Steuererleichterung

Dürfen Sie Geschenke annehmen?

Natürlich freut man sich, wenn man von Kunden oder Dienstleistern zu Weihnachten eine Aufmerksamkeit bekommt. Und jeder hat schon einmal davon gehört, dass man nicht alle Geschenke annehmen darf. Schon steckt man in der Zwickmühle. Schließlich wird so ziemlich jeder gerne beschenkt und den Schenkenden möchte man auch nicht vor den Kopf stoßen.

Aber welches Geschenk ist noch okay? Und wann macht man sich vielleicht sogar strafbar?

Die Antwort ist etwas unbefriedigend: Es kommt darauf an.

Sind Sie angestellt?

Dann ist meist genau geregelt, was Sie annehmen dürfen und was nicht. Vielfach gibt es sogar ein generelles Geschenkannahmeverbot. Verstößt man gegen die firmeninternen Richtlinien, dann riskiert man eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung, und das schon für die Annahme von günstigen Werbegadgets. Wer sich also unsicher ist, wie die genauen Regelungen aussehen: Nachfragen!

Problematisch ist es, wenn Geschenke als Gegenleistung für dienstliche Handlungen angesehen werden können: Dann droht der Vorwurf der Korruption, also Vorteilsannahme.

Und Geschenke vom Chef oder Kollegen? Die gute Nachricht vorneweg: Geschenke von Kollegen gelten als private Zuwendungen, die dürfen Sie also in jedem Fall annehmen. Geschenke vom Chef auch, aber: Übersteigt der Wert 44 Euro (bei besonderen Anlässen wie Hochzeit etc. dürfen es auch 60 Euro sein), dann müssen Sie das Geschenk versteuern.

Sind Sie selbstständig?

Dann haben Sie es etwas einfacher. Sie dürfen alles annehmen, müssen aber alles, was die Geringfügigkeitsgrenze von 10 Euro übersteigt, versteuern.

In diesem Sinne: Fröhliches Geschenke-Auspacken!