Wir geben die Hoffnung auf Frühling nicht auf, schließlich sollen es zum Wochenende Plusgrade werden. Der Temperaturumschwung dürfte einem dann bei derzeitigen Minus-Minus-Graden fast wie Sommeranfang vorkommen.
Daher unser Hinweis: Ab 1.3.2018 gibt’s die neuen Mopedkennzeichen, dieses Jahr in schickem Blau. Und die werden bald benötigt, denn schließlich geht die Fahrrad- und Mopedsaison bald los. Wir erklären einfach den Winter für beendet. Reicht doch jetzt, oder?
Wer braucht ein solches Kennzeichen?
Klar, Mopeds brauchen ein solches Kennzeichen. Allerdings gibt es diverse weitere versicherungspflichtige Fahrzeuge, wie z.B. manche Elektrofahrräder. Kaum einer kennt hier den genauen Unterschied. Wir erklären Ihnen deshalb im Schnelldurchlauf, wann Sie ein Mopedkennzeichen beantragen müssen:
E-Bike (Unterschied zum Pedelec: fährt auch ohne Treten in die Pedale allein durch den Motor) | Geschwindigkeit schneller als 25 km/h | Mopedkennzeichen erforderlich |
Pedelec | Schneller als 25 km/h, gedrosselt auf 45 km/h oder einer Anfahrhilfe über 6 km/h | Mopedkennzeichen erforderlich |
Quads, Segways und Trikes | Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 ccm | Mopedkennzeichen erforderlich |
Motorisierte Krankenfahrstühle | Führerscheinklassen M und S | Mopedkennzeichen erforderlich |
Mofas, Mopeds, Roller | Mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h | Mopedkennzeichen erforderlich |
E-Bikes und Pedelecs, die unter diesen Leistungsgrenzen liegen, benötigen kein Versicherungskennzeichen. Alle anderen genannten Fahrzeuge unterliegen dem Pflichtversicherungsgesetz, daher ist das Kennzeichen zwingend erforderlich.
Und wie sollte man andere Fahrzeuge versichern, die nicht als Moped zu klassifizieren sind?
In der Regel (also besser mit dem Kunden die Versicherung durchgehen!) sind E-Bikes und Pedelecs (unter den obigen Schwellwerten) in der Privathaftpflicht mitversichert. Allerdings ist die zusätzliche Absicherung Ihrer Kunden durch eine private Unfallversicherung zu empfehlen, denn bei einem Unfall in der Freizeit greift der gesetzliche Schutz nicht.
Mit der SDV schnell zum Kennzeichen
Wie gewohnt bietet die SDV AG in diesem Bereich ausschließlich das Online-Verfahren der BGV an. Eine Bestellung von Kennzeichen weiterer Produktgeber ist nicht möglich.
Sie können mit nur wenigen Eingaben die Prämie berechnen und den Abschluss online generieren. Das Kennzeichen wird durch die Gesellschaft sofort und automatisch per Post auf den Weg zum Kunden geschickt. So einfach geht der Service für Ihre Kunden.
Sie finden den Abschlusslink direkt im internen Bereich der SDV AG im Abschlusscenter des Bereichs „Sach inkl. KFZ“.