das Bundesministerium für Finanzen die großangelegte Reform der Vergütungen in der Lebensversicherung.

Kommt eine Reform des Reformgesetzes?

In welcher Höhe wurden weiterhin Courtagen ausgezahlt? Wurde das Ziel, Verbraucher zu schützen, erreicht?

Bereits jetzt ist absehbar, dass die erste Frage mit „nur marginal“ und die zweite Frage mit „Nein“ beantwortet werden muss.
Heißt: Der Gesetzgeber wird aller Voraussicht nach tätig werden. Die nach einhelliger Meinung der Branche wahrscheinlichste Lösung wird dabei die Einführung eines Provisionsdeckels sein, der die Abschlusscourtagen auf 2,5 Prozent der Beitragssumme begrenzt. In bestimmten Fällen sollen bis zu 1,5 Prozent Courtage mehr verdient werden können – etwa, wenn der Vermittler bestimmte Qualitätsmerkmale erfüllt wie eine niedrige Stornoquote oder eine hohe Kundenzufriedenheit.

Das Aus für Versicherungsmakler?

Fachpresse und Verantwortliche aus allen Bereichen der Branche kommentieren die möglichen Umsetzungen seit Wochen ausführlich und in unterschiedlichster Stimmungslage. Die einen ergehen sich in schier apokalyptisch anmutender Schwarzmalerei, manche Stimmen sind gemäßigt, wohingegen andere offen zweifeln, ob ein derartiger Eingriff in Vergütungsmodelle überhaupt rechtlich haltbar wäre.

Oder eine Chance für neue Wege?

Als Unternehmen, das in einem sehr hohen Maß Entwicklungen am Markt aktiv begleitet und strukturell wie technisch umsetzt, sind wir natürlich sehr gespannt auf das Ergebnis. Fakt ist: Folgenlos wird eine weitere Regulierung des Markts nicht bleiben. Es gibt aber gerade für die Partner der SDV AG einige gute Nachrichten für den Fall, dass die Provisionshöhenbegrenzung in dieser Form eingeführt wird:

Alle Pläne für Zusatzvergütungen laufen darauf hinaus, die Qualität der Beratung und damit die Qualität für den Verbraucher zu erhöhen. Die Firmenphilosophie der SDV AG ist aber bereits seit jeher darauf ausgerichtet, größtmögliche Transparenz und Beratungsqualität sicherzustellen. Der hohe Ausbildungsstand unserer Mitarbeiter, die mindestens Versicherungskaufleute sind, effektive Überwachungsmechanismen für Neugeschäft, ausführliche Beratungs- und Vergleichsinstrumente und nicht zuletzt ein extrem hoher technischer Standard in der Datenlieferung und der Datenpflege stellen ein Maximum an Beratungsqualität für den Verbraucher sicher. Dieser Qualitätsvorsprung wird weiter dazu führen, dass die SDV AG als Premiumdienstleister wahrgenommen wird. Und das von Maklern und Bankenvertrieben wie auch von Produktgebern!

Zudem arbeiten wir bereits jetzt intensiv und unabhängig von Reformen des LVRG an der Einführung und Umsetzung alternativer Vergütungsmodelle für Versicherungsmakler. Darüber und über alle aktuellen Entwicklungen informieren wir Sie auf unserem Maklerkongress in Augsburg am 03.05.2018.