Das Betriebsrentenstärkungsgesetz tritt zum 1.1.2018 in Kraft. Das Ziel: Betriebsrenten vor allem für kleinere Unternehmen attraktiver zu gestalten.
Die Betriebsrente ist die älteste Zusatzversorgung im Alter. Etwa 30 Prozent der heutigen Rentnerinnen und Rentner beziehen sie neben ihrer gesetzlichen Rente. Unter den Beschäftigten sorgen rund 57 Prozent betrieblich vor. Allerdings ist diese Art der Altersvorsorge in kleinen Unternehmen sowie bei Beschäftigten mit niedrigem Einkommen noch nicht ausreichend verbreitet. Das soll sich mit dem neuen Gesetz ändern.
Die neuen Rahmenbedingungen
- Verpflichtende Arbeitgeberzuschüsse
- Erhöhung des Förderrahmens von 4% auf 8%
- Geringverdiener-Förderung
- Verbesserungen Riester
- Rechtssicheres Opting-out
- Freibetrag Grundsicherung
- Erweiterte Möglichkeiten der Dotierung beim Ausscheiden (Vervielfältiger)
- Nachdotierungsmöglichkeiten für Kalenderjahre ohne Entgeltbezug
Damit erleichtert sich gerade für kleinere Unternehmen der Aufwand, den Beschäftigten eine Betriebsrente anzubieten. Für Versicherungsmakler eröffnet sich damit eine neue Zielgruppe, die es nun verstärkt anzusprechen gilt.