Weihnachtszeit=Gebäudeversicherungszeit

Oh du Fröhliche, oh du Selige… Hauptarbeitszeit der Feuerwehr. Weihnachten und Silvester sind brandgefährlich, nicht nur für Beziehungen, sondern vor allem für Gebäude.

Da brennen die Kerzen unbeaufsichtigt am Baum oder am bereits (knochentrockenen) Adventskranz. Oder da verirrt sich eine Silvesterrakete durchs offene Fenster ins Wohnzimmer und setzt Vorhänge und die Couch in Brand. Der Schaden summiert sich dann meist schnell, wobei der reine Feuerschaden nur ein Posten ist. Nicht zu unterschätzen sind auch die so genannten Löschschäden. Oder der Brand greift aufs Nachbarshaus über. Dann steht nicht nur Weihnachten auf der Kippe, sondern auch die Finanzen.

Grundsätzlich kommt für Brandschäden die Wohngebäudeversicherung auf. Problematisch sind aber vor allem ältere Versicherungen, da diese oftmals nicht ausreichend den Gebäudewert abdecken. Hier bleibt dann der Eigentümer (bei einem Totalschaden) auf einem Großteil selbst sitzen.

Wie kommt es dazu bzw. wo muss man ansetzen, um seine Kunden ausreichend zu versichern? Der Knackpunkt ist meist der zu niedrig festgelegte Gebäudewert, manchmal, um Prämien zu sparen, manchmal weil der Wert „pi mal Daumen“ geschätzt wurde. Hier sollte von Zeit zu Zeit der Wert überprüft werden.

Hinzu kommt, dass gerade ältere Versicherungen keinen Unterversicherungsverzicht vereinbart haben. Das bedeutet, dass der Versicherer im Schadenfall die entstandenen Kosten ohne Abzug bis zur Höhe der Versicherungssumme übernimmt. Wenn ein Gebäude unterversichert ist, der Wert des Gebäudes also unter der Versicherungssumme liegt, ist die Versicherung berechtigt, Schäden nur anteilig auszuzahlen.

Haben Sie noch Kunden, mit älteren Gebäudeversicherungen im Bestand? Dann sollten Sie diese, gerne mit unserer Unterstützung, einmal auf ausreichende Deckung untersuchen. Zum Kontakt