So häufig kracht es mit Mofas, E-Scootern und Co.

Zum 1. März müssen die Versicherungskennzeichen von Mofas, Mopeds, Segways, S-Pedelecs und Co. gewechselt werden, um nachzuweisen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Eine jüngst veröffentlichte Schadenstatistik belegt, warum auch für diese Kleinkrafträder und Elektrokleinstfahrzeuge ein solcher Versicherungsschutz notwendig ist.

Ab März muss das Versicherungskennzeichen schwarz sein

Am 1. März fängt das neue Versicherungsjahr für Fahrzeuge an, die zwar gemäß § 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht zulassungspflichtig sind, aber zur Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr ein Versicherungskennzeichen oder eine Versicherungsplakette als Nachweis dafür benötigen, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.

Um auf einen Blick zu erkennen, ob der notwendige Versicherungsschutz für ein Fahrzeug vorhanden ist, wird für jedes neue Versicherungsjahr die Schriftfarbe der Versicherungskennzeichen beziehungsweise der Versicherungsplaketten in der Reihenfolge Blau, Grün, Schwarz geändert.

Bis zum 28. Februar 2023 gelten noch die Versicherungskennzeichen und -plaketten mit grüner Schrift auf weißem Untergrund. Ab dem 1. März 2023 bis 29. Februar 2024 sind dann die neuen Versicherungskennzeichen und -plaketten mit schwarzer Schrift auf weißem Untergrund notwendig.

Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen benötigen

Für Elektrokleinstfahrzeuge wurde statt eines normalen Versicherungskennzeichens aus Metall eine kleine Versicherungsplakette zum Aufkleben eingeführt. Seit März 2021 kann aber auch bei Kleinkrafträdern, E-Bikes oder anderen Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichenpflicht statt eines Metallschildes eine Versicherungsplakette verwendet werden.

Ein Versicherungskennzeichen beziehungsweise eine -plakette benötigen nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)

  • Kleinkrafträder wie Roller, Mofas und Mopeds mit maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h,
  • Elektrofahrräder (E-Bikes) mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis maximal 45 km/h,
  • Quads und Trikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und max. 50 Kubikzentimeter Hubraum,
  • E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 km/h schnell sind,
  • motorisierte Krankenfahrstühle,
  • Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren sowie
  • Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter und Segways (Versicherungsplakette).

Die rechtlichen Grundlagen für die Versicherungskennzeichen- oder Versicherungsplakettenpflicht sind unter anderem das Pflichtversicherungsgesetz, die §§ 3426 und 29a FZV sowie der § 2 Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung.

So häufig verursachen Mofas, Mopeds und Co. einen Kfz-Haftpflichtschaden

Dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen wichtig ist, verdeutlicht die aktuelle, von der GDV geführte „Jahresgemeinschaftsstatistik Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung“, die jüngst von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht wurde.

Sie zeigt, dass es in 2021 hierzulande knapp 2,4 Millionen Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen gab. Waren zwei Fahrzeuge jeweils nur ein halbes Jahr versichert, sind sie in der Statistik als ein Fahrzeug aufgeführt.

Des Weiteren geht aus der Statistik hervor, dass im Berichtsjahr mit diesen Fahrzeugen insgesamt knapp 17.900 Kfz-Haftpflichtschäden verursacht wurden, das sind knapp acht gemeldete Schäden je 1.000 versicherte Fahrzeuge.

Der gesamte Schadenaufwand, den die Kfz-Haftpflichtversicherer dafür erbrachten, wie zum Beispiel Entschädigungsleistungen für die Unfallgegner, betrug über 59 Millionen Euro. Hierbei sind die Streitkosten für eine Schadenregulierung wie Anwalts- oder Gutachterhonorare noch nicht mit einberechnet. Die durchschnittliche Höhe je Haftpflichtschaden lag damit bei 3.317 Euro.

Rückläufige Schadenhäufigkeit, steigende Schadenhöhe

Im Vergleich zum Vorjahr gab es in 2021 fast 16 Prozent mehr Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen oder Versicherungsplakette. Die Schadenanzahl hat sich in 2021 gegenüber 2020 jedoch nur um knapp ein Prozent erhöht.

Insgesamt hat die Schadenhäufigkeit je 1.000 versicherte Fahrzeuge im Vergleichszeitraum sogar um knapp 13 Prozent abgenommen. Anders der Schadenaufwand: Hier war ein Anstieg von fast vier Prozent zu verzeichnen. Auch die durchschnittliche Schadenhöhe je Ereignis ist um drei Prozent gestiegen.

Über 2,2 Millionen Kleinkrafträder, Segways und Elektrokleinstfahrzeuge

Im Detail waren 2021 in Deutschland über 2,2 Millionen Kleinkrafträder wie Mopeds, Mofas sowie Segways und Elektrokleinstfahrzeuge (Wagniskennziffer 005) versichert. Auf sie entfielen 15.820 Kfz-Haftpflichtunfälle mit einem Schadenaufwand von fast 52 Millionen Euro. Anteilig wurden je 1.000 Fahrzeuge sieben Kfz-Haftpflichtschäden verursacht. Die durchschnittliche Schadenhöhe je Ereignis lag bei 3.277 Euro.

Des Weiteren meldeten die Kfz-Versicherer knapp 73.000 Krankenfahrstühle mit Versicherungskennzeichen (WKZ 006). Damit wurden über 880 Haftpflichtschäden mit einer Gesamtschadensumme von mehr als 3,2 Millionen Euro verursacht. Das sind anteilig zwölf Schäden je 1.000 versicherte Krankenfahrstühle. Im Schnitt lag die Schadenhöhe je Unfall bei 3.635 Euro.

Leicht-Quads verursachten im Schnitt besonders hohe Schäden

Die höchste Schadenhäufigkeit wiesen die Leicht-Kraftfahrzeuge mit geschlossener Kategorie (WKZ 008) auf. Auf die über 21.530 versicherten Fahrzeuge entfielen 960 Kfz-Haftpflichtschäden, das sind 45 Schäden je 1.000 versicherte Kfz der WKZ 008. Der Schadenaufwand lag insgesamt bei mehr als 3,3 Millionen Euro – je Schadenereignis sind das im Schnitt 3.486 Euro.

Die niedrigste Schadenhäufigkeit und die geringste Durchschnittschadenhöhe wiesen die S-Pedelecs (WKZ 009) auf. Insgesamt hatten knapp 38.100 dieser schnellen Elektroräder ein Versicherungskennzeichen. Im Berichtsjahr wurden damit 109 Haftpflichtschäden verursacht, das sind im Schnitt drei Schäden pro 1.000 S-Pedelecs. Insgesamt mussten die Kfz-Versicherer rund 265.300 Euro für die Schäden aufwenden, das sind durchschnittlich 2.434 Euro je Haftpflichtschadenereignis.

Den höchsten Schadendurchschnitt verzeichneten die Leicht-Quads (WKZ 011). 2021 waren knapp 11.300 dieser Fahrzeuge versichert. Die Versicherer hatten rund 112 Haftpflichtschäden mit einer Gesamtschadensumme von knapp 667.000 Euro zu regulieren. Insgesamt entfielen damit auf 1.000 Leicht-Quads zehn Kfz-Haftpflichtschäden. Die durchschnittliche Schadenhöhe betrug 5.955 Euro.

Zu allen Fachfragen rund um die Kfz-Versicherung ist die Fachabteilung Sach der SDV AG gerne für Sie erreichbar:
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