Der Krankenstand war letztes Jahr wieder hoch. Deutlich zugenommen hat auch die durchschnittliche Anzahl der Krankentage je Arbeitnehmer. Vier Leiden sorgten dabei für überdurchschnittlich viele Fehltage.
Fast zwei Drittel der Arbeitnehmer waren krankgeschrieben
Jedes Jahr wertet die gesetzliche Krankenkasse DAK-Gesundheit die krankheitsbedingten Arbeitsausfälle ihrer erwerbstätigen Mitglieder für einen Gesundheitsreport aus. Die anonymisierte Datenanalyse dieser rund 2,39 Millionen gesetzlich krankenversicherten Beschäftigten für das Jahr 2023 ergab einen Krankenstand von 5,5 Prozent, das heißt, laut DAK waren im genannten Berichtsjahr jeden Tag 55 von 1.000 Arbeitnehmern krankgeschrieben. Das ist in etwa der gleiche Krankenstand wie im Jahr zuvor und zugleich der höchste Wert seit Beginn der Datenanalyse durch die DAK im Jahr 1997.
Da Personen auch mehrmals im Jahr krankgeschrieben sein können, hat die Krankenkasse zudem ermittelt, wie hoch der Anteil der Krankschreibungen über alle Arbeitnehmer war. Das Ergebnis: Rund 64,5 Prozent aller gesetzlich krankenversicherten Beschäftigten waren in 2023 mindestens einmal krankgeschrieben. Nur 35,5 Prozent hatten keine krankheitsbedingten Fehlzeiten.
Deutlich mehr Krankentage je Arbeitnehmer
Deutlich zugenommen hat zudem die Anzahl der Krankentage pro Arbeitnehmer. Im Schnitt war letztes Jahr jeder abhängig Beschäftigte laut dem DAK-Gesundheitsreport 20 Tage krankgeschrieben. Das waren 13 Prozent mehr als noch im Jahr zuvor.
Die meisten Krankentage, nämlich 415 Ausfalltage je 100 Arbeitnehmer, entfielen 2023 auf Atemwegserkrankungen wie Erkältungskrankheiten und Bronchitis. Den zweiten Platz der Leiden, die besonders viele Ausfalltage verursachten, belegten Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems mit 373 Krankentagen pro 100 Beschäftigte. Danach folgten psychische Erkrankungen. Sie führten zu 323 Fehltagen je 100 Arbeitnehmer. Ebenfalls überdurchschnittlich viele Krankentage, nämlich 205 Ausfalltage pro 100 Beschäftigte, waren auf Verletzungen zurückzuführen.
Weitere Leiden, die zu hohen Ausfallzeiten führten, waren Infektionen mit 111, unspezifische Symptome mit 105, Krankheiten des Verdauungssystems mit 81, Erkrankungen des Nervensystems, zum Beispiel an den Augen oder Ohren, mit 79, Neubildungen wie Krebs mit 67 und Kreislaufsystem-Erkrankungen mit im Schnitt 65 Krankentagen je 100 Arbeitnehmer.
Damit die Krankheitsdauer nicht zum finanziellen Problem wird
Ist ein gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer wegen des gleichen Leidens innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen krankgeschrieben – unabhängig davon, ob der Krankenstand durchgehend oder mit Unterbrechungen bestand –, endet die sechswöchige Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Der Betroffene erhält dann in der Regel ein Krankengeld von der Krankenkasse, bei der er gesetzlich krankenversichert ist.
Die Dauer der Krankengeldzahlung aufgrund des gleichen Leidens ist auf 78 Wochen innerhalb der ersten drei Jahre ab dem ersten krankheitsbedingten Fehltag beschränkt. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des bisherigen Bruttolohns, maximal jedoch 90 Prozent des Nettoeinkommens abzüglich der Beiträge für die gesetzliche Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Zudem gilt: Liegt das bisher regelmäßige Bruttoarbeitsentgelt des Betroffenen über der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Krankenversicherung von derzeit 5.175 Euro im Monat, werden zur Krankengeldberechnung nur 70 Prozent dieser BBG herangezogen. Damit erhält ein Gutverdiener maximal 120,75 Euro pro Tag abzüglich der genannten Sozialversicherungsbeiträge.
Aufgrund der gesetzlichen Regelung zum Krankengeld muss ein Arbeitnehmer bei einer längeren krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit mit Einkommenseinbußen von rund 22 Prozent oder mehr im Vergleich zu seinem bisherigen Nettoeinkommen rechnen. Minimieren lässt sich diese Einkommenslücke mit einer privaten Krankentagegeldversicherung, die im Krankheitsfall ein vereinbartes Krankentagegeld zahlt.
Eine solche Police ist insbesondere auch für alle Beschäftigten wichtig, die keinen Krankengeldanspruch haben und somit im Krankheitsfall keine Einkommensersatzleistung erhalten würden, wie dies beispielsweise bei vielen Selbstständigen der Fall ist.
Zu allen Fachfragen rund um die Krankenversicherung ist die Fachabteilung KV der SDV AG gerne für Sie erreichbar:
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