Bald geht sie los, die Reise-Saison. Haben Sie auch schon Kataloge gewälzt, das Internet durchsucht und Urlaubsanträge eingereicht? Kein Wunder, das Wetter sieht derzeit eher trüb aus. Da kann man schon mal in die Ferne schweifen.
So manches Mal werden die Urlaubsträume jedoch nicht wahr. Wichtig sind also in jedem Fall die richtigen Versicherungen, damit aus dem persönlichen Desaster nicht auch noch ein finanzielles Desaster wird. Darauf müssen Sie achten, wenn Kunden ihren Urlaub bei Ihnen absichern möchten:
Ganz wichtig: Reiseabbruch- und -rücktrittsversicherung
Diese Versicherung springt ein, wenn aufgrund versicherter Ereignisse (Krankheit, Arbeitslosigkeit, Tod eines Verwandten) die Reise nicht angetreten werden kann und schützt vor hohen Stornokosten. Sinnvoll ist ebenfalls eine Abbruchversicherung, denn wer schon einmal im Urlaub krank war, der weiß um die entgangenen Urlaubsfreuden. Und warum dann dafür noch den vollen Preis bezahlen?
Rechtsschutzversicherung
Nein, das ist kein Scherz. Haben Sie sich die aktuelle Mängelliste des ADAC durchgelesen? Da überkommt einen das kalte Grausen: Ungeziefer im Essen, Schimmel in der Dusche, Glasscherben im Whirlpool. Dass der Reisende dann den Reisepreis mindern kann, versteht sich fast von selbst.
Bei echten Mängeln sind Reisende mit einer Rechtsschutzversicherung gut abgesichert. Diese übernimmt die anfallenden Anwalts- und Prozesskosten, wenn die Minderung des Reisepreises gerichtlich durchgesetzt werden muss. Leider ist dies nur allzu häufig der Fall.
Hier hilft keine Versicherung
Weniger verständlich (dafür umso amüsanter), die manchmal offensichtlich doch stark überzogenen Vorstellungen einiger Urlauber. Unsere Highlights haben wir in dieser Tabelle zusammen gefasst. Selbstredend ist jeweils die zugesprochene Minderung des Reisepreises 0%:
„Mangel“ | Besonderheit | Besonderheit | Fundstelle |
Frühstück nach landestypischer Art und Weise
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Keine Rühreier, unzureichende Qualität des Toastbrots
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0%
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OLG Düsseldorf, Az: 18 U 52/97, NJW-RR 1999, 491
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Andere Gäste beim Essen in Badebekleidung
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Keine Kleiderordnung
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0%
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LG Düsseldorf, Az: 22 S 54/00, ADAJUR-Dok. Nr. 47150 AG Pots |
Animation und Unterhaltungsprogramm auf Englisch statt auf Deutsch
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Abendunterhaltung in großem Hotel (Mallorca) muss nicht auf Deutsch erfolgen
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0%
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LG Duisburg, Az: 12 S 26/05, BeckRS 2006, 08516
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Stattfinden eines Ausflugs bzw. einer Reise obwohl Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
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Alleinreisende vermissen Gruppenerlebnis
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0%
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AG Frankfurt a.M., Az: 30 C 762/01, NJW-RR 2002, 1060
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Hundegebell in ländlicher Gegend
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0%
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AG Freiburg, Az: 4 C 5150/96, RRa 1998, 54
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Muezzinrufe während Türkeireise
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Muezzinrufe sind in der Türkei landestypisch
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0%
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AG Hannover, AZ: 559 C 44/14
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80% russische Gäste im Hotel kein Reisemangel
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Mit anderen Nationalitäten in einem Hotel muss ein Reisender grundsätzlich rechnen
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0%
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LG Düsseldorf 22 S 93/09, BeckRS 2009, 87168
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Lautes und pöbelhaftes Verhalten betrunkener Gäste
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„All-inclusive-Reise“ während Hauptreisezeit
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0%
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LG Kleve, Az: 6 S 369/00, RRa 2001, 39
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Person mit Behinderung
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Der Umstand, dass Menschen mit Behinderung eine intensivere Betreuung durch die Reiseleitung erfordern, stellt keinen Reisemangel dar
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0%
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AG München, AZ: 223 C 17592/11
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Belegung der 2. Hälfte eines gebuchten Doppelzimmers mit einem „sozialunverträglichen“ Mitreisenden
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Bei der Buchung eines halben Doppelzimmers geht der Reisende bewusst das Risiko ein, dass der Mitbewohner andere von ihm nicht geteilte Gewohnheiten, Eigenarten und Verhaltensweisen hat.
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0%
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AG Köln, Az: 142 C 334/12; BeckRS 2013, 02215
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Quelle: ADAC