Erhöhung der Mindestversicherungs-Summe

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 15.1.2018 die neuen Haftungssummen für Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler bekannt gegeben.

Die Beträge werden alle fünf Jahre planmäßig durch Berücksichtigung des europäischen Verbraucherpreisindex angepasst. Zuletzt wurden die Beträge 2013 auf 1.230.000 Euro für jeden Versicherungsfall und 1.850.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres angehoben.

Die Mindestversicherungssumme betragen nun

  • 1.276.000 Euro (für jeden Versicherungsfall) und
  • 1.919.000 Euro, für alle Versicherungsfälle eines Jahres (§ 9 Abs. 2 VersVermV und FinVermV).

Was müssen Versicherungsmakler nun tun?

Gar nichts! Zumindest wenn eine Versicherung über den SDV eV besteht. Hier ist eine Anpassung der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung nicht notwendig. Ebenso müssen gegenüber Behörden keine Mitteilungen erbracht werden: Dies wird automatisch im Sinne einer Globalmitteilung für Mitglieder vorgenommen. Sollten Fragen bestehen, das Serviceteam des SDV eV ist unter der Telefonnummer 0800-7388748 kostenfrei erreichbar.

Übrigens wurde die Erhöhung der Versicherungssummen vielfach kritisiert. Nicht wegen der Tatsache als solche, sondern aufgrund der derzeit bestehenden rechtlichen Unwägbarkeiten. Sowohl die Versicherungsvermittlungsverordnung als auch die Finanzanlagenvermittlungsverordnung müssen an die IDD und die MiFiD 2 angepasst werden. Dank der Schwierigkeiten, eine Koalition zu bilden, hängen Versicherungsmakler (und Finanzanlagenvermittler) daher nun in einer zunehmenden rechtlichen Unsicherheit. Wir halten Sie auf dem Laufenden!